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Unternehmensdatenbank

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31.03.2026 (letzte Änderung am 30.04.2026)

07.05.2026 10:00

Projekt Z23 / 514 / EDLG

1

Verfahren

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

05.05.2026 10:11


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.
Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Unternehmensdatenbank
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines Unternehmensdatensatzes zur Durchführung stichprobenbasierter Prüfungen gemäß § 8c Absatz 2 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und § 10 Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Ziel der Leistung ist die wirksame Unterstützung der Mitarbeitenden des Referats 514 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgaben.
Diese betreffen insbesondere:

• die Kontrolle der Einhaltung der Energieauditpflicht nach dem EDL-G,
• die Prüfung der Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und
• die Überwachung der Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach dem EnEfG.

Hierzu ist neben dem Datenbankzugang ein aktueller, Unternehmensdatensatz („Unternehmensdatei“) bereitzustellen. Diese Datei muss alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) enthalten und eine gezielte Auswahl potenziell verpflichteter Unternehmen im Rahmen eines turnusmäßigen Stichprobenverfahrens ermöglichen.

Die Unternehmensdatei muss insbesondere strukturierte Informationen enthalten, die eine adressatengerechte Ausrichtung der Stichproben auf die relevanten Zielgruppen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere EDL-G und EnEfG) erlauben. Nur auf dieser Grundlage kann eine effiziente, rechtssichere und anforderungsgerechte Durchführung der Stichprobenkontrollen gewährleistet werden.

Aufgrund einer bevorstehenden Novelle des EDL-G sowie des EnEfG ist darüber hinaus eine optionale Erweiterung vorzusehen. Diese muss es dem BAFA ermöglichen, den Datenbankzugang auch auf Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union auszuweiten. Die Unternehmensdatei ist von dieser Erweiterung nicht betroffen.

Kurze Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens:
Bereitstellung von Unternehmensdaten zur Unterstützung der stichprobenbasierten Kontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG durch das BAFA. Die Leistung umfasst insbesondere den Zugriff auf eine tagesaktuelle Unternehmensdatenbank sowie die regelmäßige Übermittlung einer strukturierten Unternehmensdatei.
Kennung des Verfahrens: f18561b5-3f54-4c11-9f6e-43e555e8f1b1
Interne Kennung: Projekt Z23 / 514 / EDLG
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72320000Datenbankdienste
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 48610000Datenbanksysteme
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 48611000Datenbanksoftwarepaket
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 48810000Informationssysteme
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Betrug oder Subventionsbetrug: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Bildung terroristischer Vereinigungen: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Insolvenz: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Interessenkonflikt: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: 
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Unternehmensdatenbank
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines Unternehmensdatensatzes zur Durchführung stichprobenbasierter Prüfungen gemäß § 8c Absatz 2 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und § 10 Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Ziel der Leistung ist die wirksame Unterstützung der Mitarbeitenden des Referats 514 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgaben.
Diese betreffen insbesondere:

• die Kontrolle der Einhaltung der Energieauditpflicht nach dem EDL-G,
• die Prüfung der Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und
• die Überwachung der Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach dem EnEfG.

Hierzu ist neben dem Datenbankzugang ein aktueller, Unternehmensdatensatz („Unternehmensdatei“) bereitzustellen. Diese Datei muss alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) enthalten und eine gezielte Auswahl potenziell verpflichteter Unternehmen im Rahmen eines turnusmäßigen Stichprobenverfahrens ermöglichen.

Die Unternehmensdatei muss insbesondere strukturierte Informationen enthalten, die eine adressatengerechte Ausrichtung der Stichproben auf die relevanten Zielgruppen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere EDL-G und EnEfG) erlauben. Nur auf dieser Grundlage kann eine effiziente, rechtssichere und anforderungsgerechte Durchführung der Stichprobenkontrollen gewährleistet werden.

Aufgrund einer bevorstehenden Novelle des EDL-G sowie des EnEfG ist darüber hinaus eine optionale Erweiterung vorzusehen. Diese muss es dem BAFA ermöglichen, den Datenbankzugang auch auf Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union auszuweiten. Die Unternehmensdatei ist von dieser Erweiterung nicht betroffen.

Kurze Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens:
Bereitstellung von Unternehmensdaten zur Unterstützung der stichprobenbasierten Kontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG durch das BAFA. Die Leistung umfasst insbesondere den Zugriff auf eine tagesaktuelle Unternehmensdatenbank sowie die regelmäßige Übermittlung einer strukturierten Unternehmensdatei.
Interne Kennung: Projekt Z23 / 514 / EDLG
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72320000Datenbankdienste
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 48611000Datenbanksoftwarepaket
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 48610000Datenbanksysteme
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 48810000Informationssysteme
Menge: 1
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4Jahr
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags.Dabei gilt folgende Mindestanforderung: Umsatz im genannten Tätigkeitsbereich pro Jahr mindestens jeweils EUR 5.000.000,00.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis über mindestens drei geeignete (vergleichbare) Referenzen (Mindest-referenzen) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden. Sofern ein Bieter zu den Referenzen weitergehende Angaben machen möchte, kann er dies auf einer
gesonderten Darstellung tun; auf diese Darstellung ist explizit Bezug zu
nehmen.
Die Angaben zum Auftraggeber (Referenzgeber) der jeweiligen Referenz müssen die Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber nebst dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) umfassen. Sofern die Überprüfung einer oder mehrerer Referenzen ergibt, dass die angegebene Referenzleistung für den referenzgebenden Auftraggeber nicht zufriedenstellend ausgeführt worden ist, wird dieses Ergebnis bei der Prognose, ob aufgrund der bisherigen Tätigkeiten die Erwartung begründet ist, dass der Bieter die (späteren) Leistungen ordnungs- und fachgerecht erbringen wird, negativ berücksichtigt werden (sog. Negativreferenz). Als Teil der Prognosegrundlage unter Berücksichtigung aller vorgelegten Eignungsnachweise können eine oder mehrere Negativreferenzen dazu führen, dass die Bietereignung für die
(spätere) Phase der Leistungserbringung verneint wird. Eine Negativreferenz
stellt in keinem Fall eine geeignete Referenz dar.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen: Übersicht Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen: Übersicht Zuschlagskriterien
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=847909
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=847909
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/05/202610:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 07/05/202610:15
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Identifikationsnummer: 991-11384-46
Abteilung: Referat Z23
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Ort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Christian Freyer
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de
Telefon: +49 6196 9082422
Internet-Adresse: http://www.bafa.de
Beschafferprofil - URL: www.bafa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: keine Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 3499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
10 Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8ad2483e-dc11-4ba7-b57c-6c6ee0847e4c-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 67d5921f-507b-44bd-8b8c-ebadacd6e7e7- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/202609:20
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

28.04.2026


29.04.2026




30.03.2026


31.03.2026




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