Ausschreibungsdetails
- Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und
- Sozialer Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale),
sowie die Glas- und Fensterreinigung in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Halle:
- Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)
inkl. Amtsgericht Halle (Saale), Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt,
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Sozialgericht Halle,
Verwaltungsgericht Halle, Staatsanwaltschaft Halle - Merseburger Straße 63,
06112 Halle (Saale),
- Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und
- Sozialer Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale).
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.05.2026, 23:59 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen.
(4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen.
(5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt:
Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen
Los 2 - Glas- und Fensterreinigung.
Eine Angebotslimitierung findet nicht statt.
Der Bieter hat die Möglichkeit für
- alle Lose oder
- nur für einzelne Lose
ein Angebot abzugeben.
Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält).
Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle.
Die Gesamtreinigungsgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.637,21 m². Die Gesamtjahresreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 957.859,24 m².
Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
- Raumgruppe A: 120 m²/h
- Raumgruppe B: 250 m²/h
- Raumgruppe C: 230 m²/h
- Raumgruppe D: 350 m²/h
- Raumgruppe E: 200 m²/h
- Raumgruppe F: 120 m²/h
- Raumgruppe G: 250 m²/h
- Raumgruppe H: 150 m²/h
- Raumgruppe I : 230 m²/h
- Raumgruppe J: 250 m²/h
- Raumgruppe K: 80 m²/h
- Raumgruppe L: 200 m²/h
- Raumgruppe M: 300 m²/h
- Raumgruppe N: 20 m²/h
- Raumgruppe O: 40 m²/h
Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigung des Justizzentrums Halle, des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle. Die Gesamtglasgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.204,06 m². Die Gesamtjahresglasreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 11.729,76 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
- Fensterart A: 20 m²/h
- Fensterart B: 20 m²/h
- Fensterart C: 40 m²/h
- Fensterart D: 80 m²/h
- Fensterart E: 40 m²/h
- Fensterart F: 50 m²/h
- Fensterart G: 15 m²/h
- Fensterart H: 10 m²/h
(6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 27.04.2026 bis 12.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.1.3 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
- Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und den
- Sozialen Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale),
a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und
b) bis zum 30.04.2030 für das Optionsjahr 2030/2031
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen.
Soweit nichts anderes geregelt ist, endet der Vertrag hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.08.2031.
Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.04.2031, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden.
Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall).
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen. (Formular "B2-Bieterauskunft")
Das Kriterium "Preis" wird mit maximal 600 Punkten bewertet.
Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 600 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (600 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 540 Punkte.
Das Kriterium "Reinigungsstunden" wird mit maximal 400 Punkten bewertet.
Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (400 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 360 Punkte.
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
- Justizzentrum Halle mit Amtsgericht Halle (Saale), Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Sozialgericht Halle, Verwaltungsgericht Halle und Staatsanwaltschaft Halle (Merseburger Straße 63, 06112 Halle (Saale))
- Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und
- Sozialer Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale).
a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und
b) bis zum 30.04.2030 für das Optionsjahr 2030/2031
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen.
Soweit nichts anderes geregelt ist, endet der Vertrag hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.08.2031.
Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.04.2031, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden.
Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall).
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen. (Formular "B2-Bieterauskunft")
Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%. Für Los 2 werden maximal 1000 Wertungspunkte vergeben.
Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 1000 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu
zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (1000 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 900 Punkte.
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Abgabe der Angebote bis zum 01.06.2026 um 23:59 Uhr verlängert.
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