Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
2. Elektronische Verfügbarmachung der Vergabeunterlagen (§ 41 Abs. 1 VgV)
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs-und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
zur Bewerberreduzierung im Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV
1. Grundlagen
Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber: 5
Gemäß § 51 Abs. 1 und 2 VgV wird die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf höchstens fünf begrenzt, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber zur Verfügung steht.
Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungskriterien, die sämtlich im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen (§ 51 Abs. 1 Satz 2 VgV, § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB).
2. Bewertungskategorien und Gewichtung
Kategorie Gewichtung Max. Punkte
A - Referenzen IT-Infrastruktur 60 20
B - IT-Sicherheitskompetenz 40 20
A. Erfahrung Referenzen IT-Infrastruktur
Der Bewerber muss über nationale oder international erworbene Erfahrungen im Bereich der Ausstattung von IT-Infrastrukturen sowie den dazugehörigen IT-Dienstleistungen verfügen. Hierzu zählen insbesondere die Planung, Beschaffung und Implementierung von Hard- und Software für PC-Arbeitsplätze, die Koordination externer Dienstleister sowie die Integration einer zentralen Server- und Netzwerkinfrastruktur (LAN-Netzwerk).
Als Nachweis des Erfüllungsgrads der Erfahrung ist mindestens ein Referenzprojekt und maximal vier Referenzprojekte anzugeben.
Die jeweilige Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name des Kunden und Nennung eines Ansprechpartners (Name der Auskunftsperson und Kontaktadresse)
- Zeitraum des Projekts
- Tätigkeitsbeschreibung mit Bezug zur Anforderung
Aus der Beschreibung muss die Projektgröße, insbesondere Anzahl der ausgestatteten PC-Arbeitsplätze, hervorgehen.
Bewertet werden die bis zu vier Referenzprojekte. Jede Referenz wird anhand von zwei Teilkriterien bewertet.
Teilkriterium A.1 - Umfang und Komplexität (0-3 Punkte pro Referenz)
Punkte Beschreibung
0 Weniger als 20 PC-Arbeitsplätze
1 20-50 PC-Arbeitsplätze und Implementierung einer Serverinfrastruktur
2 51-150 PC-Arbeitsplätze und Implementierung einer Serverinfrastruktur
3 Mehr als 150 PC-Arbeitsplätze und Implementierung einer Serverinfrastruktur
Teilkriterium A.2 - Aktualität (0-2 Punkte pro Referenz)
Punkte Beschreibung
0 Älter als 5 Jahre (Stichtag: Veröffentlichung der Bekanntmachung)
1 Abschluss 3-5 Jahre zurück (Stichtag: Veröffentlichung der Bekanntmachung)
2 Innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossen (Stichtag: Veröffentlichung der Bekanntmachung)
Entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV werden zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auch einschlägige Liefer- und Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen; diese dürfen nicht mehr als 5 Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
Maximale Punktzahl Kategorie A: 4 Referenzen × (3 + 2) = max. 20 Punkte
B. IT-Sicherheitskompetenz
Der Bewerber muss über nationale oder international erworbene Erfahrungen im Bereich der Planung, Dokumentation und Umsetzung von IT-Sicherheitsanforderungen bzw. -maßnahmen vorweisen. Die IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen mindestens vier der folgenden Konzepte beinhalten:
- Protokollierung und Auditing Konzept
- IT-Notfallversorge Konzept
- Rollen- und Rechtekonzept
- Datenschutzkonzept
- Konfigurations- und Härtungskonzept
- Patch-Managementkonzept
- Risikoanalyse und -betrachtung
Teilkriterium B.1 - Referenzprojekt IT-Sicherheit (0-12 Punkte)
Punkte Beschreibung
0 Kein IT-Sicherheits-Referenzprojekt nachgewiesen.
8 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren mit Planung, Dokumentation und Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen.
12 Referenzprojekt aus den letzten 2 Jahren mit Planung, Dokumentation und Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Nachweis: Der Nachweis der Erfahrungen erfolgt durch Vorlage einer Eigenerklärung über ein Referenzprojekt.
Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name des Kunden und Nennung eines Ansprechpartners (Name der Auskunftsperson und Kontaktadresse)
- Zeitraum des Projekts
- Tätigkeitsbeschreibung mit Bezug zur Anforderung
Aus der Beschreibung des Referenzprojektes muss hervorgehen, dass IT-Sicherheitsmaßnahmen geplant, dokumentiert und umgesetzt wurden.
Entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV werden zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auch einschlägige Liefer- und Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen; diese dürfen nicht mehr als 5 Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
Teilkriterium B.2 - Unternehmenszertifizierung (0-8 Punkte)
Punkte Beschreibung
0 Der Bewerber verfügt über keine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001.
8 Der Bewerber verfügt über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig.
Nachweis: Vorlage eines gültigen Zertifikats.
Maximale Punktzahl Kategorie B: 12 + 8 = 20 Punkte
3. Gesamtbewertung und Rangfolge
Berechnung der Gesamtpunktzahl:
Gesamtpunktzahl = (Punkte A)/20 x 60+ (Punkte B)/20 x 40
Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte.
