Ausschreibungsdetails
Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
4. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen.
5. Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der
Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden,
Akademie der Künste
Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswärtiges Amt
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskanzleramt
Bundeskartellamt
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundesrat
Bundesrechnungshof
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Bundessortenamt
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Bundesverfassungsgericht
Bundeswehr Bekleidungsmanagement
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Weininstitut GmbH.
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK / DRK-Suchdienst
Eisenbahn-Bundesamt
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
German Institute of Development and Sustainability gGmbH
Germany Trade & Invest GmbH
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) e. V.
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Nationale Anti Doping Agentur
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V.
Robert Koch-Institut
Staatsbibliothek zu Berlin - PK
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Wissenschaft und Politik
THW-Bundesvereinigung e.V.
Umweltbundesamt
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 23.000.000,00 € (netto) für Laser-Multifunktionsgeräte zur Miete (Abteilungsgeräte) sowie zugehörige Dienstleistungen abgerufen werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf des angegebenen Gesamtvolumens besteht nicht.
Zuschlagskriterien:
Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter
"Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Zuschlagskriterien" gilt für die
Zuschlagskriterien:
Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht. Zur besseren Lesbarkeit wird Z mit einem Faktor 10.000 multipliziert und auf 3 Nachkommastellen begrenzt und kaufmännisch gerundet. Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Im nächsten Schritt werden alle Angebote ausgewählt, deren Kennzahl (Z) innerhalb des festgelegten Schwankungsbereich (S), ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z, liegen. In vorliegendem Verfahren wird ein Schwankungsbereich von 6% für die Kennzahl Z festgelegt. Der Schwankungsbereich erstreckt sich unterhalb der Kennzahl Z. Liegen weitere Angebote innerhalb des Schwankungsbereiches, ist die niedrigere Preiskennzahl (P) entscheidend dafür, welches Angebot das wirtschaftlichste ist und für den Zuschlag vorgesehen wird.
Sollten mehrere Bieter die gleiche Preiskennzahl (P) haben, ist die höchste Leistungskennzahl (L) des im Schwankungsbereich liegenden zugehörigen Angebots für den Zuschlag entscheidend.
Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Berechtigung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und zu supporten (Nachweis durch Zertifizierung oder gleichwertig). Legen Sie bitte einen geeigneten Nachweis vor!
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages (in Euro netto),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- In einem Referenzprojekt eines Referenzgebers haben Sie mindestens 400 Drucker/ Multifunktionsgeräte inklusive Service geliefert, unabhängig davon, ob es sich um Abru-fe aus einer Rahmenvereinbarung oder um einen Einzelvertrag gehandelt hat.
- In einem weiteren Referenzprojekt eines Referenzgebers haben Sie mindestens 200 Drucker / Multifunktionsgeräte inklusive Service geliefert, unabhängig davon, ob es sich um Abrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um einen Einzelvertrag gehandelt hat.
Im Rahmen des Service müssen
- Lieferung, Anschluss und betriebsbereite Übergabe der Geräte
- Bereitstellen von Wartung und Service für die ausgelieferten Geräte
- Lieferung von sämtlichen für den vollumfänglichen und reibungslosen Betrieb notwendigen Verbrauchsmaterialien
als Leistungen erbracht worden sein.
- In einer der Referenzen musste an unterschiedliche Standorte geliefert werden.
- Die Referenzen müssen sich auf zwei unterschiedliche Kunden beziehen.
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt.
Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Erbrachte Leistungsanteile, die nicht dem Leistungsgegenstand zuzuordnen sind, sind herauszunehmen. Bei Beteiligung mehrerer Unternehmen ist die Aufteilung der erbrachten Leistung des Bieters/Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) darzustellen.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 60 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert, die bezogen auf den Leistungsgegenstand eingesetzt wurden.
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Mitarbeitendenzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 11.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaf-fungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zusätzlich geben Sie bitte den Umsatz an, den Sie im Bereich Drucker/ Multifunktionsgeräte sowie zugehörige Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Hierbei wird ein Mindestumsatz von 5.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigne-ten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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