Ausschreibungsdetails
Überwachung der Bauleistung
Bauzeit: 27.07.2026 - 28.04.2028 (mit Winterunterbrechung)
Für diese Maßnahme ist die Überwachung der Bauleistung durchzuführen
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Antworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, welche dort benannt sind. Diese werden nicht nachgefordert.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern
/Bietern keine Kosten erstattet.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter
https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.
Überwachung der Bauleistung
Bauzeit: 27.07.2026 - 28.04.2028 (mit Winterunterbrechungen)
Mitwirkungs- und Koordinierungsleistungen
-Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
-Veranlassen und Mitwirken bei der Auswertung von Kontrollprüfungen
-Mitwirkung beim Antrag auf behördliche Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen und Teilnahme daran
-Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen
-Prüfung der Bestandspläne auf Übereinstimmung mit der Ist-Bauausführung (inkl. 2-maliger Korrektur)
-Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen
-Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
Überwachung der Bauleistung
-Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
-Teilnahme und Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) und Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std.
-Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, den Plänen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers und deren Freigabe
-Fotodokumentation der Bauausführung
-Aufmaßprüfung; Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen. Das Aufmaß des Auftragnehmers ist inkl. der Mengenermittlungen zu prüfen und zu unterzeichnen bei der Rechnungslegung
-Prüfung und Dokumentation von Nachtragsforderungen des Auftragnehmers, Aufstellen des Nachtragsprüfungsvermerkes gemäß Vorgabe / Muster des LHW
-Fortschreibung des Auftragsleistungsverzeichnis
-Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen
-Umgang mit Mängeln: Feststellen und Dokumentieren der Mängel, Verfassen und Versenden von Mangelanzeigen vor und während der Gewährleistungsfrist und Führen einer Mangelliste, Mitwirkung bei der Prüfung von Sanierungskonzepten des Auftragnehmers, Überwachung der Beseitigung von vor der VOB- Abnahme festgestellten und angezeigten Mängeln, Übernahme festgestellter und nicht abgestellter Mängel in das VOB-Abnahmeprotokoll
-Umgang mit Bedenken- und Behinderungsanzeigen sowie mit Mehrkostenanzeigen: Alle Bedenken- und Behinderungsanzeigen sind durch die Bauüberwachung in Abstimmung mit dem LHW innerhalb von 4 Werktagen zu beantworten, Mehrkostenanzeigen sind zu prüfen und wenn diese ganz oder anteilig abgelehnt werden sind diese durch die Bauüberwachung in Abstimmung mit dem LHW innerhalb von 4 Werktagen zu beantworten.
-Bauzeitdokumentation: Plausibilitätsprüfung des, vollständige Dokumentation des Ist-Bauzeitenplans durch regelmäßige Fortschreibung des Soll-Bauzeitenplans; Übergabe an den AG; im Ergebnis bildet der vollständige Ist-Bauzeitenplan eine wichtige Grundlage für die Bewertung von möglichen Bauzeitänderungen, Überwachung der zeitlichen Ausführung des Auftragnehmer des Bauvertrags und Dokumentation fehlender Leistungsbereitschaft
-Teilnahme an öffentlichen Terminen (2 Stk.)
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Antworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, welche dort benannt sind. Diese werden nicht nachgefordert.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern
/Bietern keine Kosten erstattet.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter
https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.
Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung; - Bescheinigungen für die Eintragungen (Handelsregisterauszug, IHK-Nachweis, (Handwerks-/ Gewerbekarte) bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung.
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen. (gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
- im Handelsregister eingetragen (Handelsregisterauszug),
- bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen (IHK-Eintragungsnachweis),
- als Freiberufler bei der Architekten# oder Ingenieurkammer eingetragen (Eintragungsnachweis),
- für die auszuführenden Leistungen in der Handwerksrolle eingetragen (Handwerks- / Gewerbekarte),
- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet (Kurzerläuterung zur Nichteintragung)
Nachweise: - Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung,
- Bescheinigungen für die o.g. Eintragungen bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung (gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
+ Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweise: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
+ Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C
Zusätzliche Informationen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer: Angebotsschreiben, Honorarermittlung, Referenzen inkl. ausgefüllte Deckbl. (gem. Anlagen 1-3 Zuschlagskriterien), beruflicher Lebenslauf mit Studienabschluss und Qualifikationsnachweis, Kalkulation der Pauschalen und des Wochen-Einheitspreises . Diese werden NICHT nachgefordert.
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
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