Ausschreibungsdetails
****Hierzu müssen zahlreiche, von der IT-Entwicklung abgegrenzte, Forschungsfragen bearbeitet werden bzw. zum Teil aus dem Vorgängerprojekt eFTI4EU weiterentwickelt werden. Hierzu gehören nationale Umsetzungspläne und Strategien für die Liveschaltung der Digitalsysteme im Juli 2027, z.B. eine standardisierte Vorgehensweise und Planung des Anschlusses der betroffenen Behörden (auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene), Definition und Beschreibung von Best-Practices, Erarbeitung einer Strategie für Datensicherheit, Sicherung der Datenmodell-Integrität. Außerdem müssen die ersten Überlegungen zur Governance (aus eFTI4EU), weiterentwickelt und in ein funktionierendes europaweites Governance-System mit geeigneten Strukturen und Prozessen überführt werden.*****
Da das Projekt eFTI4LIVE die Einführung und Inkraftsetzung von eFTI über den 09.07.2027 hinaus begleitet, können im Rahmen des Forschungskontextes auch erforderliche Verbesserungen des Gesamtsystems forschungsseitig europäisch begleitet und Analysen erstellt werden mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsakte (IT-Entwicklungsprobleme sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung).****
Um deutsche Belange nicht nur als allgemeine Forderungen, sondern spezifisch einzubringen und um wissensbasierte Entscheidungen treffen zu können, im europäischen Kontext sowie national, basierend auf IT-fachlichem Hintergrund, benötigt das BMV unterstützende Fachexpertise. Die Teilnahme deutscher Experten an den fachlichen Arbeitsgruppen im eFTI4LIVE Projekt ist erforderlich, zum Teil deren Management, Leitung und Vorbereitung von Inhalten sowie müssen darüber hinaus nationale Analysen und Folgenabschätzungen sichergestellt werden. Zudem wird in dem Forschungsprojekt eFTI4LIVE die eFTI-Erweiterung auf weitere Verkehrsträger analysiert (Schiene, Wasserstraße), ein für BMV wichtiges Anliegen, welches im Forschungsprojekt eFTI4EU nicht intensiv betrachtet werden konnte aufgrund der unerwarteten Komplexität der eFTI-Thematik. Zudem sind im Vorfeld der Einführung von eFTI, Konferenzen und Workshops erforderlich zur Information von und zur Diskussion mit Stakeholdern. Diese werden von BMV organisiert und zum Teil auch inhaltlich begleitet, jedoch ist für spezielle Fachfragen die Aufbereitung dieser und die Teilnahme von Experten mit IT-Fachhintergrund erforderlich.****
Im Rahmen des Forschungsprojekts werden Berichte (sog. „Deliverables“) erarbeitet, die die Ergebnisse der Arbeitsgruppen (sog. Task-groups) und Analysen und Diskussionen zusammenfassen, in der Folge durch die Abkürzung „D“ gekennzeichnet). Es sollen entsprechenden Beiträge erarbeitet, verfasst und Positionen in den Arbeitsgruppen (sog. Task-Groups) vertreten und abgestimmt werden (soweit nicht BMV). ****
Übergabe des Modellberichts an die Arbeitsgruppe Governance in eFTI4LIVE ist für Ende April 2026 vorgesehen. Diese und die projektübergreifende Arbeitsgruppe CTG Governance (Austausch Sachstand zwischen den Projekten eFTI4EU, eFTI4All und eFTI4Live) werden beide von Deutschland (BMV) geleitet, hier ist entsprechende Unterstützung erforderlich, inhaltlich und organisatorisch.*****
Die Arbeit im Forschungsprojekt eFTI4LIVE erfolgt ausschließlich in englischer Sprache. Analysen und Sachstandsberichte für das BMV werden in deutscher Sprache erstellt. Das Projekt dauert bis 30.06.2029.
