Ausschreibungsdetails
200, unterbindet die ungeregelte, naturschädliche Nutzung von Ausweichrouten im Gewässerumfeld und lenkt den Tourismus gezielt. Das Modellvorhaben demonstriert beispielhaft, dass eine nachhaltige Fließgewässerrenaturierung
in, für viele Strukturwandelregionen typischen, großflächigen Agrarlandschaften mit einer gezielten Struktur-anreicherung im zugehörigen Einzugsgebiet einhergeht und wie dabei im Sinne eines ökologisch nachhaltigen Strukturwandels neben der Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes und der Biodiversität umliegender Flächen eine bessere Anpassung an Wetterereignisse und eine nachhaltige Freizeit- und Erholungsnutzung erreicht werden können. Das Gesamtprojekt leistet einen primären Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele 6, 11, 12
und 15 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (17 SDGs).
Die Lage des herzustellenden Radweges muss zwingend in 2 bis 3 Varianten erarbeitet werden, da die Trassenführung noch offen ist. Die Planung ist auf den Touristischen Nutzen durch die Anbindung an die Saale-Unstrut Rad Acht auszurichten, der Freizeit- und Erholungswert soll dadurch in der Region gesteigert werden, bei der Planung wird aber stets ein Zusammenspiel mit einer Fließgewässerrenaturierung aus dem bereits vergebenen Los 1 notwendig werden. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass sicherlich aufgrund des naturschutzrechtlichen Eingriffs durch den Bau des Radweges einige Besondere Leistungen in diesem Zusammenhang zu erbringen sind. Auf jeden Fall benötigt wird eine baubegleitende Vermessung, als auch Bestandsvermessung nach Bauende, eine Bestandsaufnahme, ebenso ein Baugrundgutachten + fachliches Artenschutzgutachten. Mitarbeit bei der Fördermittelabrechnung. Eine Besondere Leistung ist die Örtliche Bauüberwachung (Baubesprechungen mit Protokoll (1x/Woche), sind durch den AN zu realisieren und im Preis enthalten, ebenfalls die Anfahrt). Sollten zusätzliche Termine aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen anfallen, sind diese ebenfalls mit im Preis enthalten (Notfall). Darüber hinaus gehende Extra Termine sind nach Bestätigung durch AG abzurechnen. Optional oder verpflichtend (ersichtlich in der Anlage Honorarangebot) sind noch weitere Besondere Leistungen preislich anzubieten, falls diese notwendig werden, insbesondere:
-Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften;
-Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen;
-Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
-Rechnungsprüfung;
-Mitwirken bei behördlichen Abnahmen;
-Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlageteile der Gesamtanlage;
-Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel
-Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen (optional)
-Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Boden-analysen (Bodengutachten), Baugrundgutachten
-Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, (optional)
-Erstellen von Bestandskosten (optional)
-Umweltfolgenabschätzung (optional)
-Beurteilen und Bewerten der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
-Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen (optional)
-Beantragung und Planung naturschutzrechtlicher Eingriffe, Erstellung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
-Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) - optional
-Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten (optional)
-Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
-Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke (optional)
-Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (z.B. Lastplattendruckversuche)-optional
-Erstellen einer Bestandsdokumentation der Verkehrsanlage
-Landschaftspflegerischer Begleitplan (optional) für den Radweg
- Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bewertungsmodell des Landes
Sachsen-Anhalt mit Aussagen zu ggf. notwendigen Vermeidungs-,
Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen
- Abklärung Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope/Ausgleichsmaßnahmen
für ggf. notwendige Ausnahmeregelung
-Fachliches Artenschutzgutachten (optional) (über Potentialanalyse)
- Die Erarbeitung der Artenschutzfachbeiträge erfolgt über die Habitatpotentialanalyse für
folgende Maßnahmen: Radweg
-Beratung und Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
-Planung Ingenieurbauwerke LP1-9 (optional) mit 100% der Grundleistungen ist mit anrechenbaren Baukosten von 60.000 € anzubieten für 1 Durchlassbauwerk.
LP 1-4 vom 22.06.2026 bis 30.09.2026
LP 5-7 bis 31.12.2026
LP 8 bis 31.12.2027
Die Umsetzung des Vorhabens soll u.a. mit Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) erfolgen.
Eine grundlegende Änderung des Vertrages nach Angebotsabgabe ist nicht vorgesehen. Der AG behält sich vor, den Zeitplan im Verlauf des Verfahrens abzuändern, insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf als notwendig erweist. Als alleinige Projektsprache während des gesamten Vorhabens gilt auschließlich Deutsch (in Wort und Schrift).
