Ausschreibungsdetails
Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen.
Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2).
Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen interessierten Unternehmen frei zur Verfügung gestellt.
Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 (Formblatt F-RUS Sanktion)
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
einer Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten
- AP 1: Evaluierung der bewilligten Vorhaben
Evaluierung der bewilligten Vorhaben zur Förderung von Investitionen in KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen, differenziert nach Projekten, die auf der Grundlage der oben genannten Förderrichtlinie seit dem 03.12.2022 bewilligt worden sind, und den im Zeitraum seit 01.01.2023 auf Grundlage einer früheren Förderrichtlinie geförderten Projekten,
- AP 2: Erfolgskontrolle der aktuellen Förderrichtlinie
Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens der Erfolgskontrolle der geltenden Förderrichtlinie der KV-Umschlaganlagen mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle sowie vollständiger Bewertung der Fördermodalitäten,
- AP 3: Handlungsempfehlungen für eine künftige Förderrichtlinie
Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie zur Förderung von KV-Umschlaganlagen und
- AP 4: Ergänzende Handlungsempfehlungen
Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit der Bewertung und darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen für alternative oder ergänzende Ansätze zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs.
In einer Zusammenfassung gilt es, die Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete zusammenzuführen und Empfehlungen für die künftige Gestaltung der KV-Förderung auszusprechen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Mindestanforderungen:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereiche: Evaluierung von Vorhaben, Förderrichtlinien des Bundes, Datenerhebung / Datenanalyse, Handlungsempfehlungen im Verkehrsbereich
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Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen: ...
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die jeweils Erfahrungen in den Bereichen:
- Erfolgskontrolle / Evaluierung von nationalen Förderprogrammen nach BHO und Beihilfenrecht
- Wirkungsmessung von Zielfaktoren im verkehrspolitischen Raum
- Analyse, Aufbereitung und Bewertung von qualitativen und/oder quantitativen Daten
- Handlungsempfehlungen
belegen.
Alle Bereiche müssen nachgewiesen werden.
Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beendet sein.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (Formblatt BSB - F3.2), die darstellt,
1. ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Unternehmen im Bereich der Erbringung von Diensten oder Leistungen im Bereich des Kombinierten Verkehrs
gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist.
2. ob er derzeit und/oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs-/ Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelne Gesellschafter erbringt oder erbringen wird, die mit im
Rahmen der Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs geförderten Projekten in Verbindung stehen.
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Mindestanforderungen:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN (neutrale Evaluierung der Förderrichtlinie von einem unabhängigen Dritten) können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich der Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs* erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Aufgrund seiner Leistungspflichten darf der AN nicht selbst Antragsteller oder Zuwendungsempfänger von Förderungen auf Grundlage der KV-Förderrichtlinien* sein.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
* Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23.11.2022, Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vom 19.04.2022, Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vom 04.01.2017, Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen vom 23.11.2011
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1) Wie richten Sie Ihre Auswertungsmethodik an den formulierten Anforderungen des Auftraggebers aus und ermöglichen die Beantwortung der Untersuchungsfragen?
2) Beschreiben Sie Ihre Vorschläge zur Methodik hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität (Einschlägigkeit und Validität) für jedes AP.
Erläutern und begründen Sie, welche Methodik Sie bei der Zielerreichungskontrolle bei den drei Zielebenen gemäß LB 3.1.1 und LB 3.2.1 jeweils anwenden und wie Sie die Wirkungskontrolle gemäß LB 3.2.2 durchführen wollen.
Bewertungsaspekte:
- Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise
- Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte
- Vollständigkeit/Berücksichtigung aller Teilaspekte
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/ Themen ein und begründen Sie Ihr Vorgehen:
1) Welche Methodik wenden Sie für die Bewertung der zu untersuchenden Maßnahmen jeweils an? Betrachten Sie dafür die in LB 3.3.3 sowie LB 3.4.1 bis 3.4.4
genannten Maßnahmen.
2) Wie werden Sie methodisch sicherstellen, dass es im Falle von Empfehlungen zu Fördermaßnahmen nicht zu einer Überförderung kommt?
3) Wie werden Sie die auf der Grundlage Ihrer Bewertung ermittelten Handlungsempfehlungen übersichtlich darstellen und für die Kommunikation mit Stakeholdern
nutzbar machen?
Bewertungsaspekte:
- Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise
- Problem- und Aufgabenverständnis
- Vollständigkeit/Berücksichtigung aller Teilaspekte
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar (Formblatt F-ZK-2-Team), aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination (ggf. auch durch die Einbeziehung Dritter) und der Umgang mit Arbeitsspitzen hervorgeht.
Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden.
Bewertungsaspekte:
- nachvollziehbare Einhaltung der Zeitvorgaben
- Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung
- Sicherstellung der Qualitätssicherung
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei ausländischen Unternehmen:
Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
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Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert:
4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis.
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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