Ausschreibungsdetails
- Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau, mit
Landgericht Dessau-Roßlau
Arbeitsgericht Dessau-Roßlau
Sozialgericht Dessau-Roßlau
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Zentrales Vollstreckungsgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Willy-Lohmann-Str. 33, 06844 Dessau-Roßlau,
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau,
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Mariannenstraße 35, 06844 Dessau-Roßlau,
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Ruststraße 5, 06844 Dessau-Roßlau,
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Schwabestraße 11, 06846 Dessau-Roßlau, und
- Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau, Parkstraße 10, 06846 Dessau-Roßlau.
Reinigungsflächen:
Los 1: Gebäudeinnenreinigung
- Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 8.967,27 m², Jahresreinigungsfläche: 668.364,91 m²)
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 3.722,07 m², Jahresreinigungsfläche: 538.550,02 m²),
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 754,05 m², Jahresreinigungsfläche: 103.219,00 m²),
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 1.836,84 m², Jahresreinigungsfläche: 138.611,25 m²)
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 2.998,45 m², Jahresreinigungsfläche: 190.618,52 m²)
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 1.200,46 m², Jahresreinigungsfläche: 71.458,27 m²) und
- Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 736,71 m², Jahresreinigungsfläche: 45.787,76 m²).
Die vorgenannten Flächen beziehen sich dabei auf die Fußböden und eine theoretische 100%- Belegung. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers nicht.
Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen:
- Grundreinigung und Beschichtung von PVC-Flächen
- Grundreinigung textilter Flächen
Los 2: Glas- und Fensterreinigung (halbjährliche Reinigung)
- Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 1.955,04 m², Jahresreinigungsfläche: 3.910,08 m²)
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 1.170,91 m², Jahresreinigungsfläche: 2.341,82 m²),
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 139,07 m², Jahresreinigungsfläche: 278,14 m²),
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 403,40 m², Jahresreinigungsfläche: 806,79 m²)
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 620,31 m², Jahresreinigungsfläche: 1.240,62 m²)
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 264,83 m², Jahresreinigungsfläche: 529,66 m²) und
- Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 160,11 m², Jahresreinigungsfläche: 320,22 m²).
Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Willy-Lohmann-Str. 33, 06844 Dessau-Roßlau,
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau,
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Mariannenstraße 35, 06844 Dessau-Roßlau,
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude], Ruststraße 5, 06844 Dessau-Roßlau,
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude], Schwabestraße 11, 06846 Dessau-Roßlau, und
- Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau, Parkstraße 10, 06846 Dessau-Roßlau.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 07.05.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen.
(4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab
Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen.
(5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt:
Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen
Los 2 - Glas- und Fensterreinigung.
Eine Angebotslimitierung findet nicht statt.
Der Bieter hat die Möglichkeit für
- alle Lose oder
- nur für einzelne Lose
ein Angebot abzugeben.
Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält).
Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen der unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau
Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung
führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 1))
- Raumgruppe A: 230 m²/h
- Raumgruppe B: 250 m²/h
- Raumgruppe C: 70 m²/h
- Raumgruppe D: 130 m²/h
- Raumgruppe E: 190 m²/h
- Raumgruppe F: 120 m²/h
- Raumgruppe G: 350 m²/h
- Raumgruppe H: 300 m²/h
- Raumgruppe I : 170 m²/h
- Raumgruppe J: 200 m²/h
- Raumgruppe K: 300 m²/h
- Raumgruppe L: 380 m²/h
- Raumgruppe M: 150 m²/h
- Raumgruppe N: 120 m²/h
- Raumgruppe O: 20 m²/h
- Raumgruppe P: 40 m²/h
Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigungder unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in Dessau-Roßlau
Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung
führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 2))
- Fensterart A: 40 m²/h
- Fensterart B: 40 m²/h
- Fensterart C: 40 m²/h
- Fensterart D: 20 m²/h
- Fensterart E: 15 m²/h
- Fensterart F: 15 m²/h
- Fensterart G: 20 m²/h
- Fensterart H: 15 m²/h
- Fensterart I: 40 m²/h
- Fensterart J: 10 m²/h
- Fensterart K: 10 m²/h
- Fensterart L: 20 m²/h
- Fensterart M: 10 m²/h
- Fensterart N: 15 m²/h
- Fensterart O: 10 m²/h
- Fensterart P: 10 m²/h
- Fensterart Q: 10 m²/h
- Fensterart R: 15 m²/h
- Fensterart S: 10 m²/h
- Fensterart T: 20 m²/h
- Fensterart U: 10 m²/h
- Fensterart V: 15 m²/h
(6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 21.04.2026 bis 06.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort- Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigungen nicht beantwortet. Einzelheiten sind Ziff. 4.1.3 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
- Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 8.967,27 m², Jahresreinigungsfläche: 668.364,91 m²)
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 3.722,07 m², Jahresreinigungsfläche: 538.550,02 m²),
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 754,05 m², Jahresreinigungsfläche: 103.219,00 m²),
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 1.836,84 m², Jahresreinigungsfläche: 138.611,25 m²)
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 2.998,45 m², Jahresreinigungsfläche: 190.618,52 m²)
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 1.200,46 m², Jahresreinigungsfläche: 71.458,27 m²) und
- Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 736,71 m², Jahresreinigungsfläche: 45.787,76 m²).
