Ausschreibungsdetails
ACHTUNG: Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.
Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Der Beschluss wurde aufgehoben. Um einen neuen rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss zu erlangen, wurde mit der Planung in Leistungsphase 2 begonnen.
- Fachbeitrag Klima: Position 2.03, 4.01 und 4.02;
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie: Pos. 5.01 - 5.05, 6.01 - 6.03 sowie 7.01 und 7.02;
- Leistungsbeschreibung schalltechnische Untersuchung und Luftschadstoffe: schalltechnische Untersuchung Pos. 4.01
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Eignung zur Berufsausübung
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- b) Registereintragungen (Handelsregister, keine Eintragungsverpflichtung)
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle);
- zu b) Nachweis durch
--> Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- c) Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall
• geforderte Höhe für Personenschäden: 3.000.000,- €
• geforderte Höhe für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 5.000.000,- €
• Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu c) Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss jeweils mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
• Bearbeitung Verkehrsanlage für den Neubau eines Verkehrsinfrastrukturvorhabens auf Bundes- oder Landesebene von mind. 5 Mio. € (brutto).
Die Referenz ist jeweils nur gültig, wenn eine abgenommene Fassung vorliegt.
Die Referenz ist unter Angabe des Bearbeiters, der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Auftraggebers und des Leistungszeitraumes in der Eigenerklärung zur Eignung aufzuführen. Ein Projektdatenblatt der Referenz und eine ggf. dazu bereits vorliegende Referenzbescheinigung ist dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern.;
- b) Angaben über Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (inkl. verwendete Hard- und Software);
- c) Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
• Projektleiter/-in (Koordination der Gesamtmaßnahme) und dessen Stellvertreter/-in: jeweils mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Verkehrsanlagenplanung bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben auf Bundes- oder Landesebene und Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss als Bauingenieur oder vergleichbare Studiengänge.
Als Projektleiter/in (Koordinator der Gesamtmaßnahme) und dessen Stellvertreter/in müssen namentlich zwei verschiedene Personen benannt werden.
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> kurzes Abstract der (jeweiligen) Referenz;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- zu c) Nachweis durch
--> Einreichung eines Lebenslaufes mit Nachweis der Ausbildung und Berufserfahrung .
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
auftragsbezogene Eignung / Sonstiges
- Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen,
Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
2.3.1 Leistungsphase 2 = spätestens 31.05.2027 (einschl. FB Klima)
2.3.2 Leistungsphase 3 = spätestens 31.10.2028 (einschl. FB Klima, WRRL, schalltechn. Untersuchung und Luftschadstoffe)
2.3.3 Leistungsphase 4 = spätestens 31.01.2031 abhängig von Verfahrensdauer des Planfeststellungsverfahrens
2.3.4 Leistungsphase 5 / 6 = 2031 abhängig von Verfahrensdauer des Planfeststellungsverfahrens
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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