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Evaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung

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01.04.2026

05.05.2026 10:00

Z I 3 VSt - 1957/2026

1

Verfahren

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

01.04.2026 04:15

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Bundesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Evaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung
Beschreibung: Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) wurde 2017 auf Beschluss des Deutschen Bundestages unter Federführung des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufen. Das übergreifende Ziel der EUKI ist die Unterstützung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften in Europa bis spätestens 2050 insbesondere auf lokaler / regionaler Ebene u.a. durch transnationales Lernen und Zusammenarbeit.
Die EUKI soll dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland u. den anderen EU-Mitgliedsstaaten u. -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau, dem Wissens- u. Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatl. u. nichtstaatl. Akteuren aus Deutschland u. anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. -Beitrittsländern sowie dem besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im europ. Ausland dienen. Die Struktur der EUKI umfasst zwei zentrale Förderstränge:
• Ausschreiben u. Förderung von Vorhaben entsprechend den inhaltlichen Prioritäten des Ministeriums, auch im Hinblick auf bilaterale Kooperationen u. auf Basis von Initiativanträgen (sog. „BMUKN-Strang“).
• jährlichen Ideenwettbewerbe ermöglichen die Auswahl u. Finanzierung von geeigneten, grenzüberschreitenden Projekten von Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen in den Zielländern (Mittel-, Ost- und Südeuropa, den baltischen Staaten und dem Westbalkan).
Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Finanzierungsverträgen zwischen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit u. den Fördernehmenden in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung. Die Förderquote einzelner Projekte kann bis zu 95 % betragen u. erfolgt nicht-rückzahlbar.
Die Projektorganisationen werden auch um eine Einschätzung des THG-Minderungspotenzials und/oder zur Erhöhung von CO2-Einbindungen gebeten. Es handelt sich dabei i.d.R. um indirekte Effekte der Umsetzung nicht-investiver und nicht-technischer Projekte, weshalb eine präzise Berechnung nicht für jedes Projekt möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Projekte auf strukturelle, organisatorische o. verhaltensbezogene Veränderungen abzielen, um die Voraussetzungen für die Transformationsprozesse zu schaffen.
Auch für die direkt vom BMUKN finanzierten Vorhaben werden Wirkungen vor allem projektbezogen bewertet. Die nachhaltige Wirkung einzelner Projekte hängt z.T. auch von externen, nicht-steuerbaren Faktoren ab. Eine Schärfung der Zielstruktur, die Entwicklung eines Wirkungsmonitorings auf Programmebene u. die stärkere Sichtbarmachung erzielter Ergebnisse würden dazu beitragen, die übergreifenden Beiträge der EUKI noch klarer erkennbar zu machen.
Das Evaluationsvorhaben bietet die Möglichkeit, Weiterentwicklungen u. die Anpassung des Ziel- und Indikatorensystem insbesondere auch auf Programmebene anzustoßen u. die bisherige Organisation u. Durchführung der Förderstränge zu überprüfen. Es soll umfassend eine evidenzbasierte Einschätzung des EUKI-Programms, seiner Elemente, der Organisationsstruktur sowie zum Programmmanagement erarbeitet werden. Auf der Grundlage der Evaluation sind schließlich konkrete Vorschläge zur Reformierung u. ggf. Weiterentwicklung der Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems zu erarbeiten. Dabei sollte u.a. auch auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes (BRH) in seinen Bemerkungsbeiträgen vom 10.12.2025 eingegangen werden:

- Keine übergreifende Strategie, keine nachhaltige Gesamtwirkung auf Programmebene
- Keine Fortführung der Projekte
- Keine Übertragbarkeit positiver Ergebnisse
- Keine Verknüpfung zu EU-Förderungen
- Kaum längerfristige Kontakte
- Zudem wird insbesondere für den BMUKN-Strang ein Bedarf an Beratung für eine Konkretisierung des Zielsystems gesehen.

