Ausschreibungsdetails
Leda km 22,9 bis 24,85
2.) Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit.
3.) Anfragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den in dieser Bekanntmachung genannten Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Angebote/Teilnahmeantrage werden ausgeschlossen, wenn
- die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden oder
- die Informationen für die Vergabestelle nicht gebührenfrei bei einer Datenbank abrufbar sind bzw die Zuschlag erteilende Stelle nicht bereits im Besitz der Informationen ist.
Es finden die Ausschlussgründe gem. §6e EU VOB/A Anwendung.
Zur Erklärung der Eignung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 333b-B oder eine EEE durch die/den Bieter, wenn diese/dieser nicht präqualifiziert sind/ist, bei Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Im Falle der Eignungsleihe sind die Angaben zusätzlich von den Unterauftragunternehmen für die jeweilige Eignungsleihe gesondert mit dem Angebot auszufüllen und einzureichen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind folgende Nachweise einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- ein Insolvenzplan (falls rechtskräftig bestätigt)
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll sowie für
andere Unternehmen das Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt abfragen.
Die Gesamtleistung umfassst die Baggerung, den Transport und die Umlagerung von ca. 3,5 Mio. m³ Bodenvolumen (Peilaufmass). Dabei ist ein Anteil von ca. 3,0 Mio. m³ auf landseitige Ablagerungsflächen zu verspülen. Der übrige Anteil von ca. 0,6 Mio. m³ Boden ist auf die im Emsästuar liegenden Ablagerungsflächen zu verklappen.
Der überwiegende Anteil der Baggermassen in der Ems (ca. 63 %) entfällt auf die Strecke Ems-km 0,0 - 11,0.
Der zu baggernde Boden in der Unterems und Leda besteht aus ca. 90% Schlick. Der übrige Anteil ist als Sandboden zu deklarieren. Die Konsistenz des Schlicks ist überwiegend "breiig" bis "weich".
Die Ausführung der Nassbaggerarbeiten hat in sogenannten Baggerkampagen zu erfolgen. Die Baggerkampagnen dienen der zeitweisen Anpassung der Unterems (Bedarfstiefe) zur Überführung von Werftneubauten von Papenburg nach Emden.
Geplante Überführungstermine der Werftneubauten (Baggerkampagnen 1 bis 3), zu denen die Tiefen hergestellt sein müssen:
S724: Überführung lt. Angaben der Werft am 21.03.2027
S723: Überführung lt. Angaben der Werft am 18.09.2027
S725: Überführung lt. Angaben der Werft am 13.02.2028
Eine Baggerkampagne darf frühestens 15 Wochen vor einer Schiffsüberführung begonnen werden. Daraus egeben sich die Einsatzzeiten wie folgt:
Die 1. Baggerkampagne (Kampagne 2027-1) ist von Anfang Dezember 2026 bis Mitte März 2027 terminiert. Das Baggervolumen wird ca. 1.053.750 m³ betragen.
Die 2. Baggerkampagne (Kampagne 2027-2) ist von Mitte Juni 2027 bis Mitte September 2027 terminiert. Das Baggervolumen wird ca. 1.338.750 m³ betragen.
Die 3. Baggerkampagne (Kampagne 2028-1) ist von Anfang November 2027 bis Mitte Februar 2028 terminiert. Das Baggervolumen wird ca. 1.053.750 m³ betragen.
Unmittelbar vor Beginn und/oder nach Fertigstellung einer Baggerkampagne sind in der Leda Einzelbaggerungen von jeweils ca. 30.000 m³ erforderlich. Das Baggervolumen beträgt insgesamt ca. 120.000 m³.
Da aufgrund der stark schwankenden morphologischen Verhältnisse und den daraus resultierenden Baggermengen vorab nicht festgestellt werden kann, ob ein Schuteneinsatz erforderlich wird, ist der Schuteneinsatz als Bedarfspositon ausgeschrieben. Die Bedarfsposition fließt in die Preiswertung des Angebots mit ein.