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Bekanntmachungstext auf die geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung und Transparenz, behält sich der AG vor, Rückfragen, welche nach Ablauf der Rückfragenfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten. Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge endet am 14.04.2026, 9.00 Uhr. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, einschl. Versendung der zugehörigen Unterlagen der Verhandlungsphase erfolgt über die evergabe-online.de-Plattform und ist für den 24.04.2026 vorgesehen. Nach Aufforderung zur Angebotsabgabe können die Teilnehmer einen Termin zur Vor-Ort-Besichtigung über die Vergabeplattform vereinbaren, um einen detailierteren Überblick über die Maßnahme zu erlangen. Bei der Durchführung des Vor-Ort-Termines mit dem Fachamt, erfolgt eine Meldung an die Vergabestelle. Die Verhandlungsgespräche mit 3 bis höchstens 5 ausgewählten Bietern sind voraussichtlich für den 04.06.2026 (zwischen 9.00 und 16.00 Uhr) geplant. Für den 08.06.2026, 10.00 Uhr ist letztlich die Einreichung des finalen Angebotes geplant. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetztlichen Bestimmungen nach Art. 6 Abs. 1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und/oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gem. Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zwecke personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (Name, Geburstdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise usw....) Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben. Jeder Teilnehmer willigt durch seine Unterschrift ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe/des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes/Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten. Sie können jederzeit gem. Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.
Millionen und Sachschäden 1,0 Millionen, zweifach pro Jahr möglich, auch Bestätigung der Erhöhung im
Auftragsfall möglich
Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind.
einen Nachweis zur Berufsausübung und zur beruflichen Qualifikation ein, sowie eine Bescheinigung in
Steuersachen vom Finanzamt des Nachunternehmens bzw. Eignungsverleihers.
Wichtung 30 %
5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 300 TEUR/a
4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 250 TEUR/a
3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 200 TEUR/a
2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 150 TEUR/a
1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 100 TEUR/a
0 Punkte: fachspezifischer Umsatz = 50 TEUR/a
Ausschluss: fachspezifischer Umsatz < 50 TEUR/a
Die Angaben erfolgen ohne die zugehörige Mehrwertsteuer.
Der fachspezifische Umsatz gilt ausschließlich für Leistungen der Verkehrsanlagenplanung (Teil3,
Abschnitt 4 gem. HOAI 2021).
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der
Jahresumsätze der Mitglieder gewertet.
Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem.
Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Wichtung 35 % Gesamt
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 7 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss
der jeweils beauftragten Leistung vor höchstens 7 Jahren (2019); Abschluss der gesamten Leistung
ist nicht erforderlich).
Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des
beworbenen Loses sind. Hierbei gilt die Hauptleistung (Objektplanung –Verkehrsanlagen
(Radwege, Straßen, Wege…) im Außenbereich, Beratungsleistungen und Besondere Leistungen
fallen nicht unter die Referenznachweise.
Bei mind. einer der gesamten Referenzen ist nachzuweisen, dass Erfahrungen bei der Beantragung
und Abrechnung von Fördermitteln vorliegen. Falls diese Erfahrungen mit den Referenzen nicht
nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
Bei mindestens einer der gesamten Referenzen ist nachzuweisen, dass Erfahrungen im
naturschutzrechtlichen Bereich bei einer Maßnahme im Außenbereich vorliegen. Diese Referenz
kann auch über eine Eignungsleihe vom dann zuständigen Verantwortlichen Fachplaner Naturschutz/Landschaftsplanung nachgewiesen werden. Diese muss nicht im Zusammenhang mit einer Verkehrsplanung stehen. Die AG behält sich vor mit dem jeweiligen Referenzgeber Kontakt aufzunehmen und die Angaben des Bewerbers zu überprüfen. Bei Vorlage von Referenzbestätigungen entfällt die Überprüfung.
Bei Widersprüchen behält sich die AG eine Nichtbewertung der jeweiligen Referenz vor.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Planungen für Verkehrsanlagen im Außenbereich (Wege, Radwege, Straßen, Plätze usw.)
-Planungen für Freianlagen/Landschaftsplanungen/Naturschutz, nachzuweisen ist hierbei der naturschutzrechtliche Aspekt der Referenz.
In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 1-4 erbracht
wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
Wichtung 35 % Gesamt
5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück
4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück
3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück
2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück
1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück
0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück= Ausschluss
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder
gewertet.
Wichtung 25 %
Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte
Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen
des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der
entsprechenden Qualifikation zu erbringen. Bitte Zeugnis- bzw- Urkundenkopien einreichen.
