Ausschreibungsdetails
Ausführungsende 30.04.2027
zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß
§16a Abs. 1 VOB/A unter Beachtung des Gleichbehandlungs und
Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben
bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß §16a Absatz 2 VOB/A gilt dies
grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der
Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht
nicht.
ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag
auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße
gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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