Leda km 22,9 bis 24,85
Der Auftraggeber ist in dem Falle, dass im Vergabeverfahren für die Ausschreibung des Folgeauftrages eine sofortige Beschwerde bereits eingelegt ist oder aber die Beschwerdefrist i.S.d. § 172 Abs. 1 GWB ausgelöst wurde, berechtigt, den bestehenden Vertrag zu verlängern.
Der Auftraggeber kann die Verlängerung um einmalig 6 Monate verlangen. Der Auftraggeber muss sein Optionsrecht bis einen Monat vor Beendigung des laufenden Vertrages ausüben.
Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Die 6-monatige Verlängerungsoption ist im Leistungsverzeichnis gesondert aufgeführt. Die Preise sind zwingend einzutragen und gehen in die Preiswertung des Angebotes ein.
Innerhalb des Verlängerungszeitraumes soll eine 4. Baggerkampagne von Mitte Juni 2028 bis zum 15.09.2028 (Kampagne 2028-2) zur Überführung des Werftneubaus S722 am 17.09.2028 ausgeführt werden.
Die Leistung umfasst die Baggerung, den Transport und die Umlagerung von ca. 1,3 Mio. m³ Boden (ohne Leda). Davon entfallen ca. 840.000 m³ auf den Streckenabschnitt Ems-km 0,0 – 11,0.
Ebenfalls innerhalb des Verlängerungszeitraums soll unmittelbar vor Beginn und nach Beendigung der 4. Baggerkampagne die Solltiefe in der Leda hergestellt werden.
Die Baggermenge wird insgesamt ca. 60.000 m³ betragen.
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 19 Monate. Sofern der Auftraggeber sein Optionsrecht ausübt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um einmalig 6 Monate und endet nach einer 25-monatigen Vertragslaufzeit am 31.10.2028.
Selbstständige
Mindestanforderung: Mindestumsatz 10 Mio. Euro je Geschäftsjahr
Auf Verlangen sind die entsprechenden Jahresabschlüsse vorzulegen, soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Mit dem Angebot müssen die Bieter bestätigen (Eigenerklärung), dass sie für die Ausführung des hier zu vergebenen Auftrags über fundierte berufliche Erfahrungen durch vergleichbare Leistungen (Referenzen) verfügen.
Berücksichtigt werden nur solche Referenzleistungen, die in den vergangenen 7 abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht wurden und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzleistungen müssen vom Bieter im eigenen Unternehmen erbracht worden sein. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Ein Bieter, der nicht mindestens fünf Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (siehe Mindestanforderungen) benennt wird ausgeschlossen.
Auf Verlangen ist zu den Eigenerklärungen jeweils eine schriftliche Referenz vorzulegen.
Jede Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber/Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Mindestanforderungen an Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzen für Nassbaggerarbeiten mit Laderaumsaugbaggern unter Tideeinfluss in flachen Gewässern (Fahrwassertiefe im Durchschnitt geringer als 10 m) und beengten örtlichen Verhältnissen (Fahrwasserbreite im Durchschnitt unter 100 m) nachzuweisen.
Es sind mindestens 2 Referenzen für Verspülarbeiten in gewässerferne landseitige Spülstätten (Spülfelder, Spülseen; keine Strandaufspülungen) mittels Spülrohrleitungen und Rückwasserführung nachzuweisen. Die referenzierten Verspülarbeiten können als eigenständiger Auftrag oder als Teil eines Auftrags über die referenzierten Nassbaggerarbeiten ausgeführt worden sein.
Mit dem Angebot sind von den Bietern nähere Angaben zu den nachstehenden, mindestens geforderten Geräten und Ausstattungen (Hersteller, Typ, technische Daten, Leistungsparameter) zu machen.
