Ausschreibungsdetails
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Wohnraumoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum zur Entlastung der örtlichen Märkte.
In der bundeseigenen Liegenschaft, der ehemaligen Standortverwaltung der Bundeswehr in Mittenwald sollen auf dem nördlichen Teilareal des Flurstücks 1900 (Grundstücksgröße: ca. 8.583 m²), Wörner-straße/Gebirgspionierstraße, 82481 Mittenwald, 5 dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Satteldach, eine überdachte Carportfläche, sowie eine Parkgarage errichtet werden. Es ist die Schaffung von mindestens 50 Wohneinheiten vorgesehen. Das Flurstück ist erschlossen. Für den Geltungsbereich liegt der "Bebauungsplan Nr. 51 -Teilbereich 1, ehemalige Standortverwaltung" in der rechtskräftigen Fassung vom 18.06.2024 vor.
Die sich aktuell auf dem Teilbereich des Flurstück 1900 befindende Lagerhalle wird im Vorfeld der Neubaumaßnahme zurückgebaut. Die an den Umgriff angrenzenden, auf dem Flurstück befindlichen weiteren Hallen (Kleiderkammer Bundeswehr, Speditionsbetrieb) sollen unverändert bestehen bleiben und sind weiterhin in Betrieb.
Die neuen Mehrfamilienwohnhäuser sollen unter Berücksichtigung der Ausführungen im vorliegenden Bebauungsplan und der eng mit der Marktgemeinde Mittenwald abgestimmten Vorplanung gemäß der bayerischen Bauordnung und auf der Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) geplant und errichtet werden. Das Projekt soll an einen Totalunternehmer vergeben und bis Dezember 2027 fertiggestellt werden. Das Wohnungsbauprojekt wird mit „Am Karwendel “ bezeichnet.
Leistungsgegenstand:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle erforderlichen Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen, die zur kompletten Herstellung funktions- und gebrauchsfähiger, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauwerke nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen erforderlich sind.
Dies umfasst alle Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI gemäß den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung und alle notwendigen Ingenieurleistungen - falls erforderlich einschließlich des Einholens von benötigten Gutachten - und die Erstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise, aller erforderlichen Gründungs- und Tiefbauarbeiten einschließlich der Planung, die Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Planung und Herstellung von Außenanlagen, alle Erschließungs-, Straßen- und Wegebauleistungen inkl. Planung sowie alle erforderlichen sonstigen Leistungen zum Erreichen des Werkerfolgs sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Die Planung des Auftragnehmers ist so zu erstellen, dass die Festlegungen des Bebauungsplans Nr. 51 „Teilbereich ehemalige Standortverwaltung“ (Teile A, B und C) vom 18.06.2024 berücksichtigt werden.
Abweichungen können vorgeschlagen werden, sofern diese begründet, qualitätserhöhend und mit den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.
Der Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Anlagenkonvolut 10).
Der Auftragnehmer hat alle geforderten Leistungen in Form eines Pauschalangebotes zu kalkulieren, welches mit Zuschlagserteilung beauftragt wird.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Wohnraumoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum zur Entlastung der örtlichen Märkte.
In der bundeseigenen Liegenschaft, der ehemaligen Standortverwaltung der Bundeswehr in Mittenwald sollen auf dem nördlichen Teilareal des Flurstücks 1900 (Grundstücksgröße: ca. 8.583 m²), Wörner-straße/Gebirgspionierstraße, 82481 Mittenwald, 5 dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Satteldach, eine überdachte Carportfläche, sowie eine Parkgarage errichtet werden. Es ist die Schaffung von mindestens 50 Wohneinheiten vorgesehen. Das Flurstück ist erschlossen. Für den Geltungsbereich liegt der "Bebauungsplan Nr. 51 -Teilbereich 1, ehemalige Standortverwaltung" in der rechtskräftigen Fassung vom 18.06.2024 vor.
Die sich aktuell auf dem Teilbereich des Flurstück 1900 befindende Lagerhalle wird im Vorfeld der Neubaumaßnahme zurückgebaut. Die an den Umgriff angrenzenden, auf dem Flurstück befindlichen weiteren Hallen (Kleiderkammer Bundeswehr, Speditionsbetrieb) sollen unverändert bestehen bleiben und sind weiterhin in Betrieb.
Die neuen Mehrfamilienwohnhäuser sollen unter Berücksichtigung der Ausführungen im vorliegenden Bebauungsplan und der eng mit der Marktgemeinde Mittenwald abgestimmten Vorplanung gemäß der bayerischen Bauordnung und auf der Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) geplant und errichtet werden. Das Projekt soll an einen Totalunternehmer vergeben und bis Dezember 2027 fertiggestellt werden. Das Wohnungsbauprojekt wird mit „Am Karwendel “ bezeichnet.
Leistungsgegenstand:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle erforderlichen Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen, die zur kompletten Herstellung funktions- und gebrauchsfähiger, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauwerke nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen erforderlich sind.
