Ausschreibungsdetails
Die ca. 200 m lange und 20 m breite Entladestelle wird am Rheinseitendamm an der rechten Seite des Rheins zwischen Rhein-km 332,5 und 332,7 angeordnet. Die Entladestelle ist als rechteckige Spundwandkonstruktion konzipiert. Um die Stabilität der wasserseitigen Spundwand (Kaimauer) zu gewährleisten werden voraussichtlich Verankerungen an die hintere Spundwand benötigt.
Für den Transport des Rückhalteraum-Materials ist nach jetzigem Planungsstand der Einsatz von Koppelverbänden (Motorschiff Typ „Großes Rheinschiff mit gekoppelten Leichter Typ „Europa II“) vorgesehen. Diese werden an die Kaimauer der Entladestelle für den Entladungsvorgang anlegen. Eine Schiffsverholung ist nicht vorgesehen.
Für die Dammkronenquerung wird das Förderband in einer Art Trogbauwerk geführt. Da eine Befahrung der Dammkrone jederzeit möglich sein muss, wird im Bereich des Dammkronenwegs eine Überfahrt benötigt.
Die Entladeanlage wird planmäßig 8 Jahre betrieben. Am Ende dieses Zeitraums wird die Anlage rückgebaut. Eine Weiternutzung der Entladestelle als dauerhafter PKW-Umschlagplatz für die Binnenschifffahrt soll im Rahmen der Planung untersucht werden.
Das grundlegende Ziel dieser Planungsleistung ist die Objekt- und Tragwerksplanung der Entladestelle einschließlich der Dammkronenquerung bis zur Genehmigung bzw. Planfeststellung (LPH 1 bis 4 nach HOAI).
Die auszuschreibenden Leistungen werden in zwei Beauftragungsstufen vergeben:
- Beauftragungsstufe I – Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung und der Tragwerksplanung für die Entladestelle und das Trogbauwerk bzw. die Dammkronenquerung,
- Beauftragungsstufe II – Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung und der Tragwerksplanung für die Entladestelle und das Trogbauwerk bzw. die Dammkronenquerung.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen.
Die ca. 200 m lange und 20 m breite Entladestelle wird am Rheinseitendamm an der rechten Seite des Rheins zwischen Rhein-km 332,5 und 332,7 angeordnet. Die Entladestelle ist als rechteckige Spundwandkonstruktion konzipiert. Um die Stabilität der wasserseitigen Spundwand (Kaimauer) zu gewährleisten werden voraussichtlich Verankerungen an die hintere Spundwand benötigt.
Für den Transport des Rückhalteraum-Materials ist nach jetzigem Planungsstand der Einsatz von Koppelverbänden (Motorschiff Typ „Großes Rheinschiff mit gekoppelten Leichter Typ „Europa II“) vorgesehen. Diese werden an die Kaimauer der Entladestelle für den Entladungsvorgang anlegen. Eine Schiffsverholung ist nicht vorgesehen.
Für die Dammkronenquerung wird das Förderband in einer Art Trogbauwerk geführt. Da eine Befahrung der Dammkrone jederzeit möglich sein muss, wird im Bereich des Dammkronenwegs eine Überfahrt benötigt.
Die Entladeanlage wird planmäßig 8 Jahre betrieben. Am Ende dieses Zeitraums wird die Anlage rückgebaut. Eine Weiternutzung der Entladestelle als dauerhafter PKW-Umschlagplatz für die Binnenschifffahrt soll im Rahmen der Planung untersucht werden.
Das grundlegende Ziel dieser Planungsleistung ist die Objekt- und Tragwerksplanung der Entladestelle einschließlich der Dammkronenquerung bis zur Genehmigung bzw. Planfeststellung (LPH 1 bis 4 nach HOAI).
Die auszuschreibenden Leistungen werden in zwei Beauftragungsstufen vergeben:
- Beauftragungsstufe I – Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung und der Tragwerksplanung für die Entladestelle und das Trogbauwerk bzw. die Dammkronenquerung,
- Beauftragungsstufe II – Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung und der Tragwerksplanung für die Entladestelle und das Trogbauwerk bzw. die Dammkronenquerung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025; Formblatt 133/133b-L/F Ziffer 7.1)
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: größer/gleich 1.300.000 €/a
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: entfällt
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: größer/gleich 850.000 €/a
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: entfällt
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: größer/gleich 400.000 €/a
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: kleiner 400.000 €/a
Folgendes ist ein Mindeststandard:
Vorlage der Erklärung zum Gesamtsumsatz der letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025), die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen.
Ist die geforderte Mindestsanforderung für eines der letzten Jahren nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Es sind mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre (ab 2023) vorzulegen.
Der Betrag für Planungsleistungen des Gesamtprojekts (Gesamtprojektvolumen) der jeweiligen Referenz wird auch bewertet.
Hinweis zur Bewertung:
Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Wertpunkte jeder einzelnen wertbaren Referenz und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen. Referenzen, die keiner Wertigkeit der Punkte 1 bis 5 entsprechen, werden mit 0 Punkten bewertet und fließen auch mit in die Mittelwertbildung ein.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
5 Punkte erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt im Wasserbau/Tiefbau mit Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1-4 für Schiffsanleger oder Kai für Binnenschiffe mit mehr als 1300 t Ladevermögen.
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt umfangreiche und komplexe Leistungen erkennen, da er über 500.000 € liegt.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
4 Punkte erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt im Wasserbau/Tiefbau mit Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1-4 für Schiffsanleger oder Kai für Binnenschiffe.
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt umfangreiche und komplexe Leistungen erkennen, da er über 400.000 € liegt.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
3 Punkte erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt im Wasserbau/Tiefbau mit Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1-4 für Schiffsanleger oder Kai für Binnenschiffe.
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt umfangreiche Leistungen erkennen, da er über 300.000 € liegt.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
2 Punkte erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt im Wasserbau/Tiefbau mit Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1-4 für Schiffsanleger oder Kai.
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt umfangreiche Leistungen erkennen, da er über 200.000 € liegt.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
1 Punkte erhält eine Referenz für ein vergleichbares Projekt im Wasserbau/Tiefbau mit Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1-4 für Schiffsanleger oder Kai.
Der Auftragswert / Rechnungswert des Gesamtprojektvolumens lässt noch vergleichbare Leistungen erkennen, da er über 100.000 € liegt.
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Keine der Bedingungen sind erfüllt.
Folgendes ist ein Mindeststandard:
Vorlage von drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen.
Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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