Ausschreibungsdetails
Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 laut Finanzplan per anno jeweils ca. 53 bis 54 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Es ist jährlich von ca. 100 zu begutachtenden Skizzeneinreichungen und der Förderung von fünf Verbundprojekten (pro Verbundprojekt durchschnittlich 18 Zuwendungsempfänger, in Summe ca. 90 Teilvorhaben) mit einem Fördervolumen von bis zu 25 Mio. € auszugehen.
Der AN übernimmt laufende Projektförderungen aus den Vorjahren aus den Förderprogrammen „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) und „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ (siehe 3.1.3 und 3.1.4 der Leistungsbeschreibung).
Das Vorgänger-Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) wurde teilweise aus EU-Mittel refinanziert (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan im Rahmen des temporären Aufbauprogramms Next Generation EU (Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)). Die letzten diesbezüglich geförderten Projekte laufen 2026 aus und werden in 2026 endadministriert. Es ist nicht auszuschließen, dass für einzelne Verbundprojekte (max. zehn) administrative Restarbeiten im Jahr 2027 erforderlich sind. Unabhängig davon kann es zudem zu Nachprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof oder der Europäischen Kommission in den Folgejahren kommen (z.B. Audit-Prüfungen). Etwaige Aufgaben in diesem Kontext sind durch den AN zu bearbeiten.
Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 laut Finanzplan per anno jeweils ca. 53 bis 54 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Es ist jährlich von ca. 100 zu begutachtenden Skizzeneinreichungen und der Förderung von fünf Verbundprojekten (pro Verbundprojekt durchschnittlich 18 Zuwendungsempfänger, in Summe ca. 90 Teilvorhaben) mit einem Fördervolumen von bis zu 25 Mio. € auszugehen.
Der AN übernimmt laufende Projektförderungen aus den Vorjahren aus den Förderprogrammen „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) und „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ (siehe 3.1.3 und 3.1.4 der Leistungsbeschreibung).
Das Vorgänger-Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) wurde teilweise aus EU-Mittel refinanziert (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan im Rahmen des temporären Aufbauprogramms Next Generation EU (Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)). Die letzten diesbezüglich geförderten Projekte laufen 2026 aus und werden in 2026 endadministriert. Es ist nicht auszuschließen, dass für einzelne Verbundprojekte (max. zehn) administrative Restarbeiten im Jahr 2027 erforderlich sind. Unabhängig davon kann es zudem zu Nachprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof oder der Europäischen Kommission in den Folgejahren kommen (z.B. Audit-Prüfungen). Etwaige Aufgaben in diesem Kontext sind durch den AN zu bearbeiten.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
Beleg: Erklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.
1. Erfahrungswerte als beliehener Projektträger in der Administration und Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsförderprogrammen der öffentlichen Hand (Zuwendungsrecht des Bundes nach §§ 23 und 44 BHO einschl. VV-BHO) einschließlich Verwendungsnachweisprüfung, die vorrangig die Förderung von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen zum Gegenstand haben. Fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht, insbesondere im Zuwendungsrecht sowie Erfahrung in der praktischen Anwendung.
2. Breite Kenntnisse in den Technologie-/Forschungsbereichen des Themenkomplexes der Fahrzeugtechnologien (zwingend Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik, autonomes Fahren, Informatik und Software Engineering).
3. Öffentlichkeitsarbeit (Webpage und Social Media) sowie Veranstaltungsmanagement (für Veranstaltungen von 200 bis 400 Teilnehmern).
Anforderungen an Referenzaufträge:
• Es sind mindestens zwei Referenzen für jeweils folgende Referenzbereiche einzureichen:
1. Erfahrungswerte als beliehener Projektträger in der Administration und Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsförderprogrammen der öffentlichen Hand (Zuwendungsrecht des Bundes nach §§ 23 und 44 BHO einschl. VV-BHO) einschließlich Verwendungsnachweisprüfung, die vorrangig die Förderung von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen zum Gegenstand haben. Fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht, insbesondere im Zuwendungsrecht sowie Erfahrung in der praktischen Anwendung.
2. Breite Kenntnisse in den Technologie-/Forschungsbereichen des Themenkomplexes der Fahrzeugtechnologien (zwingend Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik, autonomes Fahren, Informatik und Software Engineering).
• Es sind mindestens eine Referenz für jeweils folgende Referenzbereiche einzureichen:
3. Öffentlichkeitsarbeit (Webpage und Social Media) sowie Veranstaltungsmanagement (für Veranstaltungen von 200 bis 400 Teilnehmern).
• Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken.
• Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich 1. und 2. bzw. nicht mehr als zwei Referenz pro Referenzbereich 3. eingereicht werden.
• Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.05.2023 erbracht worden sein.
• Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.10 der Verfahrensbeschreibung).
• Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.
Erforderliche Angaben pro Referenz
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen:
• Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
• Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten,
• kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
• eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Bereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung
jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
Sortierung und Prüfung
• Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
• Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
• Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen pro Referenzbereich einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
• Der Auftraggeber ist berechtigt, Angaben zu Referenzaufträgen durch die Kontaktaufnahme zu Ansprechpersonen beim jeweiligen Auftraggeber inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer sicheren und leistungsfähigen IT- Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförderinformationssystem (profi) des BMWE bzw. zur sofortigen Schaffung dieser Voraussetzungen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, sodass die PT-Leistungen mit Vertragsbeginn zuverlässig und technisch einwandfrei erbracht werden können.
Eigenerklärung über das Vorhandensein eines elektronischen Aktensystems (E-Akte-System) bzw. die Bereitschaft zur Einführung eines E-Akte-Systems sowie zur Umsetzung aller Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung zur elektronischen Aktenführung
Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt.
Beleg: Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
4.1.1.1 Unterkriterium 1: Zentrale Ansprechperson (Projektleitung), einschließlich Stellvertretung (5 von 15 %)
4.1.1.2 Unterkriterium 2: Kernteam (10 von 15 %)
4.1.2 Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 %)
4.1.3 Umsetzungskonzept (Gewichtung 60 %)
4.1.3.1 Unterkriterium 1: Umsetzung der Projektträgeraufgaben im engeren Sinne (25 von 60 %)
4.1.3.2 Unterkriterium 2: Umsetzung der Programmmanagementaufgaben (25 von 60 %)
4.1.3.3 Unterkriterium 3: Umsetzung der Nationalen Kontaktstelle Verkehr (10 von 60 %)
• Die Zusammensetzung des Angebotspreises ist in Personal-, Sach- und Nebenkosten nach den Vorgaben des Preisblattes zu untergliedern.
• Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Korridore im Preisblatt vorgegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter muss sich zwingend innerhalb der jeweils benannten Korridore befinden. Auf diese Weise wird den Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Korridore führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
• Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Nettogesamthöchstpreises besteht nicht.
• Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Die qualitativen Zuschlagskriterien gehen zu 50 % in die Gesamtwertung ein. Der Preis macht ebenfalls 50 % der Gesamtwertung aus.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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