Ausschreibungsdetails
gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente
einzureichen:
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Aus der Rahmenvereinbarung über "IT-Hardware: Mobile Datenträger, BSI-zugelassen bis Geheimhaltungsgrad VS - Nur für den Dienstgebrauch" kann bis zu einem Höchstwert von 10.000.000,00 € netto abgerufen werden.
Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind:
ALDB GmbH (ALDB)
Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)
Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH (AMD.BG.BAU)
Auswärtiges Amt (AA)
Beratungsgesellschaft für Arbeits- u Gesundheitsschutz Berlin mbH (BfGA.BE)
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation (BG Verkehr)
Bund der Vertriebenen (BdV)
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Bundesamt für Justiz - Bonn (BfJ)
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BMEL)
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bundesanstalt für Gewässerkunde (bafg)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT)
Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Bundesfinanzhof (BFH)
Bundesgerichtshof (BGH)
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Bundeskanzleramt (BK)
Bundeskartellamt (BKartA)
Bundeskriminalamt (BKA)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesnachrichtendienst (BND)
Bundespolizei (BPOL)
Bundesrat (BR)
Bundesrechnungshof (BRH)
Bundessortenamt (BSA)
Bundessozialgericht (BSG)
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
BwFuhrparkService GmbH (BwFPS)
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Deutsche Nationalbibliothek (DNB)
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Deutscher Bundestag
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)
Deutsches Biomassenforschungszentrum GmbH (DBFZ)
Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI)
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V. (DeZIM e.V.)
Die Autobahn GmbH des Bundes (IGA)
DRK-Suchdienst (DRK.S)
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Erdölbevorratungsverband (ebv)
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag (B90_Gruene)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (alle Bereiche) (GDWS)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung (GZD)
German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (HSS)
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB)
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HSBund)
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN)
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS)
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB)
Max Rubner-Institut (MRI)
Nationale Anti Doping Agentur (NADA)
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Robert Koch-Institut (RKI)
Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte (SODG)
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
Umweltbundesamt (UBA)
Unabhängiger Kontrollrat (UKRat)
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
• Dauer der Leistung
• Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 50.000 € netto
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (MM/JJJJ - MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
- Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
- Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
- Lieferung von IT-Hardware pro Jahr im letzten Geschäftsjahr von 500.000 € netto
Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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