Dies umfasst alle Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI gemäß den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung und alle notwendigen Ingenieurleistungen - falls erforderlich einschließlich des Einholens von benötigten Gutachten - und die Erstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise, aller erforderlichen Gründungs- und Tiefbauarbeiten einschließlich der Planung, die Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Planung und Herstellung von Außenanlagen, alle Erschließungs-, Straßen- und Wegebauleistungen inkl. Planung sowie alle erforderlichen sonstigen Leistungen zum Erreichen des Werkerfolgs sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Die Planung des Auftragnehmers ist so zu erstellen, dass die Festlegungen des Bebauungsplans Nr. 51 „Teilbereich ehemalige Standortverwaltung“ (Teile A, B und C) vom 18.06.2024 berücksichtigt werden.
Abweichungen können vorgeschlagen werden, sofern diese begründet, qualitätserhöhend und mit den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.
Der Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Anlagenkonvolut 10).
Der Auftragnehmer hat alle geforderten Leistungen in Form eines Pauschalangebotes zu kalkulieren, welches mit Zuschlagserteilung beauftragt wird.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage 1.1, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage 2 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung)
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage 3 u. Anlage 4) einschließlich Verpflichtungserklärungen (Anlage 5)
- 5 Mio. Euro für Personenschäden
- 2 Mio. Euro für sonstige Schäden
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen und den Versicherungsnachweis bis spätestens zwei Wochen nach Zuschlag unaufgefordert vorzulegen. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die oben aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden, 2 Mio. Euro für sonstige Schäden. Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Zu 2. Zugelassen wird der Teilnahmeantrag, wenn der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mind. 10.000.000 Euro netto betragen hat.
Wertungsmatrix der Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen
1.2 Erkl., dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise.
Mindestanforderung: Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit, Brand- und Schall-schutz, Energieeinsparung gem. Art. 62 bayerische Bauordnung (BayBO). Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen.
Mindestanforderung: Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“ und „beratende/-r Ingenieur/in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft. Bei-spielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG.
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
4.1 Anzahl Beschäftigte -Gesamt- der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
4.2 Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 50 beträgt.
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
- 1 PL (Mindestanforderung)
- 1 stellv. PL (Mindestanforderung)
- 2 Projektmitarbeiter/-in (Mindestanforderung)
5.1 Erkl., dass für das Projekt eine Gesamtprojektleitung bestehend aus mind. einem/einer Projektleiter/-in sowie mind. einem/einer stellv. Projektleiter/-in zur Verfügung steht und die benannten Personen jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung. -Mindestanforderung-
5.2 Erklärung, dass für das Projekt neben der der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. zwei weitere Projektmitarbeiter/innen zur Verfügung stehen und die benannten Personen jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung. - Mindestanforderung -
5.3 Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind durch eine Kopie des Hochschul-bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen vorzulegen. - Mindestanforderung -
6.Angaben Referenzen (siehe Ziff. 4.1 des Verfahrensleitfadens und Ziff. 12 der Anlage 1):
6.1 Objektplanung für Gebäude, raumbildende Ausbauten und Freianlagen:
a) Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung Gebäude (mind. Leistungsphasen 2-8, möglichst in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsneubau, vorzugsweise mit Parkgarage und ggf. Carport und vergleichbarem Bauvolumen (mind. 10,0 Millionen Euro netto für KG 300 bis 400).
b) Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung aus dem Leistungsbild Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-8, möglichst in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 1,5 Millionen Euro netto für KG 500).
6.2 Totalunternehmer-Leistung
Mindestens zwei Referenzen für Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 2-8, möglichst in Eigenleistung) und Bauleistungen als schlüsselfertige Totalunternehmer-Leistung in Bezug auf Realisierung von Wohnungsneubauten mit vergleichbarem Bauvolumen (mind. 10,0 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500).
Hinweis: Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen ist zu jeder in der Bewerberauskunft angegebenen Referenz ein entsprechendes Exposé (pro Referenzprojekt bis zu maximal zwei Seiten DIN A4 mit Projektbezeichnung, Fotos, Lageplan, stichpunktartiger Erläuterung des Referenzprojektes, sowie die spezifischen Merkmale des einzelnen Exposés gem. Anlage 1 Ziff. 12) einzureichen. Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
Für ausländische Bewerber/-innen ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
Wertungsmatrix der Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen
Unterkriterium: Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum (Teilgewichtung: 5 Punkte)
siehe Vergabeunterlagen Ziff. 7.2 des Verfahrensleitfaden und Anlage 7
Effizienz der Gebäudekennwerte (Gew.: 15 Pkt.),
Architektur und Funktionalität (Gew.: 15 Pkt.),
Ausführungs- und Bauqualität (Gew.: 5 Pkt.)
Ökologie und Nachhaltigkeit (Gew.: 10 Pkt.),
Organisation (Gew.: 5 Pkt.)
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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