Laderaumsaugbagger:
Mindestens zwei Laderaumsaugbagger mit einem Laderaumvolumen von mindestens 1.000 m³ und einem Tiefgang (voll beladen) von max. 6 m, mindestens einer davon mit einer Länge über alles von max. 70 m, einem Tiefgang (voll beladen) von max. 4 m und einer Baggertiefe unter 4 m. Beide Laderaumsaugbagger müssen über einen seitlichen Spülanschluss verfügen (Seitenkupplung auf BB und/oder SB-Seite), um an dem vom AG zur Verfügung gestellten Anleger (Spülleitung DN 500) verspülen zu können.
Es ist eine formlose Bescheinigung darüber auszustellen, dass innerhalb eines Zeitraums von 72 Stunden ein Ersatzgerät (Laderaumsaugbagger) zur Verfügung gestellt werden kann, welches die Mindestanforderung an das ggf. ausgefallene Gerät (Laderaumsaugbagger) erfüllt.
Peilfahrzeug:
Ein Peilfahrzeug mit Echolot 210 und 33 kHz, Radar und Satellitenortung.
Schwimmende Umschlagstation (Spüler):
Eine schwimmende Umschlagstation (Spüler) mit Anschlussvorrichtung an eine Spülleitung DN 500 unter einer Förderleistung von mindestens 1.000 m³/h bei 50 m Förderhöhe.
Mobiler Anleger:
Mindestens ein mobiler Anleger als zusätzliche Anlegemöglichkeit der Laderaumsaugbagger zum landseitigen Verspülen. Die Anschlussmöglichkeit an eine vorhandene DN 500 Leitung muss gegeben sein.
Druckerhöhungsstationen:
Zwei Druckerhöhungsstationen mit einem Betriebsdruck bis 6 bar in der Spülrohrleitung DN 500 unter Einhaltung der TA Lärm bis max. 98 dB(A).
Wasserpumpen:
Mindestens vier Rückwasserpumpen DN 500 mit einer Förderleistung von mindestens 1.000 m³/h bei 25 m Förderhöhe und mindestens zwei Rückwasserpumpen mit einer Förderleistung von mindestens 1.000 m³/h bei 50 m Förderhöhe.
Klappenschuten:
Mindestens zwei selbstfahrende oder von Schleppern bewegte Klappschuten mit einem Laderaumvolumen von 801 m³ - 1.200 m³.
Mit dem Angebot sind von den Bietern nähere Angaben zu den nachstehenden, mindestens geforderten Fachkräften (Name, persönliche Erfahrung) zu machen.
Nautische Schiffsführer:
Es sind mindestens zwei nautische Schiffsführer, die über mehrjährige Erfahrung mit Nassbaggerarbeiten auf den im Angebot benannten Laderaumsaugbaggern in flachen Gewässern (Fahrwassertiefe im Durchschnitt unter 10 m NHN) und beengten örtlichen Verhältnissen (Fahrwasserbreite im Durchschnitt unter 100 m) verfügen, einzusetzen.
Technische Leitungspersonen:
Es sind mindestens zwei technische Leitungspersonen, die über mehrjährige Erfahrung mit Verspülarbeiten in gewässerferne landseitige Spülstätten (Spülfelder, Spülseen; keine Strandaufspülungen) mittels Spülrohrleitungen und Rückwasserführung verfügen, einzusetzen.
Auf Verlangen Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.
Zur Auftragsausführung sind nur Schiffe bzw. Geräte zugelassen, die in der EU registriert sind und die Flagge eines EU-Mitgliedsstaates führen. Die Registrierung und die Einflaggung der Vertragsgeräte sind der Vergabestelle vom Bieter mit der Angebotsabgabe schriftlich nachzuweisen.
Hinweis:
Jeder Bieter, also auch ein Bieter aus Drittstaaten, kann einen Antrag auf Einflaggung bei der BG Verkehr bzw. einer anderen europäischen Institution eines EU-Mitgliedstaates stellen.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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