Die vorgenannten Flächen beziehen sich dabei auf die Fußböden und eine theoretische 100%- Belegung. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers nicht.
Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen:
- Grundreinigung und Beschichtung von PVC-Flächen
- Grundreinigung textilter Flächen
Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen der Leistungsbeschreiung (Anlage 1 - Los 1) zu entnehmen.
Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anpassungen des Reinigungsumfangs erforderlich. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Jahr 2027 und erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa 8 bis 10 Jahren. Hierdurch kann sich der Bedarf an Reinigungsleistungen zeitweise ändern. Diese Änderungen sind während der Vertragslaufzeit flexibel umzusetzen.
Die Unterhaltsreinigung der hiervon betroffenen Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 1.733 m² wird als Bedarfsleistung (Leistung auf Abruf) vereinbart. Zeitpunkt, Dauer, Umfang und konkrete Lage der Leistungserbringung stehen bei Vertragsschluss noch nicht abschließend fest. Die Leistungen werden daher ausschließlich auf ausdrücklichen Abruf durch den AG Vertragsbestandteil.
Die Bedarfsleistungen sind im Preisblatt (Anlage 3) als Eventualpositionen ausgewiesen und betreffen die Unterhaltsreinigung folgender Bereiche:
a) Nordflügel ca. 629,9 m² Grundfläche
b) Südflügel ca. 808,62 m² Grundfläche
c) Ostflügel ca. 294,7 m² Grundfläche.
Ein Anspruch des AN auf Abruf bestimmter Mengen oder auf vollständige Ausschöpfung der im Preisblatt ausgewiesenen Bedarfspositionen besteht nicht. Der AG ist berechtigt, Bedarfsleistungen ganz oder teilweise abzurufen, zeitweise auszusetzen oder erneut in Anspruch zu nehmen.
Die Anpassung des Leistungsumfangs erfolgt entsprechend dem Fortschritt der Baumaßnahmen sowie der hiermit verbundenen organisatorischen Veränderungen und Nutzungsänderungen der Räumlichkeiten. Änderungen des Reinigungsbedarfs werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt.
Die Abrechnung der Bedarfsleistungen erfolgt ausschließlich nach tatsächlichem Abruf und auf Grundlage der im Preisblatt (Anlage 3) ausgewiesenen Einheitspreise.
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
o der Leistungsart
o der Art des Referenzobjekts
o der Jahresreinigungsfläche
o des Auftraggebers
o des Ausführungsortes sowie
o des Leistungszeitraums
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Jahresreinigungsfläche) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Unterhalts- und Sonderreinigungen handelt.
Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 80% und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 60% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.
Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte.
Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis".
Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (100 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 90 Punkte.
Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Jahresreinigungsstunden".
Der Bieter mit den höchsten monatlichen unproduktiven Stunden für den Objektleiter erhält die höchste Punktzahl, danach werden durch einen einfachen Dreisatz die niedrigeren Stunden bewertet. Die Punktermittlung erfolgt mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Objektleiterstunden".
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig.
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Für das Kriterium "Kontrollmaßnahmen Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6):
Beschreiben Sie die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen des Objektleiters. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen:
- Kontrollhäufigkeit
- Auswahl der zu kontrollierenden Räume per Stichprobe (Raumgruppen, Anteil, Umfang)
- Mängelerfassung
Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt:
100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden.
50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können.
0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig.
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Für das Kriterium "Berichterstattung Objektleiter" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6):
"Erläutern Sie, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Ausgestaltung die Resultate der regelmäßig durchgeführten Qualitätsprüfungen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Geben Sie dabei möglichst präzise an, wann und über welchen Übermittlungsweg die entsprechenden Prüfberichte eigenständig und ohne gesonderte Aufforderung eingereicht werden (z.B. per E-Mail an jedem zweiten Dienstag etc.)."
Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt:
100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden.
50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können.
0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig.
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Für das Kriterium "Personalausfallkonzept" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6):
"Es ist darzulegen, wie Krankheitsfälle kompensiert werden und wie eine mögliche Vertretungsregelung ausgestaltet ist. Beschreiben Sie, wie Sie bei erkrankten Reinigungskräften die Reinigung aufrecht erhalten können. Es ist insbesondere zu folgenden Aspekten auszuführen:
- Ablaufstruktur
- Informationskette
- Reaktionszeiten
- Kompensationsstrategien"
Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt:
100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden.
50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können.
0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert.
Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Konzept.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig.
Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Für das Kriterium "Konzept Mitarbeitermotivation" gilt folgende Aufgabenstellung (Anlage 6):
"Beschreiben Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsmoral der zur Auftragserfüllung einzusetzenden Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen, und wie diese dazu beitragen, die Arbeitsbereitschaft langfristig zu erhalten und sogar zu steigern."
Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt:
100 Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind vollständig, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
75 Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils vollständig, nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig erreicht werden.
50 Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung enthält Schwächen, ist aber insgesamt gut nachvollziehbar. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
25 Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele mit Einschränkungen erreicht werden können.
0 Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die Bewertung erfolgt, indem zunächst die zu dem Zuschlagskriterium geltenden Kriterien für die Qualität der Darstellungen beurteilt und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 bewertet werden. Die Einschätzung, ob die Qualität der Konzepte sehr gut, gut, befriedigend, nur in Teilen genügend oder unzureichend ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Zwischennoten werden nicht vergeben. Der jeweils vergebene Punktwert wird dann mit der für das jeweilige Zuschlags- beziehungsweise Unterkriterium geltenden Gewichtung multipliziert (Ziff. 8.1 Vorbemerkungen). Das Ergebnis ist jeweils der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums „Konzepte“.
Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen.
Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des AG Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt.
Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des AG, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des AG überwacht und dokumentiert.
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
- Justizzentrum Anhalt (Grundfläche: 1.955,04 m², Jahresreinigungsfläche: 3.910,08 m²)
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 1.170,91 m², Jahresreinigungsfläche: 2.341,82 m²),
- Amtsgericht Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 139,07 m², Jahresreinigungsfläche: 278,14 m²),
- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Grundfläche: 403,40 m², Jahresreinigungsfläche: 806,79 m²)
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Hauptgebäude] (Grundfläche: 620,31 m², Jahresreinigungsfläche: 1.240,62 m²)
- Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau [Nebengebäude] (Grundfläche: 264,83 m², Jahresreinigungsfläche: 529,66 m²) und
- Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau (Grundfläche: 160,11 m², Jahresreinigungsfläche: 320,22 m²).
Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.
Aufgrund geplanter Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der elektrischen Leitungen im Nordflügel des Amtsgerichts Dessau-Roßlau sind Anpassungen des Reinigungsumfangs erforderlich. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Jahr 2027 und erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa 8 bis 10 Jahren. Hierdurch kann sich der Bedarf an Reinigungsleistungen zeitweise ändern. Diese Änderungen sind während der Vertragslaufzeit flexibel umzusetzen.
Die Glas- und Fensterreinigung der hiervon betroffenen Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 640,53 m² (einseitiges Aufmaß) wird als Bedarfsleistung (Leistung auf Abruf) vereinbart. Zeitpunkt, Dauer, Umfang und konkrete Lage der Leistungserbringung stehen bei Vertragsschluss noch nicht abschließend fest. Die Leistungen werden daher ausschließlich auf ausdrücklichen Abruf durch den AG Vertragsbestandteil.
Die Bedarfsleistungen sind im Preisblatt (Anlage 3) als Eventualpositionen ausgewiesen und betreffen die Unterhaltsreinigung folgender Bereiche:
a) Nordflügel ca. 245,64 m² Grundfläche
b) Südflügel ca. 275,79 m² Grundfläche
c) Ostflügel ca. 119,10 m² Grundfläche.
Ein Anspruch des AN auf Abruf bestimmter Mengen oder auf vollständige Ausschöpfung der im Preisblatt ausgewiesenen Bedarfspositionen besteht nicht. Der AG ist berechtigt, Bedarfsleistungen ganz oder teilweise abzurufen, zeitweise auszusetzen oder erneut in Anspruch zu nehmen.
Die Anpassung des Leistungsumfangs erfolgt entsprechend dem Fortschritt der Baumaßnahmen sowie der hiermit verbundenen organisatorischen Veränderungen und Nutzungsänderungen der Räumlichkeiten. Änderungen des Reinigungsbedarfs werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt.
Die Abrechnung der Bedarfsleistungen erfolgt ausschließlich nach tatsächlichem Abruf und auf Grundlage der im Preisblatt (Anlage 3) ausgewiesenen Einheitspreise.
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
o der Leistungsart
o der Art des Referenzobjekts
o der Jahresreinigungsfläche
o des Auftraggebers
o des Ausführungsortes sowie
o des Leistungszeitraums
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Jahresreinigungsfläche) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Fenster- und Glasreinigungsleistungen handelt.
Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 80% und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 60% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.
Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet.
Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte.
Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung von Loszetteln aus einem nicht einsehbaren Behälter. Die Ziehung wird von mindestens drei Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen.
Zur Vorbereitung der Ziehung werden von einem Vertreter des AG Loszettel derselben Größe und derselben Art jeweils mit Namen der Teilnehmer des Losentscheids versehen, zweimal quer in der Mitte gefaltet, in den Losbehälter gelegt und durchmischt.
Die Ziehung des Siegerloses aus dem Losbehälter erfolgt anschließend durch einen anderen Vertreter des AG, der während der Vorbereitung der Ziehung nicht zugegen war. Sowohl die Vorbereitung der Ziehung als auch deren Durchführung werden von mindestens einem weiteren Vertreter des AG überwacht und dokumentiert.
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
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