Rangfolge: Die Bewerber werden nach absteigender Gesamtpunktzahl gereiht. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält Rang 1. Die fünf bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gleichstand auf dem letzten Platz: Sollten nach Wertung zwei oder mehr Bewerber den 5. Platz belegen, so werden entsprechend mehr als 5 Bewerber bei der Vergabe berücksichtigt. Gleiches gilt für den Fall, dass alle Bewerber die gleiche Punktzahl haben.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen. Sollte der Bewerber sich bei seiner Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer Verpflichtungserklärung (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
2) Der Bewerber muss über nationale oder international erworbene Erfahrungen im Bereich der
A. IT-Infrastruktur
Ausstattung von IT-Infrastrukturen sowie den dazugehörigen IT-Dienstleistungen verfügen. Hierzu zählen insbesondere die Planung, Beschaffung und Implementierung von Hard- und Software für PC-Arbeitsplätze, die Koordination externer Dienstleister sowie die Integration einer zentralen Server- und Netzwerkinfrastruktur (LAN-Netzwerk).
Als Nachweis der Erfahrung ist mindestens ein Referenzprojekt und maximal vier Referenzprojekte anzugeben.
Die jeweilige Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name des Kunden und Nennung eines Ansprechpartners (Name der Auskunftsperson und Kontaktadresse),
Zeitraum des Projekts,
Tätigkeitsbeschreibung mit Bezug zur Anforderung.
Aus der Beschreibung muss die Projektgröße, insbesondere Anzahl der ausgestatteten PC-Arbeitsplätze, hervorgehen.
B. IT-Sicherheitskompetenz
Planung, Dokumentation und Umsetzung von IT-Sicherheitsanforderungen bzw. -maßnahmen vorweisen. Die IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen mindestens vier der folgenden Konzepte beinhalten:
Protokollierung und Auditing Konzept,
IT-Notfallversorge Konzept,
Rollen- und Rechtekonzept,
Datenschutzkonzept,
Konfigurations- und Härtungskonzept,
Patch-Managementkonzept,
Risikoanalyse und -betrachtung.
Der Nachweis der Erfahrungen erfolgt durch Vorlage einer Eigenerklärung über ein Referenzprojekt.
Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name des Kunden und Nennung eines Ansprechpartners (Name der Auskunftsperson und Kontaktadresse),
- Zeitraum des Projekts,
- Tätigkeitsbeschreibung mit Bezug zur Anforderung.
Aus der Beschreibung des Referenzprojektes muss hervorgehen, dass IT-Sicherheitsmaßnahmen geplant, dokumentiert und umgesetzt wurden.
Entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV werden zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auch einschlägige Liefer- und Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen; diese dürfen nicht mehr als 5 Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
2) Bei einer Bietergemeinschaft ist das Formular BAAINBw-B-V-047 entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel vorzulegen.
Die Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben ist anzugeben. Der Bewerber/Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und durch einen bevollmächtigten Vertreter, rechtlich vertreten werden. Der Nachweis hierrüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur signiert) Vollmacht, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
3) Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene elektronische Signatur) Eigenerklärung mit Angaben zu Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen.
4) Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte Eigenerklärung (mindestens mit fortgeschrittener Signatur) zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage 1.
5) Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene elektronische Signatur) Eigenerklärung - RUS-Sanktionen. Das entsprechende Formular "Erklärung RUS-Sanktionen" wird bereitgestellt, siehe Anlagen.
6) Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronische signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bewerber um ein Unternehmen mit Hauptsitz in einem EU-/EWR-Staat handelt.
7) Formlose, unterschriebene und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und sich ggf. anschließende Vertragsausführung ausschließlich Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
8) Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031 und BAAINBw-B-V 032 für Unterauftragnehmer), siehe Anlagen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen. Sollte der Bewerber sich bei seiner Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer Verpflichtungserklärung
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
2) Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz von mindestens 4 Mio. Euro/Jahr für die letzten drei Geschäftsjahre über jeweils den jeweiligen Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre.
Hinweis:
Der Mindestumsatz muss für jedes einzelne Geschäftsjahr mindestens 4 Mio. Euro betragen, ein Durchschnittswert von 12 Mio. Euro für alle drei Geschäftsjahre ist nicht ausreichend, der Ausgleich eines umsatzschwächeren Geschäftsjahres durch ein umsatzstärkeres Geschäftsjahr ist nicht zulässig.
3) Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
4) Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet ist und keine Insolvenzverfahren eröffnet ist und keine Insolvenzreife vorliegt.
5) Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Bankerklärung, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnehmeranträge nicht älter als 6 Monate sein darf.
Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten:
a. Kundenverbindungen/Kontoführung (mindestens mit Angabe der Dauer des Bestehens der Geschäftsverbindung zur kontoführenden Bank).
b. Einschätzung der finanziellen Verhältnisse/Kreditwürdigkeit/Zahlungsfähigkeit aus Sicht der kontoführenden Bank (mindestens mit Aussagen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der kontoführenden Bank, Vorliegend von Kontopfändungen und/oder Zahlungsausfällen und/oder Inanspruchnahme von Überziehungskrediten).
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registerpflicht besteht: Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe
- der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform,
- des Sitzes (vollständige Adresse),
- des Gegenstands des Unternehmens,
- des Grundkapitals/Stammkapitals,
- der bestehenden allgemeinen Vertretungsregelungen (Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis des bzw. der Geschäftsführer; bestehende Prokura),
- namentliche Nennung von Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsberechtigte
und
- namentliche Nennung der Prokuristen, sofern vorhanden.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Des Weiteren wurden im Rahmen der Beschreibung zwei redaktionelle Fehler (Punktebereich der B-Kriterien) bereinigt.
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