Ausschreibungsdetails
Der Förderbereich trägt zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ (7. EFP) bei. Ebenso liefert er
zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung (NWS). Er ist Teil der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD). Hier betrifft das insbesondere die Umsetzung von drei Flaggschiffmaßnahmen in den HTAD-Schlüsseltechnologien „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“ (Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future) und „Technologien für klimaneutrale Mobilität“ („Innovationsbooster EFuels“ und „Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien“). Schließlich zahlt der Förderbereich auf die BMFTR-Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) ein.
Ziel des Förderbereichs ist es, Grundlagenwissen und neue Technologien für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende zu entwickeln. Durch die Förderung von Forschungsprojekten sollen Innovationen geschaffen werden, die eine klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland ermöglichen und dabei Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise gewährleisten. Die Schwerpunkte liegen bei Sektorkopplung und Grünem Wasserstoff sowie weiteren chemischen Energieträgern, synthetischen Kraftstoffen, Energiespeichern, Energienetzen, und Materialforschung. Der Förderbereich zeichnet sich durch eine systemische Ausrichtung und die breite Abdeckung von der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis hin zu Demonstrationsprojekten aus. Dabei spielen internationale Kooperationen und Zusammenarbeit in der Energieforschung eine zunehmend wichtige und auch geostrategische Rolle.
Gefördert werden Forschungsprojekte mit Beteiligung von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weiteren Einrichtungen. In der Regel handelt es sich um Verbundprojekte mit Partnern/-innen aus Industrie und Forschung. Neben nationalen Projekten werden internationale Kooperationen wie Energieforschungspartnerschaften und Projekte der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ) gefördert.
Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Förderbereichs wird ein Projektträger-Vertrag vergeben. Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft (PT) beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMFTR im Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“. Der PT bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellenden und Auftraggeber (AG) und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR.
Die Entscheidung über Strukturen und forschungspolitische Schwerpunktsetzungen der Förderung, über Förderschwerpunkte wie auch über die Instrumente und Verfahren der Förderung liegt beim AG.
i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG.
Der Förderbereich trägt zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ (7. EFP) bei. Ebenso liefert er
zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung (NWS). Er ist Teil der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD). Hier betrifft das insbesondere die Umsetzung von drei Flaggschiffmaßnahmen in den HTAD-Schlüsseltechnologien „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“ (Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future) und „Technologien für klimaneutrale Mobilität“ („Innovationsbooster EFuels“ und „Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien“). Schließlich zahlt der Förderbereich auf die BMFTR-Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) ein.
Ziel des Förderbereichs ist es, Grundlagenwissen und neue Technologien für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende zu entwickeln. Durch die Förderung von Forschungsprojekten sollen Innovationen geschaffen werden, die eine klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland ermöglichen und dabei Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise gewährleisten. Die Schwerpunkte liegen bei Sektorkopplung und Grünem Wasserstoff sowie weiteren chemischen Energieträgern, synthetischen Kraftstoffen, Energiespeichern, Energienetzen, und Materialforschung. Der Förderbereich zeichnet sich durch eine systemische Ausrichtung und die breite Abdeckung von der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis hin zu Demonstrationsprojekten aus. Dabei spielen internationale Kooperationen und Zusammenarbeit in der Energieforschung eine zunehmend wichtige und auch geostrategische Rolle.
Gefördert werden Forschungsprojekte mit Beteiligung von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weiteren Einrichtungen. In der Regel handelt es sich um Verbundprojekte mit Partnern/-innen aus Industrie und Forschung. Neben nationalen Projekten werden internationale Kooperationen wie Energieforschungspartnerschaften und Projekte der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ) gefördert.
Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Förderbereichs wird ein Projektträger-Vertrag vergeben. Die Wahrnehmung der Projektträgerschaft (PT) beinhaltet die Vorbereitung, fachliche und administrative Abwicklung der Förderung sowie Dokumentation von Vorhaben des BMFTR im Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“. Der PT bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellenden und Auftraggeber (AG) und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR.
Die Entscheidung über Strukturen und forschungspolitische Schwerpunktsetzungen der Förderung, über Förderschwerpunkte wie auch über die Instrumente und Verfahren der Förderung liegt beim AG.
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/-innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/-innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren der öffentlichen Hand mit Bezug zur Forschungsförderung im Förderbereich Grundlegende FuE-Arbeiten in den Bereichen Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff (für mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jeweils mindestens ein Referenznachweis),
Fachkenntnisse im Bereich Forschung der Energiewende und/oder Praxiserfahrung im Bereich der Energiewende (mindestens fünf Jahre Tätigkeitserfahrung) (für mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jeweils mindestens ein Referenznachweis),
Mindestens dreijährige Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens acht Personen (für mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jeweils mindestens ein Referenznachweis).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeitende mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren der öffentlichen Hand mit Bezug zur Forschungsförderung im Förderbereich Grundlegende FuE-Arbeiten in den Bereichen Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter),
Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, Vergaberecht und Mittelverwaltung (einschließlich der erforderlichen profi-Kenntnisse) (für mindestens 10 administrative Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter),
Kenntnisse und Erfahrungen mit Verfahren und Instrumenten bei der Förderung von internationalen Kooperationsprojekten (für mindestens fünf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter),
Fachkenntnisse im Bereich Forschung der Energiewende und/oder Praxiserfahrung im Bereich der Energiewende, nachgewiesen durch ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und/oder mehrjährige Tätigkeit in der Forschung, bei einem Unternehmen, einer zivilgesellschaftlichen Organisation, einer internationalen oder staatlichen Einrichtung mit Bezug zum Energiesektor (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter)
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Evaluierung von Fördermaßnahmen und Großprojekten/Konsortien (für mindestens eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter),
Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift, mindestens Niveau B1 (oder vergleichbar) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (für mindestens fünf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter)
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden:
Mindestens fünfjährige Erfahrung in der Titelbewirtschaftung einschließlich der erforderlichen profi-Kenntnisse (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter),
Sehr gute Kenntnisse in den Bereichen Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie allgemeines Verwaltungsrecht (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter),
Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter).
Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Energie-, Wasserstoff und Nachhaltigkeitsforschung sowie angrenzender Forschungsbereiche,
Fundierte Kenntnisse der deutschen sowie der europäischen und/oder der internationalen Forschungs-, Innovations- und Förderpolitik zu Energiewende, Wasserstoff, Klimaschutz und Nachhaltigkeit,
Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Konditionen und Verfahren der Forschungsförderung der öffentlichen Hand (Projektförderung),
Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Planung, Umsetzung und Betreuung interdisziplinärer Großprojekte,
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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