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6#0017/G14 Unterstützung des BMV im europäischen CEF-Forschungsprojekt eF-TI4Live

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26.03.2026

28.04.2026 10:00

6#0017/G14

1

Verfahren

Bundesministerium für Verkehr

26.03.2026 04:30

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Bundesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 6#0017/G14 Unterstützung des BMV im europäischen CEF-Forschungsprojekt eF-TI4Live
Beschreibung: Das Projekt „eFTI4LIVE“ begleitet die operative Umsetzung der EU-VO zu digitalen Frachtbeförderungsinformationen über das Startdatum am 01.07.2027 hinaus. Es soll im Vorfeld der Implementierung unterstützende Analysen erarbeitet werden sowie in der Implementierungsphase begleitende Analysen erarbeitet werden. Deutschland engagiert sich als starker Partner in der Mitte Europas in diesem Projekt und soll so die gesamteuropäische Umsetzung aktiv unterstützen.
****Hierzu müssen zahlreiche, von der IT-Entwicklung abgegrenzte, Forschungsfragen bearbeitet werden bzw. zum Teil aus dem Vorgängerprojekt eFTI4EU weiterentwickelt werden. Hierzu gehören nationale Umsetzungspläne und Strategien für die Liveschaltung der Digitalsysteme im Juli 2027, z.B. eine standardisierte Vorgehensweise und Planung des Anschlusses der betroffenen Behörden (auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene), Definition und Beschreibung von Best-Practices, Erarbeitung einer Strategie für Datensicherheit, Sicherung der Datenmodell-Integrität. Außerdem müssen die ersten Überlegungen zur Governance (aus eFTI4EU), weiterentwickelt und in ein funktionierendes europaweites Governance-System mit geeigneten Strukturen und Prozessen überführt werden.*****
Da das Projekt eFTI4LIVE die Einführung und Inkraftsetzung von eFTI über den 09.07.2027 hinaus begleitet, können im Rahmen des Forschungskontextes auch erforderliche Verbesserungen des Gesamtsystems forschungsseitig europäisch begleitet und Analysen erstellt werden mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsakte (IT-Entwicklungsprobleme sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung).****
Um deutsche Belange nicht nur als allgemeine Forderungen, sondern spezifisch einzubringen und um wissensbasierte Entscheidungen treffen zu können, im europäischen Kontext sowie national, basierend auf IT-fachlichem Hintergrund, benötigt das BMV unterstützende Fachexpertise. Die Teilnahme deutscher Experten an den fachlichen Arbeitsgruppen im eFTI4LIVE Projekt ist erforderlich, zum Teil deren Management, Leitung und Vorbereitung von Inhalten sowie müssen darüber hinaus nationale Analysen und Folgenabschätzungen sichergestellt werden. Zudem wird in dem Forschungsprojekt eFTI4LIVE die eFTI-Erweiterung auf weitere Verkehrsträger analysiert (Schiene, Wasserstraße), ein für BMV wichtiges Anliegen, welches im Forschungsprojekt eFTI4EU nicht intensiv betrachtet werden konnte aufgrund der unerwarteten Komplexität der eFTI-Thematik. Zudem sind im Vorfeld der Einführung von eFTI, Konferenzen und Workshops erforderlich zur Information von und zur Diskussion mit Stakeholdern. Diese werden von BMV organisiert und zum Teil auch inhaltlich begleitet, jedoch ist für spezielle Fachfragen die Aufbereitung dieser und die Teilnahme von Experten mit IT-Fachhintergrund erforderlich.****
Im Rahmen des Forschungsprojekts werden Berichte (sog. „Deliverables“) erarbeitet, die die Ergebnisse der Arbeitsgruppen (sog. Task-groups) und Analysen und Diskussionen zusammenfassen, in der Folge durch die Abkürzung „D“ gekennzeichnet). Es sollen entsprechenden Beiträge erarbeitet, verfasst und Positionen in den Arbeitsgruppen (sog. Task-Groups) vertreten und abgestimmt werden (soweit nicht BMV). ****
Übergabe des Modellberichts an die Arbeitsgruppe Governance in eFTI4LIVE ist für Ende April 2026 vorgesehen. Diese und die projektübergreifende Arbeitsgruppe CTG Governance (Austausch Sachstand zwischen den Projekten eFTI4EU, eFTI4All und eFTI4Live) werden beide von Deutschland (BMV) geleitet, hier ist entsprechende Unterstützung erforderlich, inhaltlich und organisatorisch.*****
Die Arbeit im Forschungsprojekt eFTI4LIVE erfolgt ausschließlich in englischer Sprache. Analysen und Sachstandsberichte für das BMV werden in deutscher Sprache erstellt. Das Projekt dauert bis 30.06.2029.
Kennung des Verfahrens: 2fc30037-de8f-43a3-910c-18362f302637
Interne Kennung: 6#0017/G14
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 63000000Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72222000Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 63524000Vorbereitung von Beförderungspapieren
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: Berlin
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.*****
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. ******
Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: ****a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, ******b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von
Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, *****c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 833/2014.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: 6#0017/G14 Unterstützung des BMV im europäischen CEF-Forschungsprojekt eF-TI4Live
Beschreibung: Das Projekt „eFTI4LIVE“ begleitet die operative Umsetzung der EU-VO zu digitalen Frachtbeförderungsinformationen über das Startdatum am 01.07.2027 hinaus. Es soll im Vorfeld der Implementierung unterstützende Analysen erarbeitet werden sowie in der Implementierungsphase begleitende Analysen erarbeitet werden. Deutschland engagiert sich als starker Partner in der Mitte Europas in diesem Projekt und soll so die gesamteuropäische Umsetzung aktiv unterstützen.
****Hierzu müssen zahlreiche, von der IT-Entwicklung abgegrenzte, Forschungsfragen bearbeitet werden bzw. zum Teil aus dem Vorgängerprojekt eFTI4EU weiterentwickelt werden. Hierzu gehören nationale Umsetzungspläne und Strategien für die Liveschaltung der Digitalsysteme im Juli 2027, z.B. eine standardisierte Vorgehensweise und Planung des Anschlusses der betroffenen Behörden (auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene), Definition und Beschreibung von Best-Practices, Erarbeitung einer Strategie für Datensicherheit, Sicherung der Datenmodell-Integrität. Außerdem müssen die ersten Überlegungen zur Governance (aus eFTI4EU), weiterentwickelt und in ein funktionierendes europaweites Governance-System mit geeigneten Strukturen und Prozessen überführt werden.*****
Da das Projekt eFTI4LIVE die Einführung und Inkraftsetzung von eFTI über den 09.07.2027 hinaus begleitet, können im Rahmen des Forschungskontextes auch erforderliche Verbesserungen des Gesamtsystems forschungsseitig europäisch begleitet und Analysen erstellt werden mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsakte (IT-Entwicklungsprobleme sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung).****
Um deutsche Belange nicht nur als allgemeine Forderungen, sondern spezifisch einzubringen und um wissensbasierte Entscheidungen treffen zu können, im europäischen Kontext sowie national, basierend auf IT-fachlichem Hintergrund, benötigt das BMV unterstützende Fachexpertise. Die Teilnahme deutscher Experten an den fachlichen Arbeitsgruppen im eFTI4LIVE Projekt ist erforderlich, zum Teil deren Management, Leitung und Vorbereitung von Inhalten sowie müssen darüber hinaus nationale Analysen und Folgenabschätzungen sichergestellt werden. Zudem wird in dem Forschungsprojekt eFTI4LIVE die eFTI-Erweiterung auf weitere Verkehrsträger analysiert (Schiene, Wasserstraße), ein für BMV wichtiges Anliegen, welches im Forschungsprojekt eFTI4EU nicht intensiv betrachtet werden konnte aufgrund der unerwarteten Komplexität der eFTI-Thematik. Zudem sind im Vorfeld der Einführung von eFTI, Konferenzen und Workshops erforderlich zur Information von und zur Diskussion mit Stakeholdern. Diese werden von BMV organisiert und zum Teil auch inhaltlich begleitet, jedoch ist für spezielle Fachfragen die Aufbereitung dieser und die Teilnahme von Experten mit IT-Fachhintergrund erforderlich.****
Im Rahmen des Forschungsprojekts werden Berichte (sog. „Deliverables“) erarbeitet, die die Ergebnisse der Arbeitsgruppen (sog. Task-groups) und Analysen und Diskussionen zusammenfassen, in der Folge durch die Abkürzung „D“ gekennzeichnet). Es sollen entsprechenden Beiträge erarbeitet, verfasst und Positionen in den Arbeitsgruppen (sog. Task-Groups) vertreten und abgestimmt werden (soweit nicht BMV). ****
Übergabe des Modellberichts an die Arbeitsgruppe Governance in eFTI4LIVE ist für Ende April 2026 vorgesehen. Diese und die projektübergreifende Arbeitsgruppe CTG Governance (Austausch Sachstand zwischen den Projekten eFTI4EU, eFTI4All und eFTI4Live) werden beide von Deutschland (BMV) geleitet, hier ist entsprechende Unterstützung erforderlich, inhaltlich und organisatorisch.*****
Die Arbeit im Forschungsprojekt eFTI4LIVE erfolgt ausschließlich in englischer Sprache. Analysen und Sachstandsberichte für das BMV werden in deutscher Sprache erstellt. Das Projekt dauert bis 30.06.2029.
Interne Kennung: 6#0017/G14
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 63000000Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72222000Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 63524000Vorbereitung von Beförderungspapieren
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.*****
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: EK 2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1). ****

Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.****
Mindestanforderung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal zweifach maximiert,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € zweifach maximiert.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: EK 3.1 - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.***
Bereich/ Themenschwerpunkt: Digitale Systeme zur Übermittlung von Transportbeförderungsinformationen zu Gütern*** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)***Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. ***
***
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
****
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der
- Systemumgebungen zur Übermittlung von gesetzlich erforderlichen Frachtbeförderungsinformationen belegen.***
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: EK 3.2 - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
*****
Bereich/ Themenschwerpunkt: Management von internationalen Projekten
****
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)
****
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
****
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt:
- die Leistungen müssen Tätigkeiten des Projektmanagements zum Inhalt gehabt haben
- das Referenzprojekt beinhaltete die Zusammenarbeit von mindestens 9 EU-Staaten
- die Projektlaufzeit betrug mindestens 2 Jahre.
****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskonzept:Vorgehensweise zu AP 3 - Governance
Beschreibung: Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 - Governance
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Personen im Bereich: Projektleitung
Beschreibung: Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Personen im Bereich: Projektleitung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (inkl. Ust.)
Beschreibung: Angebotspreis (inkl. Ust.) - Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert:
4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis.
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
lineare Interpolation.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=848470
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=848470
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/04/202610:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 28/04/202610:01
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Identifikationsnummer: USt-ID: DE122268574
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmv.bund.de
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f64cee41-c584-41fc-838a-342f50b4b06c- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/03/202614:45
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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