Ausschreibungsdetails
vertreten durch: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Strausberg
vertreten durch: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Scharnhorststraße 13, 10115 Berlin
Abbruch- und Rückbauarbeiten - DIN 18299, DIN 18448, DIN 18459
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Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Baufeldfreimachung auf dem Baufeld C des Bundeswehrkrankenhauses Berlin
Die Leistung umfasst insbesondere:
• Rückbau sämtlicher Gebäude (G21, G22, G24, G25, G26, G27) inklusive Entkernung und Schadstoffsanierung
• Rückbau von Oberflächenbefestigungen (Asphalt, Beton; teilweise asbesthaltige Fugenmassen)
• Rückbau von Leitungen im Außenbereich
• Aushubarbeiten zur Vorbereitung der geplanten Neubaumaßnahme
• Sicherungsmaßnahmen (Stahlbau, Mauerarbeiten, Betonarbeiten) für das 2. Untergeschoss des Gebäudes G24 zur Absicherung der Nachbarbebauung und des öffentlichen Straßenraums
• Verfüllung verbleibender Baukörper
• Entsorgung sämtlicher Abfälle einschließlich gefährlicher Abfälle
• Kampfmittelsondierung und -beräumung
• Einbau einer Rigole
Abbruchvolumen (Bruttorauminhalte)
• G21: ca. 2.400 m³
• G22: ca. 1.039 m³
• G24: ca. 10.718 m³
• G25: ca. 781 m³
• G26: ca. 297 m³
• G27: ca. 1.260 m³
Gesamter Bruttorauminhalt der Gebäude: ca. 16.495 m³
Besondere Leistungen
• Baustelleneinrichtung inkl. Krananlage
• Schutzgerüste mit Schutzdach (Nachbarbebauung)
• Gerüstbekleidungen mit Sonderkonstruktion >10 m
• Schadstoffsanierung nach TRGS 519 und TRGS 521
• Unterdruckhaltung und Dekontaminationseinheiten
• Beweissicherung öffentlicher Verkehrsflächen
• Sicherung angrenzender Bebauung (erschütterungs-, lärm- und staubarm, teilweise händischer Abbruch)
• Arbeiten im Bereich möglicher Kampfmittelbelastung
Ort der Ausführung:
Scharnhorststraße 9 und 10
10115 Berlin
Bezirk Mitte
Das Baufeld C befindet sich auf der Liegenschaft des Bundeswehrkrankenhauses Berlin
Ausführungsfrist:
Beginn: 06/2026
Fertigstellung: 02. KW 2027 spätestens am letzten Werktag dieser KW
Bauzeit: ca. 29 Wochen
Verbindliche Einzelfristen
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Eignung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Qualifikation nach TRGS 519, Anlage 3 (Asbestsanierung)
• Sachkunde gemäß TRGS 521 (KMF)
• TRGS 524, DGUV R 101-004 (Fachkunde im Umgang mit kontaminierten Materialien)
• Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb
• Transportgenehmigung nach § 54 KrWG für gefährliche Abfälle
• Registrierung im eANV
• Qualifikationsnachweis RSA 21
• Der Umsatz des Bieters bzgl. derjenigen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, betrug im Jahresdurchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 6.000.000 €.
• Die Zahl der Beschäftigten Arbeitskräfte betrug im Jahresdurchschnitt der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre und im laufenden Jahr mindestens 30 Personen, hiervon mindestens 2 Bauleiter, 4 Facharbeiter, 4 Baumaschinisten und 2 Kranführer mit Befähigungsnachweis (Nachweis über qualifiziertes Fachpersonal, Geräte- und Maschinennachweis)
• Referenzen: Der Bieter hat in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens drei mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbare Referenzobjekte durchgeführt (Seite 3), von denen zwei bereits abgeschlossen sind (Übergabe an den Nutzer)
a. Ein Referenzobjekt für öffentliche Auftraggeber, Projektvolumen > 2 Mio. €
b. Ein Referenzobjekt Projekt im innerstädtischen Bereich, Projektvolumen > 2 Mio. €
c. Ein Referenzobjekt Projekt Ausführung Stahlbau- und Maurerarbeiten
Die Angaben sind im Formblatt - 20260316_07034-RUP_140-26_Mindestanforderung Eignung - einzutragen. Das Formblatt ist mit dem Angebot einzureichen.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
vertreten durch: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Strausberg
vertreten durch: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
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