Ausschreibungsdetails
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
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Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
[ ] Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/
werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
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Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich erkläre/Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Erklärung zur Zuverlässigkeit
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/
unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe
gemäß § 123 oder §124 GWB vorliegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr
als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Nur ankreuzen, wenn die folgende Aussage zutrifft:
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass zwar für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
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Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/ haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl
kommt, werde ich/ werden wir auf Verlangen des AG eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bei der die meisten
Beschäftigten meines/unseres Unternehmens versichert sind vorlegen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem
Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten
Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an
den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt,
gespeichert sind.
Schlachthofstraße 80, 99085 Erfurt
Es findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) Anwendung.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
(2.2_Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der
Vergabestelle vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Es findet Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Anwendung.
Der Bieter hat die Eigenerklärung (2.3_Eigenerklärung RUS (EU-Verfahren) mit
dem Angebot vorzulegen.
Hinsichtlich der Möglichkeit der Eignungsleihe wird auf die Vorschriften in § 47
VgV verwiesen. Verwenden Sie zur Angebotsabgabe möglichst die den
Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter "8.0_Verzeichnis der Leistungen
und Kapzitäten anderer Unternehmen" sowie "9.1_Verpflichtungserklärung
Ich bin/Wir sind
[] im Handelsregister eingetragen.
[] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
[] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
[] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,
werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und
zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
Ich versichere/Wir versichern, dass die in den
Vergabeunterlagen geforderte Betriebshaftpflichtversicherung mit den
entsprechenden Mindestversicherungssummen akzeptiert wird.
Eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. eine
Versicherungsbestätigung werde ich/werden wir eine
auf Verlangen dem AG vor Vertragsbeginn vorlegen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und
zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt,
werde ich/werden wir auf Verlangen des AG die Zahl der in den letzten drei
Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung
vorgesehenen Personen werde ich/werden wir benennen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und
zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Auflistung von mindestens 3 vergleichbaren in den letzten
drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für Sicherheitsdienstleistungen
Separatwachdienst/Empfangsdienst mit Angaben zu Art und Umfang der
Leistungen, zum Auftraggeber/Referenzgeber, zum Auftragszeitraum, zum
Auftragswert in €/a brutto sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des
Referenzgebers.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und
zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung selbst
erfülle(n) und für mein/unser Unternehmen eine Gewerbeerlaubnis
nach § 34 a GewO vorliegt.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,
werde ich/werden wir auf Verlangen des AG eine gültige
Gewerbeerlaubnis nach § 34 a GewO vorlegen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und
zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen eine gültige Zertifizierung für ein eingeführtes und angewendetes Qualitätsmanagementsystem nach der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN EN ISO 9001 vorliegt, inklusive Zertifikat, welche von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde, die von der nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert ist oder gleichwertig.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir auf Verlangen des AG eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 vorlegen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und
zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz oder Gleichbehandlung
auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogenen
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen ( § 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb der bestimmten Frist vorzulegen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen.
Die Nachforderung der Eigenerklärung zum ThürVgG (2.2_Eigenerklärung
ThürVgG) ist ausgeschlossen.
bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bei dem Bieter muss es sich um ein qualifiziertes Unternehmen handeln, welches das Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung ausübt.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten.
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Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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