Ausschreibungsdetails
Das BMFTR finanziert im Rahmen des hier ausgeschriebenen Förderbereichs F&E-Vorhaben. Die Förderung erfolgt i.d.R. im Rahmen von Projekten sowie anhand anderer Förderinstrumente (z.B. Forschungskäufe). Grundlage dafür sind Förderbekanntmachungen, in denen zu Projektvorschlägen aufgerufen wird. in der Projektförderung anzuwendenden Bestimmungen und Verfahren sind im Einzelnen im Handbuch der Projektförderung dargestellt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Unterstützung des BMFTR bei der Umsetzung der genannten Programme bzw. ihrer Weiterentwicklungen. Hierzu gehört die Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender Förderlinien und -maßnahmen sowie die Unterstützung bei der Entwicklung neuer Förderansätze, insbesondere solcher mit einem starken Fokus auf Transfer und Wertschöpfung. Dies ist ein fortlaufender Prozess. Der AN berät das BMFTR in der Weise, dass Anregungen und neue Rahmenbedingungen aus dem Forschungsumfeld aufgegriffen und ggf. in Vorschläge für die Weiterentwicklung der Programme umgesetzt werden. Das BMFTR und der AN stützen sich dabei auf die Ergebnisse der Beobachtung, Analysen und Bewertungen. Aus diesem Prozess resultierende Konzepte und Entwürfe für Förderbekanntmachungen werden durch das BMFTR mit Hilfe des AN erstellt. Zudem werden Unterstützungsleistungen erbracht, die das Programm-Management sowie den Komplex Bürgerbeteiligung und Kommunikation betreffen.
Das BMFTR finanziert im Rahmen des hier ausgeschriebenen Förderbereichs F&E-Vorhaben. Die Förderung erfolgt i.d.R. im Rahmen von Projekten sowie anhand anderer Förderinstrumente (z.B. Forschungskäufe). Grundlage dafür sind Förderbekanntmachungen, in denen zu Projektvorschlägen aufgerufen wird. in der Projektförderung anzuwendenden Bestimmungen und Verfahren sind im Einzelnen im Handbuch der Projektförderung dargestellt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Unterstützung des BMFTR bei der Umsetzung der genannten Programme bzw. ihrer Weiterentwicklungen. Hierzu gehört die Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender Förderlinien und -maßnahmen sowie die Unterstützung bei der Entwicklung neuer Förderansätze, insbesondere solcher mit einem starken Fokus auf Transfer und Wertschöpfung. Dies ist ein fortlaufender Prozess. Der AN berät das BMFTR in der Weise, dass Anregungen und neue Rahmenbedingungen aus dem Forschungsumfeld aufgegriffen und ggf. in Vorschläge für die Weiterentwicklung der Programme umgesetzt werden. Das BMFTR und der AN stützen sich dabei auf die Ergebnisse der Beobachtung, Analysen und Bewertungen. Aus diesem Prozess resultierende Konzepte und Entwürfe für Förderbekanntmachungen werden durch das BMFTR mit Hilfe des AN erstellt. Zudem werden Unterstützungsleistungen erbracht, die das Programm-Management sowie den Komplex Bürgerbeteiligung und Kommunikation betreffen.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
• Erfahrungen in den Kernaufgaben der öffentlich finanzierten Projektförderung, vorzugsweise im Forschungs- oder Wissenschaftsbereich, sowie im Bereich der Analyse von forschungs- und wissenschaftspolitischen Entwicklungen. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreu-ung von öffentlichen Fördermaßnahmen sowie von Anträgen/Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektförderverfahrens im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation
• Erfahrungen in den Begleitmaßnahmen im Forschungs- und Wissenschaftsbereich, insbesondere in der Recherche und Zusammenstellung angefragter Fachinformationen in den Bereichen Quantentechnologien und Photonik sowie in der Konzeption und Durchführung von Fachveranstaltungen. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in den Begleitmaßnahmen der Projektförderung (im Bereich der Fachkommunikation und der Wissenschaftskommunikation, der Recherche und Zusammenstellung von Fachinformationen), Pressearbeit und in der Konzeption und Durchführung von Fachveranstaltungen
• Erfahrungen in den europäischen Forschungsstrukturen und den Aufgaben im Rahmen der Forschungsförderung im EU- bzw. internationalen Kontext.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 3 verschiedene Referenzen zu benennen.