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.*****
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. ******
Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: ****a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, ******b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von
Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, *****c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 833/2014.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
****Hierzu müssen zahlreiche, von der IT-Entwicklung abgegrenzte, Forschungsfragen bearbeitet werden bzw. zum Teil aus dem Vorgängerprojekt eFTI4EU weiterentwickelt werden. Hierzu gehören nationale Umsetzungspläne und Strategien für die Liveschaltung der Digitalsysteme im Juli 2027, z.B. eine standardisierte Vorgehensweise und Planung des Anschlusses der betroffenen Behörden (auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene), Definition und Beschreibung von Best-Practices, Erarbeitung einer Strategie für Datensicherheit, Sicherung der Datenmodell-Integrität. Außerdem müssen die ersten Überlegungen zur Governance (aus eFTI4EU), weiterentwickelt und in ein funktionierendes europaweites Governance-System mit geeigneten Strukturen und Prozessen überführt werden.*****
Da das Projekt eFTI4LIVE die Einführung und Inkraftsetzung von eFTI über den 09.07.2027 hinaus begleitet, können im Rahmen des Forschungskontextes auch erforderliche Verbesserungen des Gesamtsystems forschungsseitig europäisch begleitet und Analysen erstellt werden mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsakte (IT-Entwicklungsprobleme sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung).****
Um deutsche Belange nicht nur als allgemeine Forderungen, sondern spezifisch einzubringen und um wissensbasierte Entscheidungen treffen zu können, im europäischen Kontext sowie national, basierend auf IT-fachlichem Hintergrund, benötigt das BMV unterstützende Fachexpertise. Die Teilnahme deutscher Experten an den fachlichen Arbeitsgruppen im eFTI4LIVE Projekt ist erforderlich, zum Teil deren Management, Leitung und Vorbereitung von Inhalten sowie müssen darüber hinaus nationale Analysen und Folgenabschätzungen sichergestellt werden. Zudem wird in dem Forschungsprojekt eFTI4LIVE die eFTI-Erweiterung auf weitere Verkehrsträger analysiert (Schiene, Wasserstraße), ein für BMV wichtiges Anliegen, welches im Forschungsprojekt eFTI4EU nicht intensiv betrachtet werden konnte aufgrund der unerwarteten Komplexität der eFTI-Thematik. Zudem sind im Vorfeld der Einführung von eFTI, Konferenzen und Workshops erforderlich zur Information von und zur Diskussion mit Stakeholdern. Diese werden von BMV organisiert und zum Teil auch inhaltlich begleitet, jedoch ist für spezielle Fachfragen die Aufbereitung dieser und die Teilnahme von Experten mit IT-Fachhintergrund erforderlich.****
Im Rahmen des Forschungsprojekts werden Berichte (sog. „Deliverables“) erarbeitet, die die Ergebnisse der Arbeitsgruppen (sog. Task-groups) und Analysen und Diskussionen zusammenfassen, in der Folge durch die Abkürzung „D“ gekennzeichnet). Es sollen entsprechenden Beiträge erarbeitet, verfasst und Positionen in den Arbeitsgruppen (sog. Task-Groups) vertreten und abgestimmt werden (soweit nicht BMV). ****
Übergabe des Modellberichts an die Arbeitsgruppe Governance in eFTI4LIVE ist für Ende April 2026 vorgesehen. Diese und die projektübergreifende Arbeitsgruppe CTG Governance (Austausch Sachstand zwischen den Projekten eFTI4EU, eFTI4All und eFTI4Live) werden beide von Deutschland (BMV) geleitet, hier ist entsprechende Unterstützung erforderlich, inhaltlich und organisatorisch.*****
Die Arbeit im Forschungsprojekt eFTI4LIVE erfolgt ausschließlich in englischer Sprache. Analysen und Sachstandsberichte für das BMV werden in deutscher Sprache erstellt. Das Projekt dauert bis 30.06.2029.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.*****
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.****
Mindestanforderung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal zweifach maximiert,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € zweifach maximiert.
Bereich/ Themenschwerpunkt: Digitale Systeme zur Übermittlung von Transportbeförderungsinformationen zu Gütern*** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)***Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. ***
***
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
****
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der
- Systemumgebungen zur Übermittlung von gesetzlich erforderlichen Frachtbeförderungsinformationen belegen.***
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
*****
Bereich/ Themenschwerpunkt: Management von internationalen Projekten
****
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)
****
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
****
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt:
- die Leistungen müssen Tätigkeiten des Projektmanagements zum Inhalt gehabt haben
- das Referenzprojekt beinhaltete die Zusammenarbeit von mindestens 9 EU-Staaten
- die Projektlaufzeit betrug mindestens 2 Jahre.
****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis.
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
lineare Interpolation.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
2fc30037-de8f-43a3-910c-18362f302637