Ausschreibungsdetails
Neben der klassischen Veranstaltungstechnik mit der Bedienung von Licht-, Beschallungs- und Präsentationstechnik, nehmen Videokonferenzen als kombinierte AV- und IT-Anwendung einen immer größeren Anteil der MKT-Anforderungen im BMUKN ein. Bei hybriden Großveranstaltungen kommt das gesamte moderne medientechnische Spektrum zum Tragen, wobei nicht nur in diesem Zusammenhang Wert auf eine ansprechende Ästhetik der Resultate gelegt wird.
In Hinblick auf Nachhaltigkeit und effizienten Betrieb sind ebenfalls elektrotechnische Kapazitäten zur Wartung und Reparatur von Geräten vorgesehen.
> Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
> Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin
> Köthener Straße 4, 10963 Berlin
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. DieZentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar.
Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet
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Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
> Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
> Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin
> Köthener Straße 4, 10963 Berlin
> Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn.
Die Leistungen im Regelbetrieb umfassen
- Pflege der Medien-, Konferenz- und Veranstaltungstechnik
- Support für Videokonferenzen und hybride Besprechungen
- Support für Veranstaltungen und Konferenzen mit Technikbedarf
- Unterstützung bei der Buchung und Organisation von virtuellen Konferenzen
- Dokumentation
- Konzeption und Planung neuer Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik
- Erstellung und Pflege der Betriebsführungsunterlagen
Als standortspezifische Besonderheit ist in der Berliner Liegenschaft Stresemannstraße das Produktionsstudio Medialab eingerichtet, das durch Konzentration hochwertiger AV-Technik weitreichende Möglichkeiten zu moderner Medienproduktion und komplexen Online-Veranstaltungen in Studio-Umgebung bietet.
Im Regelbetrieb sind dort folgende Leistungen zu erbringen:
- Aufzeichnung einfaches Videostatement ohne Schnitt, ggf. Live-Chroma-Key
- Repräsentative Mehrkamera-Videokonferenz mit Hausleitungsbeteiligung
- Einfache Mehrkamera-Sendung mit erweiterter Technikeinbindung, bspw. Hausveranstaltung
- Videokonferenz mit Einbindung von Dolmetschern bzw. Remote-Dolmetschen
- Mittlere komplexe Sendung mit Moderation und Einbindung von Remote-Teilnehmern
Am Standort Bonn sind im Regelbetrieb ebenfalls
- Einfache Installationsarbeiten im medientechnischen Kontext (Aufputz-Kabelverlegung, Wand-/Deckenmontage von medientechnischen
Gerätschaften)
- Analyse von Störungen bei medientechnischen Gerätschaften
und falls möglich, Reparatur von Technik mit Bordmitteln, erforderlich.
Das Service-Zeitfenster im Regelbetrieb umfasst Montag bis Freitag von 07:00 – 19:00 Uhr. Als Kernzeit, in der die/der AN auch ohne konkrete Service-Termine zwingend präsent sein muss besteht von Montag bis Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr.
Die Bedarfe im Regelbetrieb unterliegen Schwankungen, die sowohl saisonale Effekte widerspiegeln, als auch durch den dynamischen Politikbetrieb an sich entstehen. Entsprechend gibt es keine fest definierte Personaldecke, sondern es wird in Hinblick auf Planbarkeit zunächst ein Mindestpersonalvorhalt definiert, der die grundlegende, regelmäßige Einsatzkapazität sicherstellt.
Dieses Mindestmengengerüst beträgt zwei Techniker*innen pro Arbeitstag mit jeweils 8 Stunden (je Standort).
Um den schwankenden Anforderungen des Regelbetriebs gerecht zu werden, kann dies von der AG‘in in Abstimmung mit dem AN aufgestockt werden.
Unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, entsteht im Regelbetrieb ein zu erwartendes Gesamtvolumen von mindestens 600 Techniker-Stunden/Monat, welche in Abhängigkeit zur Auftragslage um bis zu 300 Stunden/Monat aufgestockt werden kann.
Für Leistungen, die überwiegend planerischer, konzeptioneller oder koordinierender Art sind, ist ein Gesamtvolumen an Planer-Stunden im Regelbetrieb mit durchschnittlich 10 Stunden/Monat anzunehmen.
Neben den Leistungen im Regelbetrieb sind sog. Abrufkontingente für Leistungen vorgesehen, die über den definierten Bedarf im Regelbetrieb hinausgehen. Insoweit handelt es sich um eine rahmenvertragliche Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung, die auf einen Höchstwert gemäß der Leistungsbeschreibung begrenzt ist.
Leistungen im Rahmen von Abrufkontingenten nach Bedarf der AG’in sind
- DSGVO-konformes Stream-Hosting für Livestreams
- Komplexe Großveranstaltungen ggf. inkl. Mietmaterial
- Pressekonferenzen ggf. mit Livestream
- Videoschnitt und -nachbearbeitung und auch Regelleistungen außerhalb des Servicezeitfensters für den Regelbetrieb.
nehmen.
> Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
> Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin
> Köthener Straße 4, 10963 Berlin
Eine Ortsbegehung ist verpflichtend und wird von der AG’in schriftlich
dokumentiert. Angebote von Bieter*innen, die keine Ortsbegehung nachweisen
können, werden von der Wertung ausgeschlossen. Bitte vereinbaren Sie über die
eVergabe-Plattform bis zur Kalenderwoche 15 einen Termin. Die
Ortsbesichtigungen finden dann in der Kalenderwoche 16 und 17 statt.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
1. Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung : Eigenverantwortliche Betreuung der Medien- und Konferenztechnik im Regelbetrieb einer obersten Bundesbehörde oder eines international tätigen Unternehmens mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen im täglichen Betrieb.
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
1. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Medien- und Kommunikationstechnik; Mindestanforderung: 1 Meister Informationselektroniker-Handwerk
2. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Veranstaltungstechnik; Mindestanforderung: Fachkraft für Veranstaltungstechnik
3. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Veranstaltungstechnik und -management; Mindestanforderung: Hochschulabschluss (min. Bachelor) Veranstaltungstechnik und -management
4. Darlegung der Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals im Bereich Film- und Medienproduktion; Mindestanforderung:
Hochschulabschluss (min. Bachelor) Video-produktion und Film, Producer
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular 03.13 der Vergabeunterlagen) i..V.m. dem Vordruck 03.03.1 oder eigener Unterlage sowie sonstige Nachweise gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf.
fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen
nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die
AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss
des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu
achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von
vornherein abgesehen wird.
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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