Ausschreibungsdetails
Ziel des Langzeitlagers am Standort Flemhude ist es, einen zentralen Betrieb zur Behandlung, Verwertung und Zwischenlagerung der genannten Materialien einzurichten und dessen Betrieb langfristig und kanalnah sicherzustellen.
Für die Errichtung eines Langzeitlagers sind Eingriffe in Natur und Landschaft (§§ 14-17 BNatSchG) auszugleichen.
Die benötigten Ökopunkte teilen sich in 6 unterschiedliche Fachlose auf.
Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formales Vergabeverfahren oder um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.
Mit diesem Verfahren ist keine rechtliche Bindung gegeben.
Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Bearbeitung entstehen, erfolgt nicht.
Auch Auslagen werden nicht ersetzt.
Im Anschluß an diese Abfrage erfolgt ein Vergabverfahren zum Erwerb der Ökopunkte mit den interessierten Unternehmen.
von Interessentengemeinschaften ist möglich. Der Bewerbungsbogen ist per Nachricht einzufordern. Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und bis zum 23.04.2026 über die evergabe-Plattform einzureichen.
Ziel des Langzeitlagers am Standort Flemhude ist es, einen zentralen Betrieb zur Behandlung, Verwertung und Zwischenlagerung der genannten Materialien einzurichten und dessen Betrieb langfristig und kanalnah sicherzustellen.
Für die Errichtung eines Langzeitlagers sind Eingriffe in Natur und Landschaft (§§ 14-17 BNatSchG) auszugleichen.
Die Eingriffsfläche des LZL Flemhude wurde in den Jahren 23/24 kartiert und der Kompensationsbedarf wurde über den „Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben“ bestimmt.
Hier abgefragt ist der Bedarf an Ökopunkten für den Biotoptyp "Sonstiges Gebüsch" in Höhe von insgesamt 8.160 Punkten.
Folgende Tabelle fasst den Gesamtbedarf an Ökopunkten aufgeteilt in die sechs Lose zusammen.
Biotoptyp Anzahl Ökopunkte
Binnengewässer (FSy) 48.170
Sonstiges Gebüsch (XHs) 8.160
Röhrichte (NRs) 228.430
Trocken- und Magerrasen (TRy) 50.722
unspezifische Ökopunkte 455.747
feuchtes Extensivgrünland (Habitateignung Kiebitz) 20.000
Angebotene Ökopunkte müssen aus Ökokonten im Östlichen Hügelland stammen und nach der ÖkokontoVO - „Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)“ - des Landes Schleswig-Holstein anerkannt sein. Dabei muss das Ökokonto noch nicht umgesetzt sein, eine Anerkennung ist ausreichend.
Der Anerkennungsbescheid des Ökokontos ist der Interessensbekundung beizufügen.
Entsprechend der ÖkokontoVO entspricht ein Ökopunkt der Kompensation eines Quadratmeters.
Mit den angebotenen Ökopunkten wird die Verpflichtung eingegangen, die entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt dauerhaft zu kompensieren. Die Ökopunkte sind bei Kauf durch den Anbieter bei der zuständigen UNB aus dem Ökokonto auszubuchen und dem Vorhaben zuordnen zu lassen.
Die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Bedarfsträgers zur dauerhaften Sicherung der Ökopunkte im Zielzustand in das Grundbuch ist durch den Vertragsnehmer, bei Erwerb, sicherzustellen.
Der Vorhabenträger erwirbt das Recht, die Ökopunkte als Kompensation in Anspruch zu nehmen und wird gleichzeitig von seiner Kompensationsverpflichtung in dem genannten Umfang freigestellt. Für die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung dieser ist der Vertragsnehmer verantwortlich.
Für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist ein LBP zu erstellen. Dafür sind beim Kauf die Umgrenzungen der Ökokonten, aus denen Punkte angeboten werden, als Shape-Datei zur Verfügung zu stellen.
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