Ausschreibungsdetails
2. Mindestanforderung: Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7, VGU Teil 2 A/B. Die AG behält sich vor, ggf. im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebotes unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss bei Leistungsbeginn und sodann für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 3 und 4 A) über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Telefonie-Leistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen verfügen. Gleichfalls ist entsprechend hinreichendes Reservepersonal sicherzustellen.
2. Spezifische Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal
a. Projektleitung und Stellvertretung sowie ggf. Teamleitung und Stellvertretung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss zum Nachweis der personellen Anforderungen an die Eignung mit der Eigenerklärung auf der Grundlage dieses Formblatts bestätigen, dass er / sie über eine Projektleitung und stellvertretende Projektleitung verfügen wird (siehe 4.4.2 Leistungsbeschreibung, VGU Teil 3).
Sollte der AN mehr als ein Team einsetzen, sind neben der Projektleitung auch Teamleitungen und ihre Stellvertretungen zu benennen. Die Teamleitungen sind v.a. für alle tagesgeschäftsbezogenen Fragen aus dem Team verantwortlich (siehe 4.4.3 Leistungsbeschreibung, VGU Teil 3).
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert die für den Einsatz vorgesehene Projektleitung und ihre Stellvertretung sowie ggf. die Teamleitung und ihre Stellvertretung namentlich benennen und deren Qualifizierung und Erfahrung mitteilen.
Für die Projektleitung und ihre Vertretung sowie ggf. für die Teamleitung und ihre Stellvertretung muss der Bieter / die Bietergemeinschaft zusammen mit der namentlichen Benennung spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert einen aussagekräftigen Lebenslauf vorlegen. Der Lebenslauf muss mindestens die Inhalte haben, die für die Überprüfung erforderlich sind, dass die an dieses Personal in den vorliegenden Vergabeunterlagen gestellten Mindestanforderung erfüllt sind.
Die Projektleitung und seine Vertretung sowie ggf. die Teamleitung und ihre Stellvertretung müssen jeweils bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position haben. Die Personen müssen mindestens über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift des Levels C2 verfügen.
Sämtliche vorstehend genannten Angaben können auf freiwilliger Basis bereits mit dem Angebot gemacht werden, was erwünscht ist.
b. Personal / Call-Center-Agents
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss folgende Anforderungen in Hinblick auf das als Call-Center-Agents einzusetzende Personal erfüllen:
• Namentliche Benennung des vorgesehenen Personals bereits im Angebot auf freiwilliger Basis;
• Bereits im Angebot ist die Anzahl der jeweils täglich für die Erbringung der Telefonie-Leistungen vorgesehenen Personen anzugeben.
• Ausgeprägte Erfahrung in der telefonischen Beratung von Kunden (Kommunikations- und Servicekompetenz)
• Spezifische Kenntnisse in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und dem Elften Sozialgesetzbuch (SGBXI) sind wünschenswert.
• Erfahrungen im deutschen Sozial- und Versicherungswesen (z.B. Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, sonstige Komposit- oder Personenversicherung etc.) sind erforderlich.
• Mindestens zwei (2) Jahre Berufserfahrung in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Telefonie-Leistungen, dies ist auf Nachfrage schriftlich nachzuweisen.
• Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, mindestens C1, damit eine mündliche Verständigung und schriftliche Notizen / Korrespondenz problemlos möglich sind. Sicherer und kompetenter Umgang mit Telefonie-Geräten und PC.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens 60 Call-Center-Agents verfügen, welche die in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen erfüllen; dies ist auf Nachfrage schriftlich nachzuweisen.
Bei den vorstehend genannten Anforderungen (1. und 2.) handelt es sich um Mindestanforderungen. Diese Mindestanforderungen werden Vertragsbestandteil (VGU Teil 4 A), so wie sie in VGU Teil 2 A, Formblatt 10, inhaltlich als erfüllt bestätigt werden.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt für Nr. 1 und Nr. 2 grundsätzlich die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 11 zusammen mit dem Angebot.
Die AG behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen.
• eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügen;
• eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügen.
Die vorstehend genannten Zertifizierungen müssen während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Ein während der Vertragslaufzeit erteiltes Verlängerungszertifikat ist der Auftraggeberin unaufgefordert und unverzüglich in Kopie vorzulegen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat ggf. die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das vorgelegte Zertifikat gleichwertig ist in Bezug auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001.
