Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
• Änderungsdienst nach Bestandsmeldungen, Prüfung auf Verwendbarkeit von Wehrmaterial nach Bestandsmeldung, Änderungsdienst am IETD-System nach Bestandsmeldungen (AP2)
• Erstellung von Ausbildungs-/Prozessunterlagen, Einweisung von neuen Gerätesachbearbeitern in das Prozessmanagement NH 90(AP3)
• Unterstützung im DVU-Workflow (AP4)
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
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auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
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auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
Arbeitspaket 1: 200 Personenstunden
Arbeitspaket 2: 2500 Personenstunden
Arbeitspaket 3: 700 Personenstunden
Arbeitspaket 4: 1300 Personenstunden
Bei den oben veranschlagten Personenstunden handelt es sich um Schätzwerte zwecks Ermöglichung einer Kalkulationsgrundlage, nicht aber um eine vom Auftraggeber vorgegebene zu leistende Maximalstundenzahl. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richten sich ausschließlich nach den in dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten Leistungsanforderungen, die vollumfänglich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen umzusetzen sind. Die in den einzelnen Arbeitspaketen aufgeführten Personenstunden können gegenseitig verrechnet werden, so lange der Gesamtbedarf nicht überschritten wird.
Zudem muss das Personal über Kenntnisse der technischen Besonderheiten von militärischen Luftfahrzeugen, im besonderen NH90 verfügen. Ergänzend sind Kenntnisse zur Aufbau- und Ablauforganisation der Bundeswehr im Bereich des technisch-logistischen Managements notwendig.
Nachweisführung:
Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, bei dem das vom AN eingesetzte Personal im Bereich des technisch-logistischen Managements für Drehflügler im militärischen Bereich eingesetzt wurde.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden.
C.3 Das eingesetzte Personal muss über Erfahrungen in der Prüfung auf Verwendbarkeit von Wehrmaterial nach Beanstandungsmeldungen bei fliegenden Waffensystemen verfügen.
Nachweisführung:
Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, bei dem der Änderungsdienst nach Beanstandungsmeldungen durchgeführt wurde. Hierbei müssen alle Fachdisziplinen (Prüfung auf Verwendbarkeit von Wehrmaterial nach Beanstandungsmeldungen, Änderungsdienst am IETD-System nach Beanstandungsmeldungen, Einarbeitung von Änderungen in die beschreibende Dokumentation, Plausibilitätsprüfung) gemäß LB erfüllt sein.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden.
C.4 Das eingesetzte Personal muss über Erfahrungen im Umgang mit Arbeiten mit der Interaktiven Elektronischen Technischen Dokumentation (IETD) verfügen.
Nachweisführung:
Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, bei dem Erfahrungen im Umgang mit der IETD gesammelt wurden. Hierbei müssen alle Fachdisziplinen (Änderungsdienst am IETD-System nach Beanstandungsmeldungen, Einarbeitung von Änderungen in die beschreibende Dokumentation) gemäß LB erfüllt sein.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden.
Berufsabschluss Fluggerätemechaniker (Meister).
Nachweisführung:
Vorlage entsprechender Nachweise, (Arbeits-) Zeugnisse und Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass die o.a. Qualifikationen erfüllt sind. Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen eine Kopie des Abschlusszeugnisses vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die jeweilige Person einen Bildungsabschluss in der o.a. Fachrichtung erworben hat.
Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden.
C.5 Das bereitgestellte Personal muss fließend Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung GER mindestens auf dem Niveau C2 für jeden vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter.
Alternativ sind die deutschen Sprachkenntnisse wie folgt nachzuweisen:
• Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die jeweilige Person Deutsch als Muttersprache spricht, oder
• Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit deutschsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• Vorlage einer Meldebestätigung, dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, Österreich oder in einem anderen im Schwerpunkt deutschsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der deutschen Sprache. Sofern in der Rechtsordnung des jeweiligen Staates keine Meldebestätigung oder ein gesetzlicher Nachweis eines gewöhnlichen Aufenthalts existiert, genügt eine Eigenerklärung.
• Alternativ: Vorlage eines Arbeitsvertrags bzw. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig deutschsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann. Schwerpunktmäßig deutschsprachig sind alle Projekte, in denen mindestens die mündliche Kommunikation während der Projektarbeit in deutscher Sprache erfolgte.
Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden.
C.6 Das bereitgestellte Personal muss fließend Englisch (insbesondere technisches Englisch) in Wort und Schrift beherrschen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über englische Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung des "Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens für Sprachen" (GER) mindestens auf dem Niveau B1 für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter.
Alternativ sind die englischen Sprachkenntnisse wie folgt nachzuweisen:
• Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die jeweilige Person Englisch als Muttersprache spricht, oder
• Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit englischsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• Vorlage einer Meldebestätigung, dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in den USA, in UK oder in einem anderen im Schwerpunkt englischsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der englischen Sprache. Sieht die Rechtsordnung des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts keine Nachweise des gewöhnlichen Aufenthaltsortes vor, genügt eine Eigenerklärung.
• Alternativ: Vorlage eines Arbeitsvertrags bzw. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig englischsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann. Schwerpunktmäßig englischsprachig sind alle Projekte, bei denen die Dokumentation im Rahmen des Projekts in englischer Sprache erfolgte.
Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss vorausschauend qualifiziert i.S.v. § 9 SÜG sicherheitsüberprüft oder zur Durchführung der SÜ 2 bereit sein.
Nachweisführung: Vorlage eines Bescheids über SÜ 2 (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG) für jede mit der Leistungserbringung betraute Person des Auftragnehmers. Die Sicherheitsüberprüfung muss bei Vertragsschluss vorliegen. Bei nach Vertragsschluss hinzukommendem Personal ist der Nachweis bis zum Beginn seines Einsatzes nachzuweisen.
Diese Anforderung gilt auch für etwaige vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Personal.
Nachweisführung:
Formlose Eigenerklärung
D.1 Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB.
Nachweisführung:
Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 031.
D.2 Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB.
Nachweisführung:
Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 032.
Nachweisführung:
Vorlage einer Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass die Versicherung bereits besteht oder bis zur Auftragserteilung abgeschlossen wird.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass diese Versicherung während des gesamten Auftragszeitraums bestehen wird.
Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann:
Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden aufkommt.
B.2 Nachweis eines Gesamtjahresumsatzes i.H. von mindestens 1,5 Mio. EUR netto innerhalb der letzten 3 Jahre.
Soweit eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Auftragnehmers der letzten drei Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Auftragnehmer über einen Gesamtjahresumsatz i.H. von mindestens 1,5 Mio. EUR exkl. USt verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Nachweisführung:
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von diesem ein-gesetzten Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das
Wettbewerbsregister zu überprüfen.
Falls einschlägig, ist die beigefügte Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (BAAINBw-B-V047) ausgefüllt und unterzeichnet abzugeben.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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