Ausschreibungsdetails
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für
diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
technischen Gründen in fünf Verfahren abgebildet werden:
9915/24/VV : 1 - Nachhaltige Notebooks (produktneutral) der Kategorie Standard und Zusatzleistungen Los 1: ITZBund
9915/24/VV : 2 - Nachhaltige Notebooks (produktneutral) der Kategorie Standard und Zusatzleistungen Los 2: Restliche Bundesverwaltung ohne ITZBund
9915/24/VV : 3 - Nachhaltige Notebooks (produktneutral) der Kategorie Hohe Leistung und Zusatzleistungen Los 3: ITZBund
9915/24/VV : 4 - Nachhaltige Notebooks (produktneutral) der Kategorie Hohe Leistung und Zusatzleistungen Los 4: Restliche Bundesverwaltung ohne ITZBund
(dieses Verfahren)
9915/24/VV : 5 - Nachhaltige Notebooks (produktneutral) der Kategorie Robust/Outdoor und Zusatzleistungen Los 5: Gesamte Bundesverwaltung
Aus der Rahmenvereinbarung über "Nachhaltige Notebooks (produktneutral) der Kategorie Hohe Leistung und Zusatzleistungen Los 4: Restliche Bundesverwaltung ohne ITZBund" kann bis zu einem Höchstwert von 17.500.000 € netto abgerufen werden.
Zuschlagslimitierung:
Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der fünf ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die
Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann. Der Zuschlag wird für jedes Los separat in aufsteigender
Reihenfolge erteilt, beginnend beim Los 1. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument
"Besondere_Bewerbungsbedingungen_VV4".
Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann
bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in einem Los bereits den Zuschlag erhalten hat.
Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die
Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der
jeweiligen Bedarfsträger erforderlich
werden.
Abrufberechtigt sind:
Akademie der Künste
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Alexander von Humboldt-Stiftung
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin mbH
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
BG Verkehr
Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarchiv
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskanzleramt
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Verkehr
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundespolizei
Bundesrechnungshof
Bundessozialgericht
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Cusanuswerk e.V.
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e. V.
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Deutsches Weininstitut GmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK Suchdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Engagement Global
Erdölbevorratungsverband
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit gematik GmbH
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (alle Standorte)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kienbaum - Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland e.V
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunstverwaltung des Bundes
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.
Max Rubner-Institut
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Nationale Anti Doping Agentur
Otto von Bismarck Stiftung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig
Postbeamtenkrankenkasse
Robert Koch-Institut
Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Forum Recht
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Umweltenergierecht
Umweltbundesamt
Unabhängiger Kontrollrat
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Gemäß der EU-Verordnung 2022/2560 über den Binnenmarkt
verzerrende drittstaatliche Subventionen besteht im Rahmen
dieses Vergabeverfahrens eine Melde- bzw. Erklärungspflicht.
Das Beschaffungsamt des BMI ist verpflichtet, die eingereichten
Meldungen bzw. Erklärungen an die EU-Kommission
weiterzuleiten und Bewerber/Bieter bei Nichtbeachtung
bestimmter Vorgaben aus dem Verfahren auszuschließen.
Nähere Informationen finden Sie im Dokument "Hinweise für
dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen"
sowie im Dokument "Hinweise für Bewerber und Bieter zum
Formular FS-PP für die Meldung finanzieller Zuwendungen im
Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren gemäß der Verordnung
(EU) 2022/2560.
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem vergleichbar der DIN EN ISO 9001: 2015 erfüllt.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte
Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
• Dauer der Leistung
• Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 25.000 € netto
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
- Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
- Name und Position des Ansprechpartners beim
Referenzgeber
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob
es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98
GWB handelte.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Es ist zulässig in einer Referenz die Bereiche Erbringen von IT-
Service-Dienstleistungen und Lieferung von IT-Hardware nachzuweisen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
• Dauer der Leistung
• Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 125.000 € netto
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und
Endtermin der Leistungserbringung (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
- Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
- Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als
drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen
Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum
Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Es ist zulässig in einer Referenz die Bereiche Erbringen von IT-
Service-Dienstleistungen und Lieferung von IT-Hardware nachzuweisen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das
Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens 25 gefordert.
Geschäftsbereich Lieferung von IT-Hardware pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren von 1.000.000 € Netto gefordert.
Es wird eine durchschnittlicher Mindestumsatz im einschlägigen
Geschäftsbereich Dienstleistungen im IT-Bereich pro Jahr in
den letzten 3 Geschäftsjahren von 50.000 € Netto gefordert.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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