Bei den vorstehend genannten Anforderungen (1. und 2.) handelt es sich um Mindestanforderungen. Diese Mindestanforderungen werden Vertragsbestandteil (VGU Teil 4 A/B), so wie der Bieter sie in VGU Teil 2 A/B, Formblatt 10, inhaltlich als erfüllt bestätigt hat.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 11 zusammen mit dem Angebot abzugeben; zudem ist zusammen mit dem Angebot das entsprechende Zertifikat in Kopie vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens zwei (2) verschiedene Referenzen, die von zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die in dem vorliegend zu vergebenden Auftrag zu erbringenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten sowie insbesondere Gesamtheit mit den hier zu vergebenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar sind.
Telefonie-Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Telefonie-Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4 A, Vertragsbedingungen) genannten Arten der zu erbringenden Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen und organisatorischen Anforderungen, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl und Dauer der abzuarbeitenden Anrufe) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Telefonie-Leistungen ermöglichen.
Sachbearbeitungs-Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4 B, Vertragsbedingungen) genannten Arten der zu erbringenden Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen und organisatorischen Anforderungen, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl und Dauer der abzuarbeitenden Fälle) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Sachbearbeitungs-Leistungen ermöglichen.
Eine der zwei Referenzen müssen Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen für Gegenstände im Sozial-, Gesundheits- oder Krankenversicherungsbereich betreffen. Eine der zwei Referenzen muss von einem öffentlichen Auftraggeber sein.
Soweit im Rahmen eines Referenzauftrags Nachunternehmer eingesetzt worden sind und der Bieter die Referenz als Beleg seiner eigenen Leistungsfähigkeit anführt, muss der Eigenleistungsanteil des Bieters in Bezug auf die vorstehenden Inhalte jeweils mindestens 80% betragen.
Die an die Vergleichbarkeit einer Referenz gestellten Anforderungen müssen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags erfüllt worden sein; die Vorlage von Teilreferenzen aus mehreren Aufträgen ist nicht zulässig bzw. erfüllt nicht die gestellten Anforderungen.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens ein (1) Jahr gedauert haben.
Bieter, welche nicht die geforderte Mindestanzahl von mindestens zwei (2) geeigneten, wertungsfähigen Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Einhaltung der o.g. Anforderungen vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe der Tabelle in Formblatt 11 in Bezug auf "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bieter für die betreffende Referenz keinen konkreten Ansprechpartner namentlich benennt und/oder seine Kontaktdaten nicht angibt.
Nachweise / Nachweisführung:
Zur Erklärung bzw. Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 11. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Angaben des Bieters vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen und insbesondere bei der genannten Kontaktperson nachzufragen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen.
Es ist nachvollziehbar darzulegen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Vertragsbeginn umgesetzt werden, um die vorliegend zu vergebenden Leistungen im Sinne der DSVGVO rechtmäßig und vertragsgerecht zu erbringen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen insbesondere angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit enthalten und mindestens den Vorgaben des Art. 32 DSGVO entsprechen. Die Maßnahmen sollen den Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist (1.) die Eigenerklärung gemäß Formblatt 12 und (2.) das Datenschutzkonzept zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür geeignete Nachweise zu fordern. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal 6 Kalendertagen erfolgen.
Es ist nachvollziehbar darzulegen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Vertragsbeginn umgesetzt werden, um die vorliegend zu vergebenden Leistungen im Sinne der DSVGVO rechtmäßig und vertragsgerecht zu erbringen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen insbesondere angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit enthalten und mindestens den Vorgaben des Art. 32 DSGVO entsprechen. Die Maßnahmen sollen den Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist (1.) die Eigenerklärung gemäß Formblatt 12 und (2.) das Datenschutzkonzept zusammen mit dem Angebot abzugeben, siehe VGU, Teil 2 A/B.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür geeignete Nachweise zu fordern. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal 6 Kalendertagen erfolgen.
1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine dennoch vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft.
Alternativ:
2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne Personen) EUR 1.000.000; Sachschäden EUR 1.000.000;
Vermögensschäden einschließlich Ansprüche aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen EUR 500.000, alle Gegenstände jeweils jährlich mindestens einfach maximiert. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU, Teil 2 A/B. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht.
Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der zu erbringenden Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen und organisatorischen Anforderungen, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl und Dauer der abzuarbeitenden Anrufe) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen ermöglichen.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8,VGU, Teil 2 A/B., wenn nicht besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.
