Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft) vorzulegen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. und im Rahmen des rechtlich zulässigen erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen zum Projekt dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen zu den genauen Leistungsinhalten im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten, soweit rechtlich zulässig. Die Lieferorte sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
E. Hinweis:
Die Finanzierung dieser Abrufe ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt und steht in Abhängigkeit von der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Bundeshaushalt.
1. Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/ 05/2022, wird bereitgestellt.
2. Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur.
3. Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
5. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert.
6. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird.
7. Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist:
a) der aktuelle beglaubigte Auszug (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder
b) eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder
c) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber- /Bietergemeinschaft), vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen.
8. Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung- VO_2022-833_30mmAPFSDS-T zu verwenden, auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
1. Auflistung (formlose Eigenerklärung) der Herstellung und Lieferung Patronen 30 mm x 173, APFSDS-T Munition der letzten 5 Jahre. Hierunter muss auch mindestens eine nachweisbare Lieferungen an einen NATO Mitgliedsstaat sein.
2. Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, insgesamt mindestens 150.000 Patronen 30 mm x 173, APFSDS-T Munition pro Jahr herstellen und liefern zu können.
3. Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
- AQAP 2110
- AQAP 2105
- § 4 ABBV i.v.m. § 12 VOL/B.
Bereitschaft im Rahmen der Güteprüfung die Vorgaben der amtsseitig zu erstellenden Technischen Lieferbedingungen (deutsche Sprache) bzgl. Komponenten und Patrone umzusetzen.
4. Nachweis, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Zulassung zur Herstellung, Lieferung und Lagerung von KrWaffKontrG Material vorliegt. Sofern die Genehmigung bereits vorliegt, ist diese mit dem Teilnahmeantrag in Kopie / als Scan vorzulegen. Falls der Antrag auf Erteilung der Genehmigung bislang nur gestellt wurde, ist diese mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage der Antragsstellung in
Kopie/ als Scan nachzuweisen. Falls auch noch kein Antrag gestellt worden ist, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Beantragung so rechtzeitig erfolgt, dass die Genehmigung bis zur Zuschlagserteilung vorliegt.
Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG im Rahmen eines Bundeswehrauftrages sind vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - Rü II 5 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen.
5. Formlose Eigenerklärung, dass ein Kriegswaffenkontrollbuchführer vorhanden ist.
6. Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt.
7. Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/ SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden.
8. Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten gem. A1- 2080/0-7003 "Munition und Explosivstoffe - Munitionslose -"zu erstellen, vorhanden ist.
9. Formlose Eigenerklärung, dass gesetzeskonforme Lagermöglichkeiten (insbesondere gem. dem Sprengstoffgesetz) Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind.
10. Formlose Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 und AQAP 2105 eingehalten wird.
11. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder
- ein Qualifikationsbericht sowie der Nachweis der Systemverträglichkeit der Patrone vorzulegen
- Sollte ein Qualifikationsbericht durch einen anderen NATO-Staat vorliegen, welcher jedoch nicht weitergegeben werden kann, ist das entsprechende Land, sowie eine Kontaktperson zu nennen, damit der Bericht direkt angefordert werden kann.
oder
- eine durch das BAAINBw gegengezeichnete gültige K-Standsurkunde
oder
- eine Erklärung darüber vorzulegen, die Qualifikation sowie den Nachweis der Systemverträglichkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erlangen zu wollen.
Klarstellend erfolgt hier der Hinweis, dass die Qualifikation der Munition nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung ist. Auftragnehmer kann auch werden, wer zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung noch nicht über eine Qualifikation verfügt.
Klarstellend erfolgt hier der Hinweis: Im Rahmen der Aufforderung zum Angebot wird gefordert werden, dass die Munition frei von ITAR- und EAR- Bestimmungen - sein muss.
Die entsprechenden Nachweise und Eigenerklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind unterschrieben von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig:
1. Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit positiven Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Es muss hierbei gesichert sein, dass die eigenen Verbindlichkeiten bezahlt werden können, ohne hohe Schulden aufzunehmen, die nicht zurückgezahlt werden können. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen.
2. Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der Kalenderjahre (2023-2025). Erforderlich für die Teilnahme ist mindestens ein Jahresgesamtumsatz von durchschnittlich 6.000.000 EUR netto pro Jahr. Hierbei ist der Durchschnitt auf die genannten Jahre gerechnet maßgeblich, sodass ein wirtschaftlich schlechtes Jahr durch ein wirtschaftlich gutes Jahr ausgeglichen werden kann. Sofern ein Jahresabschluss noch nicht aufgestellt ist, erfolgt die Angabe aufgrund vorläufiger Daten unter Vorbehalt der Nachreichung der Umsatzangaben (der Jahresabschluss selbst ist nicht vorzulegen). Der Bewerber bzw. die Bewerberin hat dies kenntlich zu machen.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Hiernach kann von der Laufzeit abgewichen werden, wenn aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer gelieferten Güter, Anlagen oder Systeme und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine längere Laufzeit gerechtfertigt ist. Eine längere Dauer kann beispielsweise durch die Erforderlichkeit erheblicher Aufwendungen bei der Entwicklung des Vertragsgegenstandes gerechtfertigt werden, wenn dem Auftragnehmer mit Rücksicht darauf eine Amortisation zugestanden werden soll.
Dies kann insbesondere mit der Nutzungsdauer der Waffe begründet werden. Die 30 mm x 173 APFSDS-T wird in dem Schützenpanzer PUMA (SPz PUMA) sowie dem Schützenpanzer Rad und dem schweren Waffenträger Infanterie genutzt werden. Bis auf den SPz PUMA werden alle Fahrzeuge erstmalig beschafft. Die zu beschaffende Stückzahl des SPz PUMA steigt zudem erheblich an. Aufgrund der diversen Neubeschaffungen der Fahrzeuge ist mindestens von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren auszugehen. Demnach ist die Waffe auch noch über die vorliegend avisierte Laufzeit des Vertrages in der Nutzung. Aufgrund des durchgeführten Teilnahmewettbewerbs und der Möglichkeit, auch mit Herstellern nicht qualifizierter Produkte einen Vertrag zu schließen, liegt auch keine zu lange Laufzeit des Vertrages vor, welche auf Seiten der Bieter nicht zumutbar wäre. Die Laufzeit von 10 Jahren stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des öffentlichen Auftraggebers mit Blick auf die lange Nutzungsdauer der in Rede stehenden Munition und dem Wettbewerbsgrundsatz dar. Dementsprechend kann vorliegend eine Laufzeit von elf Jahren vereinbart werden. Des Weiteren sprechen Abläufe der Munitionsqualifikation für eine längere Vertragslaufzeit. Die dahingehenden Details unterliegen einer Sicherheitseinstufung und können an dieser Stelle nicht öffentlich gemacht werden.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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