Auf Grundlage dieser Evaluation soll auf Forderung des BRH entschieden werden, die EUKI reformiert fortzuführen oder ggf. einzustellen (vgl. Beschluss RPA vom 27.2.).
Kennung des Verfahrens: 4356c1dd-e08d-4aba-b8e7-0283b433ab03
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1957/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 79419000Beratung in Sachen Evaluierung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 209,752Euro
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der
eVergabePlattformdes Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der
Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar.
Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die
Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen
kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen
auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen
Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante
Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Rein nationale Ausschlussgründe: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Evaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung
Beschreibung: Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) wurde 2017 auf Beschluss des Deutschen Bundestages unter Federführung des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufen. Das übergreifende Ziel der EUKI ist die Unterstützung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften in Europa bis spätestens 2050 insbesondere auf lokaler / regionaler Ebene u.a. durch transnationales Lernen und Zusammenarbeit.
Die EUKI soll dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland u. den anderen EU-Mitgliedsstaaten u. -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau, dem Wissens- u. Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatl. u. nichtstaatl. Akteuren aus D u. anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. -Beitrittsländern sowie dem besseren Verständnis der dt. Klimapolitik im europ. Ausland dienen. Die Struktur der EUKI umfasst zwei zentrale Förderstränge:
• Ausschreiben u. Förderung von Vorhaben entsprechend den inhaltlichen Prioritäten des Ministeriums, auch im Hinblick auf bilaterale Kooperationen u. auf Basis von Initiativanträgen (sog. „BMUKN-Strang“).
• jährlichen Ideenwettbewerbe ermöglichen die Auswahl u. Finanzierung von geeigneten, grenzüberschreitenden Projekten von Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen in den Zielländern (Mittel-, Ost- und Südeuropa, den baltischen Staaten und dem Westbalkan).
Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Finanzierungsverträgen zwischen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit u. den Fördernehmenden in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung. Die Förderquote einzelner Projekte kann bis zu 95 % betragen u. erfolgt nicht-rückzahlbar.
Die Projektorganisationen werden auch um eine Einschätzung des THG-Minderungspotenzials und/oder zur Erhöhung von CO2-Einbindungen gebeten. Es handelt sich dabei i.d.R. um indirekte Effekte der Umsetzung nicht-investiver und nicht-technischer Projekte, weshalb eine präzise Berechnung nicht für jedes Projekt möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Projekte auf strukturelle, organisatorische o. verhaltensbezogene Veränderungen abzielen, um die Voraussetzungen für die Transformationsprozesse zu schaffen.
Auch für die direkt vom BMUKN finanzierten Vorhaben werden Wirkungen vor allem projektbezogen bewertet. Die nachhaltige Wirkung einzelner Projekte hängt z.T. auch von externen, nicht-steuerbaren Faktoren ab. Eine Schärfung der Zielstruktur, die Entwicklung eines Wirkungsmonitorings auf Programmebene u. die stärkere Sichtbarmachung erzielter Ergebnisse würden dazu beitragen, die übergreifenden Beiträge der EUKI noch klarer erkennbar zu machen.
Das Evaluationsvorhaben bietet die Möglichkeit, Weiterentwicklungen u. die Anpassung des Ziel- und Indikatorensystem insb. auch auf Programmebene anzustoßen u. die bisherige Organisation u. Durchführung der Förderstränge zu überprüfen. Es soll umfassend eine evidenzbasierte Einschätzung des EUKI-Programms, seiner Elemente, der Organisationsstruktur sowie zum Programmmanagement erarbeitet werden. Auf der Grundlage der Evaluation sind schließlich konkrete Vorschläge zur Reformierung u. ggf. Weiterentwicklung der Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems zu erarbeiten. Dabei sollte u.a. auch auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes (BRH) in seinen Bemerkungsbeiträgen vom 10.12.2025 eingegangen werden:

- Keine übergreifende Strategie, keine nachhaltige Gesamtwirkung auf Programmebene
- Keine Fortführung der Projekte
- Keine Übertragbarkeit positiver Ergebnisse
- Keine Verknüpfung zu EU-Förderungen
- Kaum längerfristige Kontakte
- Zudem wird insbesondere für den BMUKN-Strang ein Bedarf an Beratung für eine Konkretisierung des Zielsystems gesehen.

Auf Grundlage dieser Evaluation soll auf Forderung des BRH entschieden werden, die EUKI reformiert fortzuführen oder ggf. einzustellen (vgl. Beschluss RPA vom 27.2.).
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1957/2026
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 79419000Beratung in Sachen Evaluierung
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12Monat
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 209,752Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es ist, sofern nicht in digitaler Form umsetzbar, Recycling-Papier nach dem Blauen Engel (DE-UZ 14a) oder gleichwertig zu verwenden
Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Beschreibung: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der
Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der
Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07
der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck
03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert
bewertet.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.

Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Evaluation von Programmen und Projekten

Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular
03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung
der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen)
Bewertet werden:

2.3.1 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich des europäischen Klimaschutzes und der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet
2.3.2 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Evaluierung von Programmen und Projekten (umfasst insbesondere die Erstellung von Evaluationskonzepten einschließlich der Auswahl geeigneter Evaluationsmethoden und Planung der Evaluation; Erfahrung in der Durchführung und Anwendung der Evaluationsmethoden; Aufbereitung und Auswertung der Daten)
2.3.3 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Beratung von Organisationen hin-sichtlich der Entwicklung von adressatenbezogenen Handlungsempfehlungen (umfasst insbesondere die Beratung zur Weiterentwicklung und Optimierung von Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems und der Wirtschaftlichkeit)
2.3.4 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Zusammenarbeit mit Obersten Bundesbehörden
2.3.5 Darlegung der Sprachkenntnisse des vorgesehenen Projektteams Englisch (Niveau C1 GER oder vergleichbar)
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Umsetzungskonzept
Beschreibung: Skizze zum Umsetzungskonzept
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=849493
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=833021
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/202610:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV
/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz
und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und
das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und
Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der
Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von
mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Gemäß Vergabeunterlagen 11.02 Vertrag
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Identifikationsnummer: 991-20502-46
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bmukn.bund.de
Telefon: 030-18305-0
Internet-Adresse: https://www.bundesumweltministerium.de
Beschafferprofil - URL: https://www.bundesumweltministerium.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Identifikationsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499 163
Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9a466cdf-f499-471a-be71-4c8782ea4a37- 04
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/03/202614:33
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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