Mindestanforderungen an das Personal und die technische Ausstattung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss bei Leistungsbeginn und sodann für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 3 und 4 B) über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Sachbearbeitungs-Leistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen verfügen. Gleichfalls ist entsprechend hinreichendes Reservepersonal sicherzustellen.
2. Spezifische Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal
a. Projektleitung und Stellvertretung sowie ggf. Teamleitung und Stellvertretung
Der Bieter muss zum Nachweis der personellen Anforderungen an die Eignung mit der Eigenerklärung auf der Grundlage dieses Formblatts bestätigen, dass er über eine Projektleitung und stellvertretende Projektleitung verfügen wird (siehe 4.4.2 Leistungsbeschreibung, VGU Teil 3).
Sollte der AN mehr als ein Team einsetzen, sind neben der Projektleitung auch Teamleitungen und ihre Stellvertretungen zu benennen. Die Teamleitungen sind v.a. für alle tagesgeschäftsbezogenen Fragen aus dem Team verantwortlich (siehe 4.4.3 Leistungsbeschreibung, VGU Teil 3).
Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert die für den Einsatz vorgesehene Projektleitung und ihre Stellvertretung sowie ggf. die Teamleitung und ihre Stellvertretung namentlich benennen und deren Qualifizierung und Erfahrung mitteilen.
Für die Projektleitung und ihre Vertretung sowie ggf. für die Teamleitung und ihre Stellvertretung muss er zusammen mit der namentlichen Benennung spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert einen aussagekräftigen Lebenslauf vorlegen. Der Lebenslauf muss mindestens die Inhalte haben, die für die Überprüfung erforderlich sind, dass die an dieses Personal in den vorliegenden Vergabeunterlagen gestellten Mindestanforderung erfüllt sind.
Die Projektleitung und seine Vertretung sowie ggf. die Teamleitung und ihre Stellvertretung müssen jeweils bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position haben. Die Personen müssen mindestens über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift des Levels C2 verfügen.
Sämtliche vorstehend genannten Angaben können auf freiwilliger Basis bereits mit dem Angebot gemacht werden, was erwünscht ist.
b. Personal
Folgende Anforderungen muss der Bieter in Hinblick auf das zur Sachbearbeitung einzusetzende Personal erfüllen:
• Namentliche Benennung des vorgesehenen Personals bereits im Angebot auf freiwilliger Basis;
• Bereits im Angebot ist die Anzahl der jeweils täglich für die Erbringung der Sachbearbeitungs-Leistungen vorgesehenen Personen anzugeben;
• Ausgeprägte Erfahrung in der Erbringung vergleichbarerer Sachbearbeitungs-Leistungen;
• Spezifische Kenntnisse in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und dem Elften Sozialgesetzbuch (SGBXI) sind wünschenswert;
• Erfahrungen im deutschen Sozial- und Versicherungswesen (z.B. Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, sonstige Komposit- oder Personenversicherung etc.) sind erforderlich;
• Mindestens zwei (2) Jahre Berufserfahrung in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Sachbearbeitungs-Leistungen, dies ist auf Nachfrage schriftlich nachzuweisen;
• Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, mindestens C1, damit eine mündliche Verständigung und schriftliche Notizen / Korrespondenz problemlos möglich sind;
•Sicherer und kompetenter Umgang mit der für die Erbringung der Sachbearbeitungs-Leistungen erforderlichen technischen Ausstattung;
Der Bieter muss über mindestens hinreichende Zahl von Sachbearbeitern verfügen, welche die in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen erfüllen; dies ist auf Nachfrage schriftlich nachzuweisen.
Bei den vorstehend genannten Anforderungen (1. und 2.) handelt es sich um Mindestanforderungen. Diese Mindestanforderungen werden Vertragsbestandteil (VGU Teil 4 B), so wie sie in VGU Teil 2 B, Formblatt 10, inhaltlich als erfüllt bestätigt werden.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt für Nr. 1 und Nr. 2 grundsätzlich die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 11 zusammen mit dem Angebot.
Die AG behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen.
• eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügen;
• eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügen.
Die vorstehend genannten Zertifizierungen müssen während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Ein während der Vertragslaufzeit erteiltes Verlängerungszertifikat ist der Auftraggeberin unaufgefordert und unverzüglich in Kopie vorzulegen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat ggf. die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das vorgelegte Zertifikat gleichwertig ist in Bezug auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001.
