Ausschreibungsdetails
St. Augustin nach Koblenz
Hinweis Bindefrist: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Mit Einreichung der Konzepte zur Leistung erklärt der Bieter, dass er die Leistung wie beschrieben zu dem angebotenen Preisen ausführen wird.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Referenzen ist insgesamt nur gegeben, wenn diese folgenden Merkmale aufweisen:
● alle Dienstleistungsaufträge beinhalten die Planung, Koordination und Durchführung von Umzugs- bzw. Transportdienstleistungen von Kulturgut (Schriftgut) in der Größenordnung des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Umzugs (mind. 2.500 lfm)
Für die Referenzen ist das Formular "06_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Der Bieter muss mindestens über einen Mitarbeiterstamm in Höhe von durchschnittlich 25 sozialversicherungsrechtlich festangestellten Mitarbeitern in den letzten 3 Jahren verfügen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium: Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen.
Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck "Angebotsformular. Für die Ermittlung der Vergleichspreise im Rahmen der Angebotsauswertung wird der Nettopreis aus dem Angebotsformular zzgl. pauschal 19% Umsatzsteuer zugrunde gelegt.
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Es ist eine Eigenerklärung "Ressourcen und technische Ausrüstung" einzureichen, in welcher die folgenden Aspekte näher erläutert werden:
Fachpersonal:
Bitte geben Sie an, auf welcher Qualifikation oder Arbeitserfahrung die fachliche Eignung des für die Leistungserfüllung dieses Auftrages vorgesehenen Personals basiert. Legen Sie die vorhandenen Fachkenntnisse und Erfahrungen dar. Die vorgesehene Projektleitung und dessen Vertretung müssen zwingend angegeben werden, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.
Geben Sie darüber hinaus die Anzahl der an der Leistungserfüllung beteiligten Personen an. Es ist hinreichend plausibel darzulegen, dass die vorgesehenen Personalressourcen für die Leistungserbringung dieses Auftrages ausreichend sind.
Transport:
Es ist plausibel darzustellen bzw. zu bestätigen, dass die in der Leistungsbeschreibung, Ziffer 3, hierzu genannten Anforderungen vollumfänglich eingehalten werden.
Es ist zu beschreiben, mit welcher Art Fahrzeug der Transport erfolgen wird. Die Vorkehrungen gegen Verlust und Beschädigung sind darzustellen.
(!) Werden einzelne Ressourcen erst für den hier zu vergebenden Auftrag in vollem Umfang bereitgestellt, ist schriftlich und plausibel darzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass sämtliche erforderliche Ressourcen pünktlich zum Leistungsbeginn zur Verfügung stehen.
b) Versicherungen
Der Bieter muss nachzuweisen, dass er durch eine Haftpflichtversicherung gemäß § 7a Güterverkehrsgesetz (GüKG) und durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 20.000.000 Euro für alle Schäden gesichert ist, die durch die Ausführung der vertraglichen Leistungen an Transportgut, Gebäuden und auf den Liegenschaften entstehen können. Eine entsprechende Versicherungsbestätigung mit Angabe von Gültigkeitsdauer und Höchsthaftung bzw. Haftungsgrenzen sowie eventuellen Haftungsausschlüssen ist dem Angebot beizufügen.
Sofern ein Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters ausreichend, dass eine entsprechende Versicherung spätestens vor Zuschlag nachgewiesen wird.
Sollten bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmerinnen eingesetzt werden, muss der Versicherer bestätigen, dass auch deren Tätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung von der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin umfasst sind. Andernfalls ist ein den Vorgaben entsprechender Versicherungsschutz der Unterauftragnehmerinnen nachzuweisen.
c) Besichtigung der Liegenschaften
Alle interessierten, potentiellen Bieter müssen an der Besichtigung der betroffenen Liegenschaften und des Umzugsgutes in St. Augustin am 12.05.2026 bzw. 19.05.2026 und in Koblenz am 13.05.2026 bzw. 20.05.2026 teilnehmen.
Die Wahrnehmung dieses Angebots ist verpflichtend und wird für das Einreichen eines gültigen Angebotes vorausgesetzt. Falls kein Besichtigungstermin vereinbart und/oder wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zur Organisation der Ortsbegehungstermine ist es notwendig, dass sich der Bieter bis spätestens 08.05.2026 beim Beschaffungsamt des BMI anmeldet (Kontaktaufnahme über die Nachrichten-funktion der eVergabe).
Die Anzahl der Personen pro Bieter ist dabei auf maximal zwei beschränkt. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Bieter beizufügen:
● Vorname, Name, Geburtsdatum, Kennzeichen PKW, Funktion (z. B. Vertrieb, Consultant), Mobilfunknummer
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Beantwortung fachlicher oder die Form betreffende Fragen zur Ausschreibung vor Ort erfolgt nicht. Diese können in Form einer Bieterfrage nachträglich auf der eVergabe-Plattform gestellt werden, die Antworten werden allen Teilnehmern von der Vergabestelle über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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