Ausschreibungsdetails
Für die Aufgabenbereiche 1 und 2 fallen zusammengefasst folgende Leistungen an:
- Unterstützung des BMWE bei der Planung und Entwicklung von neuen bzw. der Fortschreibung bestehender Fördermaßnahmen; Antragsprüfungen und -bewilligungen auf Basis der Förderbekanntmachungen für das neue Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und für die Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft;
- Fachliche Betreuung und Steuerung, Administration und Bewirtschaftung sowie Erfolgskontrolle der Förderfälle (Projektmanagement), einschließlich beihilferechtlicher
Betreuung der Zuwendungsempfänger;
- Interne Vernetzung sowie Vernetzung mit externen Förder-/Unterstützungsangeboten;
- Systematisches und projektübergreifendes kontinuierliches Monitoring sowie projekt-übergreifende Erfolgskontrolle (jährlich) zur Identifikation von Schwachstellen und
Maßnahmen zur Verbesserung;
- Begleitung der KI-Trainer und der neuen CYBERsicher-Trainer; sowie
- Unterstützung des BMWE bei allen beihilferechtlich relevanten Aufgaben.
Für den Aufgabenbereich 3 fallen zusammengefasst folgende Leistungen an:
- Unterstützung des BMWE bei der Pflege, Redaktion und Erweiterung der neuen On-line-Plattform „Mittelstand-Digital“ mit Lotsenfunktion für KMU zu Digitalisierung, KI sowie IT- und Cybersicherheit;
- Vorbehaltlich des BMWE-Gesamtkonzepts zu den Kanälen in den Sozialen Medien:
Redaktionelle Betreuung des LinkedIn-Kanals und der Newsletter des Förderschwerpunkts; sowie
- Unterstützung bei der Organisation von öffentlichkeitswirksamen Events des Förderschwerpunkts.
Für den Aufgabenbereich 4 fallen zusammengefasst folgende Leistungen an:
Nationale Kontaktstelle zur Betreuung und Beratung bei Anfragen der deutschen
EDIHs und des BMWE zu fachlichen und administrativen Vorgängen;
- Gemeinsam mit dem BMWE: Übernahme der Funktion des sog. Vertreters der Mitgliedstaaten (Member State Representative) für Deutschland ggü. der EU-KOM;
- Betreuung und administrative Beratung der Ländergruppe der deutschen EDIHs innerhalb des europäischen Netzwerks der EDIHs; sowie
- Unterstützung der Synergiebildung zwischen den EDIHs und anderen Initiativen.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform zu stellen.
Das Verfahren ist in zwei Verfahrensphasen gegliedert:
1. den öffentlichen Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung der an der Abgabe eines Angebots interessierten Unternehmen (Bewerber) anhand von Teilnahmeanträgen
geprüft wird und die geeignetsten Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden,
2. die Angebots- und Verhandlungsphase, in der die Wirtschaftlichkeit der abgegebenen Angebote der Bieter geprüft, – soweit notwendig – über die Angebotsinhalte verhandelt und schließlich die Zuschlagsentscheidung getroffen wird.
Der Zuschlag kann gemäß § 17 Abs. 11 VgV auch ausschließlich auf Grundlage der Erstangebote, d.h. ohne Durchführung von Verhandlungen, erteilt werden.
Für die Aufgabenbereiche 1 und 2 fallen zusammengefasst folgende Leistungen an:
- Unterstützung des BMWE bei der Planung und Entwicklung von neuen bzw. der Fortschreibung bestehender Fördermaßnahmen; Antragsprüfungen und -bewilligungen auf Basis der Förderbekanntmachungen für das neue Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und für die Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft;
- Fachliche Betreuung und Steuerung, Administration und Bewirtschaftung sowie Er-folgskontrolle der Förderfälle (Projektmanagement) einschließlich beihilferechtlicher
Betreuung der Zuwendungsempfänger;
- Interne Vernetzung sowie Vernetzung mit externen Förder-/Unterstützungsangeboten;
- Systematisches und projektübergreifendes kontinuierliches Monitoring sowie projekt-übergreifende Erfolgskontrolle (jährlich) zur Identifikation von Schwachstellen und
Maßnahmen zur Verbesserung;
- Begleitung der KI-Trainer und der neuen CYBERsicher-Trainer; sowie
- Unterstützung des BMWE bei allen beihilferechtlich relevanten Aufgaben.
Für den Aufgabenbereich 3 fallen zusammengefasst folgende Leistungen an:
- Unterstützung des BMWE bei der Pflege, Redaktion und Erweiterung der neuen On-line-Plattform „Mittelstand-Digital“ mit Lotsenfunktion für KMU zu Digitalisierung, KI sowie IT- und Cybersicherheit;
- Vorbehaltlich des BMWE-Gesamtkonzepts zu den Kanälen in den Sozialen Medien:
Redaktionelle Betreuung des LinkedIn-Kanals und der Newsletter des Förderschwerpunkts; sowie
- Unterstützung bei der Organisation von öffentlichkeitswirksamen Events des Förderschwerpunkts.
Für den Aufgabenbereich 4 fallen zusammengefasst folgende Leistungen an:
Nationale Kontaktstelle zur Betreuung und Beratung bei Anfragen der deutschen
EDIHs und des BMWE zu fachlichen und administrativen Vorgängen;
- Gemeinsam mit dem BMWE: Übernahme der Funktion des sog. Vertreters der Mitgliedstaaten (Member State Representative) für Deutschland ggü. der EU-KOM;
- Betreuung und administrative Beratung der Ländergruppe der deutschen EDIHs innerhalb des europäischen Netzwerks der EDIHs; sowie
- Unterstützung der Synergiebildung zwischen den EDIHs und anderen Initiativen.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
Beleg: Erklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bewerbergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.
I. Administration und Bewirtschaftung von Förderprogrammen: Fundierte Kenntnisse und Erfahrungswerte mit der Administration von Förderprogrammen für öffentliche Auftraggeber mit einem Laufzeitvolumen von mindestens 150 Millionen Euro. Dabei insbesondere Erfahrungen bei der Beurteilung von Förderanträgen und im Fördervollzug, bevorzugt im Rahmen von Förderprogrammen zur Förderung von Unternehmen.
II. Fachkenntnisse: Erfahrungen und Kenntnisse zu Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und/oder Cybersicherheit sowie Öffentlichkeitsarbeit.
III. Zusammenarbeit/Besonderheiten: Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden, Forschungseinrichtungen, und Transferinstitutionen wie Kammern und Verbänden.
Beleg:
Referenzen über mindestens 2 Aufträge. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.04.2023 erbracht worden sein.
Es muss jeweils für jeden der genannten Bereiche die Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt werden. Dies kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Bewerber können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.10).
Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
- Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten,
- kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
- eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Bereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
Bei konkreten Zweifeln an Referenzen können anlassbezogen einzelne Referenzen geprüft werden. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Es sollen maximal 15 Referenzen vorgelegt werden.
Beleg: Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen
Beleg: Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit dem obenstehenden Inhalt.
Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Arbeitsorganisation und -abläufe (20 %)
Umsetzungskonzept (65 %)
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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