Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
Naturwerksteinarbeiten - DIN 18332 - Pergamonsteg und 4. Flügel - VE B-304-7
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Fertigung, Verpackung, sukzessive Lieferung, Lagerung von Teilmengen und Übergabe von Naturwerksteinplatten und -formteilen aus Mooser Muschelkalk, einschließlich aller erforderlichen Oberflächenbearbeitungen, Kantenbearbeitungen, Falze, Nuten, Fräsungen, Aussparungen, Bohrungen, Gehrungen, Einbauteile und sonstigen werkseitigen Vorbereitungen zur Montagefertigkeit als Beistellung für vier bauseitig ausführende AN, auf Grundlage der Werkstattplanungen und der statischen Nachweise der bauseitig ausführenden AN, für:
- massive Standfassaden (Plattendicke 150-160 mm), ca. 220 m2,
- vorgehängte hinterlüftete Fassaden (Plattendicke 40-60 mm), ca. 1.700 m2,
- Deckenuntersichten (Plattendicke 50-60 mm), ca. 250 m2,
- Dach- und Bodenbeläge (Plattendicke 40-60 mm), ca. 340 m2,
an den neu errichteten Bauteilen „Pergamonsteg“ und „4. Flügel“.
- Lagerung von Teilmengen der vorgefertigten Naturwerksteinelemente bis zur Lieferung,
ca. 16,5 m3 Naturwerkstein für 28 Monate, ca. 2,8 m3 Naturwerkstein für 50 Monate, ca. 6,6 m3 Naturwerkstein für 95 Monate.
Termine:
Leistungsbeginn: 18.08.2026
Ausführungsende: 23.03.2037
Verbindliche Einzelfristen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Referenzen für vergleichbare Bauleistungen:
Referenzen mit Vorlage der Referenzbescheinigung (VHB FB 444) oder gleichwertiger Referenzbescheinigungen
Es sind Referenzbescheinigungen des Bieters bzw. der für die Leistung vorgesehene Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Bei präqualifizierten Firmen wird die Eignung anhand der im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen geprüft. Sollten die dort hinterlegten Referenzen den hier geforderten, projektspezifischen Anforderungen nicht entsprechen, müssen präqualifizierte Bieter zusätzlich geeignete Referenzen einreichen.
Allgemeine Angaben zu Referenzbescheinigungen
Die Referenzbescheinigungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Referenzgeber (Bauherr/Auftraggeber) oder dessen Vertretung (falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird) mit Namen (Angabe der juristischen Person), Anschrift, Ansprechpartner und dessen Position bzw. Firmenzugehörigkeit, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
- Bezeichnung des Bauvorhabens
- Ausgeführte Leistung bei Gewerkebündelung z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer, ansonsten Angabe der Einzelleistungen (Gewerke)
- Ort der Ausführung (Ort/Straße)
- Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn und Fertigstellung
- Vertragliche Bindung des Referenznehmers: Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer
- Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung des PQ-Verfahrens (https://www.pq-verein.de/downloads/) auf die sich die Referenz bezieht
- Art der Baumaßnahme: Neubau, Umbau oder Denkmal
- Bestätigung des Referenzgebers über die auftragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich ggf. Feststellungen, die während der Abwicklung gemacht wurden, wie
- Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
- die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
- wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung
- dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
- die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert
- wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
- Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
- ggf. andere.
Folgende Angaben sind bei Referenzbescheinigungen für einzelne Bauleistungen erforderlich:
- Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen (z. B. m³, m², m, St, kg, t)
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
- Auftragswerts der ausgeführten einzelnen Bauleistungen in Euro netto.
1. Referenzbescheinigungen für einzelne Bauleistungen Neubau
Es sind Referenzbescheinigungen für die folgende erbrachte einzelne Bauleistung nachzuweisen (bei Nachunternehmereinsatz ist dessen Eignung für die jeweilige Leistung durch entsprechende Referenzbescheinigungen nachzuweisen). Die Fertigstellung der Leistungen muss in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein.
1.1 Naturwerksteinarbeiten für Fassaden.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
ALT:
Frist für den Eingang der Angebote : 30/04/2026 09:30
Datum des Eröffnungstermins: 30/04/2026 09:31
NEU:
Frist für den Eingang der Angebote : 08/05/2026 11:30
Datum des Eröffnungstermins: 08/05/2026 11:31
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
587f1907-aef1-4fb5-a302-b815f7f91ab4