Ausschreibungsdetails
Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung
deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich
werden.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente
einzureichen:
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Nachhaltige IT-Dienstleistungen für die Softwareentwicklung im Bereich Anforderungsmanagement (hier: Anforderungs-/Systemanalyse sowie Erstellung von Lasten-/ Pflichtenheften)
Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens (9958/25/VV : 1-3) zu erbringenden Leistungen wurde eine geschätzte Menge von voraussichtlich 78.374 Personentagen ermittelt. Diese Mengen beziehen sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren.
Die Gesamtmenge wird in 3 Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in 3 Verfahren abgebildet werden:
- ZIB 15.03 - 9958/25/VV : 1 - 24.175 PT
- ZIB 15.03 - 9958/25/VV : 2 - 24.536 PT
- ZIB 15.03 - 9958/25/VV : 3 - 29.663 PT
Die Höchstmengen entsprechen den geschätzten Werten.
Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung
deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich
werden.
- Los 1: ZIB 15.03 - 9958/25/VV : 1 - Gechäftsbereiche BMI, BMDS
- Los 2: ZIB 15.03 - 9958/25/VV : 2 - Geschäftsbereiche BMV, BMWSB, BMWE, Bundestag
- Los 3: ZIB 15.03 - 9958/25/VV : 3 - Restliche Bundesverwaltung
Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der drei ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die
Restriktion, dass jeder Bieter den Zuschlag nur für maximal ein Los erhalten kann (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV). Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden.
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
1 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
2 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
3 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
4 Bundesamt für Verfassungsschutz
5 Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
6 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
7 Bundesministerium des Innern
8 Nationale Anti Doping Agentur
9 Statistisches Bundesamt
Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung: Eine prägnante Kurzbeschreibung des Projektziels und des Leistungsumfangs, insbesondere im Kontext von Anforderungsmanagement, Erstellung von Lasten-/Pflichtenheften, Systemanalyse und Werkzeugen wie IBM Rational DOORS.
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen, insbesondere:
o Eingesetzte Technologien und Frameworks: Nennen Sie die exakt eingesetzten Technologien und Frameworks (z. B. IBM Rational DOORS, DXL-Skripte, Enterprise Architect, UML, BPMN, ARIS, Arcway Cockpit, Java/Maven, V-Modell XT). Nehmen Sie hier Bezug auf die Kernbereiche (Anforderungserhebung, -analyse, -spezifikation, -modellierung, -verwaltung), die in der Leistungsbeschreibung näher erläutert werden.
o Art der erbrachten Dienstleistungen: Beschreiben Sie genau, welche Arten von Dienstleistungen erbracht wurden (z. B. Anforderungsmanagement nach IREB-Standards, Geschäftsprozessmodellierung, Erstellung von Lasten-/Pflichtenheften, Qualitätssicherung, Fachadministration von Tools, Unterstützung bei Testfällen).
o Umfang des Tool-Administration/Pflege: Beschreiben Sie Administration, Pflege und Weiterentwicklung der Werkzeuge. Beschreiben Sie Art, Umfang und Dauer dieser Leistungen für Kernwerkzeuge (z. B. DOORS).
• Wert/Umfang des Auftrages: Gesamter Auftragswert (Netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro sowie die Anzahl der Personentage (Mindestanforderung: ≥400 PT privat, ≥200 PT öffentlich im einschlägigen Bereich).
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (MM/JJJJ - MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz:
o Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
o Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
o Direkte Telefonnummer des Ansprechpartners
o E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Folgende inhaltliche Mindestanforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt (je Referenz):
• Mindestumfang: Die Referenz weist einen Leistungsumfang von mindestens 400 PT im einschlägigen Leistungsbereich nach. Bei Referenzen aus der öffentlichen Verwaltung (§ 98 GWB) mit mindestens 200 PT.
• Kernleistung Requirements Engineering: Nachweis der aktiven Mitwirkung an Erhebung, Analyse, Strukturierung und Dokumentation von Anforderungen (funktional und nicht-funktional) inkl. Erstellung und/oder Fortschreibung von Lastenheften und/oder Pflichtenheften (einschließlich vorgelagerter Anforderungs-/Systemanalyse).
• Werkzeugkette/Fachadministration: Nachweis des Einsatzes eines Anforderungsmanagement-Werkzeugs (IBM Rational DOORS oder gleichwertig) inkl. operativer Administration/Pflege, z. B. Anwender-/Projektunterstützung im Tool, Konfiguration/Pflege, Skripting (DXL oder gleichwertig) und/oder Tests von Versionsreleases.
Zusätzlich sind je Referenz mindestens 2 der folgenden 4 Wahlmodule nachzuweisen:
1) Modellierung/Architekturartefakte: Erstellung von Modellen/Spezifikationen mit UML und/oder BPMN und/oder Architektur-/Systemspezifikationen (z. B. in Enterprise Architect bzw. gleichwertig).
2) Vorgehensmodell: Anwendung eines standardisierten Vorgehensmodells im Projekt (agil nach SCRUM und/oder klassisch nach V Modell XT Bund) in der praktischen Leistungserbringung.
3) Qualitätssicherung/Testunterstützung: Mitwirkung an Verifikation/Validierung von Anforderungen (z. B. Reviews), sowie Ableitung/Erstellung von Testzielen, Testspezifikationen und/oder Testfällen aus Anforderungen bzw. Mitwirkung an Abnahmekriterien.
4) Konzepte zu nicht-funktionalen Anforderungen: Mitwirkung an mindestens einem der folgenden Konzepte (je nach Projektkontext): IT Sicherheit (z. B. ISO 27001), Datenschutz (DSGVO), IT Betrieb (ITIL), Barrierefreiheit (BITV 2.0) und/oder Usability/Ergonomie.
Über alle drei Referenzen zusammen gilt zusätzlich: Alle 4 Wahlmodule (1-4) müssen insgesamt mindestens einmal abgedeckt sein (d. h. verteilt über die drei Referenzen).
Hinweis:
Aufgrund der Beschränkung bei der Anzahl an Zeichen, entnehmen Sie weiterführende Anforderungen bitte aus dem Informationsfeld "Referenzen zu bestimmten Lieferungen".
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Der Umsatz pro Jahr im einschlägigen Tätigkeitsbereich beträgt mindestens 5.000.000,00 EUR.
Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Alternativ übersenden Sie bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
287ee442-d90c-433e-b9bd-c075c9eb130d