Ausschreibungsdetails
Die Leistung gliedert sich in Arbeitspakete (AP) und umfasst insbesondere:
- AP 1 Bestandsaufnahme & Strukturierung der vorhandenen CSBF-Berichte/Datenbasis (Standard- und Sonderberichte, Regelberichte), inkl. Berichtskatalog und Einordnung (2016–2025).
- AP 2 KPI-System für das Auftragswesen im Bundesfernstraßenbau auf CSBF-Basis (Definitionen, Ableitungslogik, Anwendungsregeln).
- AP 3 Vertiefende Status-quo-Analyse und Bearbeitung weiterführender Fragestellungen auf Basis von CSBF-Auswertungen.
- AP 4 Abgrenzung/Vergleichbarkeit mit geeigneten Vergleichssektoren zur Einordnung von Besonderheiten und Übertragbarkeit von Steuerungsansätzen.
- AP 5 Berichtssystematik & Dashboards (Systematik, Frequenz, Zielgruppenbezug, Prototypen/Beispielumsetzungen in gängigen BI-Tools) sowie Präsentationsformate.
- AP 6–AP 8 (gemäß Leistungsbeschreibung) als Ergänzungen zur Datenqualität, Ergebnisaufbereitung und Wissenstransfer/Implementierungsunterstützung.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
***** Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
****** Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber
zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung
des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
****a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen,
******b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
*****c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 833/2014.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistung gliedert sich in Arbeitspakete (AP) und umfasst insbesondere:
- AP 1 Bestandsaufnahme & Strukturierung der vorhandenen CSBF-Berichte/Datenbasis (Standard- und Sonderberichte, Regelberichte), inkl. Berichtskatalog und Einordnung (2016–2025).
- AP 2 KPI-System für das Auftragswesen im Bundesfernstraßenbau auf CSBF-Basis (Definitionen, Ableitungslogik, Anwendungsregeln).
- AP 3 Vertiefende Status-quo-Analyse und Bearbeitung weiterführender Fragestellungen auf Basis von CSBF-Auswertungen.
- AP 4 Abgrenzung/Vergleichbarkeit mit geeigneten Vergleichssektoren zur Einordnung von Besonderheiten und Übertragbarkeit von Steuerungsansätzen.
- AP 5 Berichtssystematik & Dashboards (Systematik, Frequenz, Zielgruppenbezug, Prototypen/Beispielumsetzungen in gängigen BI-Tools) sowie Präsentationsformate.
- AP 6 - AP 8 (gemäß Leistungsbeschreibung) als Ergänzungen zur Datenqualität, Ergebnisaufbereitung und Wissenstransfer/Implementierungsunterstützung.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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****Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
******a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
***** b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
*****c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im
Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise
sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
maximiert, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € einfach maximiert.
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)
****Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.*****
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:*****
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich von
- Datenmodellierung
- Aufbau und Weiterentwicklung von Daten
- Qualitätssicherung und Plausibilisierung von Daten
belegen. ******
Alle Teil-/Bereiche müssen insgesamt nachgewiesen werden.
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)******
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.*****
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
*******
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von
- Auswerten, Interpretieren von Daten und/ oder
- Erstellen von Prognosen und/ oder
- Aufstellung und Prüfung von Hypothesen
- Ableitung von KPIs und Handlungsempfehlungen und/ oder
- Erstellen von Dashboards
belegen. ******
Alle Teil-/Bereiche müssen insgesamt nachgewiesen werden.
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)***** Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.***** Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
******
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich des strategischen Auftragswesens im Bauhauptgewerbe belegt.*****
****Der AG und der AN haben nach Zuschlag einen Vertrag über die Bearbeitung des Auftrags „Weiterentwicklung der Berichterstattung im Controllingsystem Bundesfernstraßen (CSBF)“ geschlossen bzw. werden einen entsprechenden Vertrag schließen. Für die vertragsgemäße Leistungserbringung kann es erforderlich sein, dem AN geschützte Unterlagen, Daten, Auswertungen, Exporte, Dokumentationen, Zugänge oder sonstige Informationen offenzulegen. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für die Auftragsphase nach Zuschlag. Sie ist nicht für die Vergabephase bestimmt und ersetzt weder Teilnahme- noch Angebotsunterlagen. Sie ergänzt den Hauptvertrag, insbesondere dessen Regelungen zu Vertraulichkeit und Datenschutz, und konkretisiert den zulässigen Umgang mit geschützten Unterlagen und Daten während der Auftragsbearbeitung.
****Soweit Hauptvertrag, Leistungsbeschreibung oder gesonderte schriftliche Freigaben strengere Anforderungen enthalten, gehen diese strengeren Anforderungen vor.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Versionsverlauf
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