Bei den vorstehend genannten Anforderungen (1. und 2.) handelt es sich um Mindestanforderungen. Diese Mindestanforderungen werden Vertragsbestandteil (VGU Teil 4 A/B), so wie der Bieter sie in VGU Teil 2 A/B, Formblatt 10, inhaltlich als erfüllt bestätigt hat.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 11 zusammen mit dem Angebot abzugeben; zudem ist zusammen mit dem Angebot das entsprechende Zertifikat in Kopie vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens zwei (2) verschiedene Referenzen, die von zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die in dem vorliegend zu vergebenden Auftrag zu erbringenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten sowie insbesondere Gesamtheit mit den hier zu vergebenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar sind.
Telefonie-Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Telefonie-Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4 A, Vertragsbedingungen) genannten Arten der zu erbringenden Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen und organisatorischen Anforderungen, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl und Dauer der abzuarbeitenden Anrufe) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Telefonie-Leistungen ermöglichen.
Sachbearbeitungs-Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4 B, Vertragsbedingungen) genannten Arten der zu erbringenden Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen und organisatorischen Anforderungen, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl und Dauer der abzuarbeitenden Fälle) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Sachbearbeitungs-Leistungen ermöglichen.
Eine der zwei Referenzen müssen Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen für Gegenstände im Sozial-, Gesundheits- oder Krankenversicherungsbereich betreffen. Eine der zwei Referenzen muss von einem öffentlichen Auftraggeber sein.
Soweit im Rahmen eines Referenzauftrags Nachunternehmer eingesetzt worden sind und der Bieter die Referenz als Beleg seiner eigenen Leistungsfähigkeit anführt, muss der Eigenleistungsanteil des Bieters in Bezug auf die vorstehenden Inhalte jeweils mindestens 80% betragen.
Die an die Vergleichbarkeit einer Referenz gestellten Anforderungen müssen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags erfüllt worden sein; die Vorlage von Teilreferenzen aus mehreren Aufträgen ist nicht zulässig bzw. erfüllt nicht die gestellten Anforderungen.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens ein (1) Jahr gedauert haben.
Bieter, welche nicht die geforderte Mindestanzahl von mindestens zwei (2) geeigneten, wertungsfähigen Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Einhaltung der o.g. Anforderungen vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe der Tabelle in Formblatt 11 in Bezug auf "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bieter für die betreffende Referenz keinen konkreten Ansprechpartner namentlich benennt und/oder seine Kontaktdaten nicht angibt.
Nachweise / Nachweisführung:
Zur Erklärung bzw. Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 11. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Angaben des Bieters vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen und insbesondere bei der genannten Kontaktperson nachzufragen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen.
Es ist nachvollziehbar darzulegen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Vertragsbeginn umgesetzt werden, um die vorliegend zu vergebenden Leistungen im Sinne der DSVGVO rechtmäßig und vertragsgerecht zu erbringen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen insbesondere angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit enthalten und mindestens den Vorgaben des Art. 32 DSGVO entsprechen. Die Maßnahmen sollen den Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist (1.) die Eigenerklärung gemäß Formblatt 12 und (2.) das Datenschutzkonzept zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür geeignete Nachweise zu fordern. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal 6 Kalendertagen erfolgen.
Es ist nachvollziehbar darzulegen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Vertragsbeginn umgesetzt werden, um die vorliegend zu vergebenden Leistungen im Sinne der DSVGVO rechtmäßig und vertragsgerecht zu erbringen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen insbesondere angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit enthalten und mindestens den Vorgaben des Art. 32 DSGVO entsprechen. Die Maßnahmen sollen den Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist (1.) die Eigenerklärung gemäß Formblatt 12 und (2.) das Datenschutzkonzept zusammen mit dem Angebot abzugeben, siehe VGU, Teil 2 A/B.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür geeignete Nachweise zu fordern. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal 6 Kalendertagen erfolgen.
1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine dennoch vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft.
Alternativ:
2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne Personen) EUR 1.000.000; Sachschäden EUR 1.000.000;
Vermögensschäden einschließlich Ansprüche aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen EUR 500.000, alle Gegenstände jeweils jährlich mindestens einfach maximiert. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU, Teil 2 A/B. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht.
Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der zu erbringenden Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen und organisatorischen Anforderungen, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl und Dauer der abzuarbeitenden Anrufe) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen ermöglichen.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8,VGU, Teil 2 A/B., wenn nicht besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.
Versionsverlauf
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