Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die elektronisch mit sämtlichen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform eingegangen sind.
Soweit zutreffend ist die ausgefüllte und unterschriebene Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V-047) einzureichen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 7 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrags eingegangen sind. Mündliche Fragen werden nicht beantwortet.
-Nachweis der Erfüllung der schweißtechnischen Qualitätsanforderung nach DIN ISO 3834-2 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkredierten Stelle. Das Zertifikat muss auf den Hauptauftragnehmer ausgestellt sein. Eine Eignungsleihe hierzu ist nicht möglich und wird nicht zugelassen.
-Nachweis über ein praktiziertes , zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 durch Vorlage des gültigen Zertifikats . Das Zertifikat muss auf den Hauptauftragnehmer ausgestellt sein. Eine Eignungsleihe hierzu ist nicht möglich und wird nicht zugelassen.
-Eigenerklärung, dass die Maßnahmen entsprechend den Bestimmungen der AQAP - 2110, NATO-Qualitätsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D, Juni 2016 ( aktuellste Fassung) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistungen umgesetz werden.
- Eigenerklärung über die Bereitschaft, einen mobilen Service zur Durchführung von geringfügigen Instandsetzungsarbeiten, vergleichbar Instandsetzungsarbeiten der Instandhaltungstufe 2 , auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzurichten.
Eine Auflistung der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbaren Vorhaben/Projekten über die Herstellung von Show-Event- und Werbefahrzeugen oder vgl. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5-12 Tonnen (Referenzprojekte) mit Angabe des Leistungszeitraumes.
Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen und Fotografien der gelieferten Produkte sowie eine Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt und ggf. die Einbindung von Unterauftragnehmern in das Referenzprojekt. Im Umfang erfüllt, wenn mindestens 10 Fahrzeuge der geforderten Bauart (s.o) binnen der letzen 5 Jahre ausgeliefert wurden.
Beschreibung der Fertigungskapazitäten für o.a Fahrzeuge nach Art und Umfang, sowie Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Lage dazu ist, 16 baugleiche Karrieremobile innerhalb 24 Monaten nach Vertragsschluss an die Bundeswehr auszuliefern.
Eigenerklärung. dass der Bewerber in der Lage dazu ist, dass Karrieremobil virtuell (in3D) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu konfigurieren und nachträgliche Anpassungen am 3D-Modell abbildbar und bewertbar sein werden.
Eigenerklärung, dass Instandsetzungskapazitäten für technische Nachbesserungensarbeiten sowie zur Erledigung von Gewährleistungsfällen in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sind, in welchen Instandhaltungsarbeiten vergleichbar der Instandhaltungsstufen 3 und 4 durchgeführt werden können. Hierbei ist ausführlich darzulegen, wie diese Maßnahme nach Umfang, Art und Standort erfolgen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen und soweit sie hier nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (Eignungsleihe gem. § 47 VGV).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Sollte zum Zeitpunkt der Vorlage des Teilnahmeantrages der konkrete Unterauftragnehmer noch nicht feststehen, ist zumindest die Absicht der Unterauftragnehmerbeauftragung für das entsprechende Gewerk/die Leistung mit dem Teilnahmeantrag anzugeben.
In diesem Falle, sind für die Unterauftragnehmer die entsprechenden Eignungsnachweise mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Die Eignungsprüfung des entsprechenden Unterauftragnehmers wird dann als Vorstufe der Prüfung der Angebotsunterlagen erfolgen.
von den Bewerbern sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht
zugelassen.
1. Formlose Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die nicht älter als 6
Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe der
Teilnahmeanträge ist. Diese Erklärung muss die nachfolgenden
Angaben enthalten:
• Kundenverbindung und Kontoführung
• Finanzielle Verhältnisse
• Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfach deutsche
Übersetzung ausreichend, einer Beglaubigung bedarf es nicht,
das fremdsprachige Original ist in Kopie beizufügen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre.
3. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen und soweit sie hier nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (Eignungsleihe gem. § 47 VGV).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Sollte zum Zeitpunkt der Vorlage des Teilnahmeantrages der konkrete Unterauftragnehmer noch nicht feststehen, ist zumindest die Absicht der Unterauftragnehmerbeauftragung für das entsprechende Gewerk/die Leistung mit dem Teilnahmeantrag anzugeben.
In diesem Falle, sind für die Unterauftragnehmer die entsprechenden Eignungsnachweise mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Die Eignungsprüfung des entsprechenden Unterauftragnehmers wird dann als Vorstufe der Prüfung der Angebotsunterlagen erfolgen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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