Ausschreibungsdetails
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben,
bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB
vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der
Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB
verwiesen.
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche
Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen
vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel
5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das
Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular
"Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen
und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur
Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die
übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für
die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft
insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Einhaltung der Mindestanforderungen und zur Bewertung gem.
der Bewertungsmatrix aus der Leistungsbeschreibung das
angebotene Videoendoskop mitsamt einem kompletten Satz an
Zubehör, so wie von Ihnen angeboten, einzureichen.
Das angebotene Videoendoskop ist in diesem Fall vom Bieter
auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der im
Aufforderungsschreiben genannten 21-tägigen Frist an die
folgende Adresse zu schicken:
Entschärfungsdienst der Bundespolizei (BPOL)
Sachgebiet PTMM
Niedervellmarsche Straße 50
34233 Fuldatal
Auf dem Paket ist sichtbar und leserlich folgender Schriftzug
anzubringen:
"Videoendoskop zum Vergabeverfahren AZ.: B 21.17 - 1823/23/
VV : 1"
Steht das angebotene Videoendoskop inkl. komplettem
Zubehörsatz zur Teststellung der BPOL nicht bis zum Ablauf
der im Aufforderungsschreiben genannten Frist zur Verfügung,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung
des angebotenen Videoendoskops mitsamt kompletten
Zubehörsatz zur Teststellung erfolgt nicht.
Die Bewertung der Leistungskriterien erfolgt anhand der im
Dokument "Bewertungsmatrix" aufgeführten Systematik.
Die Teststellung der Bewertungskriterien B9 bis B12 erfolgt
durch insgesamt 5 Endnutzer der BPOL nach Maßgabe der
zugehörigen Ausführungen im Dokument "Bewertungsmatrix"
(siehe dort insbesondere Abschnitt "Bewertungsmatrix 2").
Grundsätzlich kann jedes in der Leistungsbeschreibung und/
oder Bewertungsmatrix aufgeführte technische Merkmal,
welches entweder eine Mindestanforderung oder ein
Bewertungskriterium darstellt, einer Überprüfung unterzogen
werden.
Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte Referenz:
● Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Als gleichwertig wird eine Referenz angesehen, die folgende Merkmale aufweist:
○ Lieferung von mindestens einem Videoendoskop, das über eine wechselbare Sonde sowie eine am Kamerakopf zuschaltbare Beleuchtung verfügt.
● Das genannte Referenzprojekt muss abgeschlossen sein. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenz ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es wird nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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