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften (für mindestens 2 Mitarbeiter/innen jeweils mindestens ein Nachweis in Form eine Abschlussurkunde der Hochschule),
• Mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Projektmanagements z. B. an einem Forschungsinstitut, an einer Hochschule, in einem gewerblichen Unternehmen oder bei einem Projektträger (für mindestens 2 Mitarbeiter/innen je 1 Referenz),
• Führungskompetenz, nachzuweisen durch mind. 2 Jahre Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens 10 Personen (für mindestens 2 Mitarbeiter/innen je 1 Referenz),
• Kenntnisse der Strukturen und Funktionsweise der nationalen Forschungsförderung (insbesondere des BMFTR, aber auch anderer Ressorts und der Bundesländer) (für mindestens 2 Mitarbeiter/innen je 1 Referenz),
• Erfahrung in der Recherche und Zusammenstellung an gefragter Fachinforma-tionen in den Bereichen Quantentechnologien und Photonik sowie in der Organisation von Fachveranstaltungen (insbesondere inhaltliche Konzeption und Durchführung) (für mindestens 2 Mitarbeiter/innen je 1 Referenz),
• Kenntnisse der europäischen Forschungsfördersysteme (für mindestens 2 Mit-arbeiter/innen je 1 Referenz),
• Englisch verhandlungs- und präsentationssicher (entsprechend Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; für mindestens zwei Mitarbeiter/innen; die entsprechende Angabe ist im Bieterbogen bei den jeweiligen Mitarbeitern/innen vorzusehen)
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter/innen mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
Für das wissenschaftliche Mitarbeiterteam:
• Abgeschlossenes Hochschulstudium vorzugsweise der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen),
• fachliche Kenntnisse im Förderbereich Quantentechnologien und/oder Photonik, dazu gehören z. B. vorherige Tätigkeiten im Projektträgerbereich, Durchführung von fachlichen Evaluationen, einschlägige wissenschaftliche Publikationen, Beteiligung an der Akkreditierung wissenschaftlicher Studiengänge, Mitarbeit an der Erstellung von Studien (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen),
• Mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich des Projektmanagements z. B. an einem Forschungsinstitut, an einer Hochschule, in einem gewerblichen Unternehmen oder bei einem Projektträger) (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen),
• Kenntnisse der Strukturen und Funktionsweise der nationalen Forschungsförderung (insbesondere des BMFTR, aber auch anderer Ressorts und der Bundesländer) (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen),
• Erfahrung in der Recherche und Zusammenstellung an gefragter Fachinformationen im Bereich Quantentechnologien, Photonik und in der Organisation von Fachveranstaltungen (insbesondere inhaltliche Konzeption und Durchführung) (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen),
• Kenntnisse der europäischen Forschungsfördersysteme (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen),
• Erfahrungen in der Forschungs- und Wissenschaftskommunikation (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen),
• Englisch verhandlungs- und präsentationssicher (entsprechend Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; für mindestens 10 Mitarbeiter/innen).
Für das administrative Mitarbeiterteam:
• Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung, oder inhaltlich gleichwertiger Abschluss (z. B. Betriebs- oder Volkswirtschaft) (für mindestens 5 administrative Mitarbeiter/innen),
• Mind. 3 Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich, in der öffentlichen Verwaltung oder im administrativen Bereich bei einem Projektträger) (für mindestens 5 administrative Mitarbeiter/innen),
• Kenntnisse in der nationalen und europäischen Projektförderung (für mindestens 5 administrative Mitarbeiter/innen),
• Kenntnisse im deutschen Verwaltungsrecht sowie im allgemeinen Haushalts- und Zuwendungsrecht (für mindestens 5 administrative Mitarbei-ter/innen),
• Kenntnisse weiterer einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z. B. Europäischer Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Subventionsgesetz, öffentliches Vergaberecht, Bundesdatenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz) (für mindestens 5 administrative Mitarbeiter/innen),
• Grundkenntnisse Englisch, für die in der Vorbereitung und Bearbeitung internationaler Fördervorhaben eingesetzten Mitarbeiter/innen (entsprechend Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen für mindestens 5 Mitarbeiter/).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden:
• Zur Wahrnehmung der Aufgaben des/der Beauftragten für den Haushalt bei Vollzug der Projektförderung (§ 9 Bundeshaushaltsordnung) haben die vorgesehenen/ Mitarbeiter/innen nach den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO über Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht zu verfügen. (für mindestens 2 Mitarbeiter/innen)
• Der/Die Beauftragte für den Haushalt sollte zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt/in (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten verfügen. (für mindestens 2 Mitarbeiter/innen)
unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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