In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen
alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung. Der
Planer für die optionale Leistung Ingenieurbauwerke muss nachgewiesen und benannt werden, mgl.
auch über Eignungsleihe/NU, zählt aber in seiner Zuordnung als Planer Ingenieurbauwerke nicht in diese
Wichtung, da die Ingenieurbauwerke meist auch von Verkehrsanlagen-Planer geplant werden können.
Als Verkehrsanlagenplaner wiederum, ist er zu berücksichtigen.
Falls bei einer Person im Unternehmen die Voraussetzungen vorliegen, dass diese Person sowohl
Planer für Verkehrsanlagen ist als auch Planer für Naturschutz, dann zählt diese Person in dieser
Wichtung als 2 Fachingenieure.
Hinweis: Es ist allerdings nicht möglich, als Freiberufler (1 Person) den Zuschlag für diese Leistung zu
erhalten, es muss zwingend eine Vertretung benannt werden. (Siehe Bewerberbogen).
Los 2: Fachingenieure Verkehrswesen oder Verkehrsanlagenplanung oder vergl.
Fachingenieure Landschaftsplanung und Naturschutz oder vgl.
Wichtung: 25 %
5 Punkte: Fachingenieure = 4 (Verkehrsanlagen+mind.1 Planer Naturschutz)
3 Punkte: Fachingenieure = 3 (Verkehrsanlagen+mind.1 Planer Naturschutz)
1 Punkt: Fachingenieure = 2 (1 Verkehrsanlagen+1 Planer Naturschutz)
0 Punkte: Fachingenieure = 1 bzw. Ausschluss
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der
Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L
3/19 vom 06.01.2016
Wichtung 10 %
5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 2 NU/EL
4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL
3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL
2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL
1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 5 NU/EL
0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 5 NU/EL
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet. Für jedes Nachunternehmen bzw. jede Eignungsleihe reichen Sie bitte vom jeweiligen Unternehmen einen Nachweis zur Berufsausübung und zur beruflichen Qualifikation ein, sowie eine Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt.
D. Bewerber soll das Büro/Bietergemeinschaft kurz vorstellen. Dabei ist die Struktur des Firmengeflechts anhand einer Präsentation darzustellen. Weiterhin ist das Projektteam vorzustellen + d. einzelnen Mitarbeiter mit ihrer verantwortlichen Funktion zu
Benennen, besonderes Augenmerk ist dabei auch auf die naturschutzrechtliche Planungs-Aspekte zu legen.
wurden keine genauen Funktionen zugeordnet. 0 Punkte
o Das Büro wurde nur sehr knapp vorgestellt. Dem Projektteam wurden nur oberflächlich Funktionen
zugeordnet. 1 Punkt
o Gute Vorstellung der Struktur und des Projektteams. Klare Strukturen erkennbar. Die Kompetenz der
verantwortlichen Personen wurde dargelegt. 2 Punkte
o Sehr gute Darstellung des Projektteams und des Firmengeflechts. Die Kompetenz der verantwortlichen
Personen wurde an Hand persönlicher Referenzen und Erfahrungen in Bezug auf die Leistungsbilder und
die Referenzen zu dieser Ausschreibung nachgewiesen. 3 Punkte
Aufgabenstellung vornehmen und seine darauf abgestimmte Vorgehensweise bei der Erbringung der
zu vergebenden Leistung darlegen. Aussage über das Bestehen von Kenntnissen der gültigen
Rechtsvorschriften, Erfahrungen bei Neubau von Radwegen im Außenbereich, Planungen von Radwegen,
Wegen, Straßen usw. sowie den Umgang mit geförderten Baumaßnahmen. Naturschutzrechtliche
Betrachtungen, die evtl. notwendig werden im Verfahren.
Hier kann die Veranschaulichung z.B. an einem Referenzobjekt erfolgen.
o Erkennen der Aufgabenstellung und Projektanforderungen erfolgte oberflächlich. 0 Punkt
o Aufgabenstellung und Projektanforderungen so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen. 1
Punkt
o Aufgabenstellung und Projektanforderung so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen. Das
geplante Vorgehen ist in Ansätzen gut dargelegt. 2 Punkte
o Aufgabenstellung und Projektanforderung so erkannt, dass die Projektziele sicher erreichbar erscheinen.
Das geplante Vorgehen wurde fundiert und strukturiert dargelegt. 3 Punkte
Bezug auf das Projektteam (z.B. auch bei Urlaubs- und Krankheitsausfällen) und Projektabläufe. In welchem
Zeitrahmen kann der Projektleiter oder Stellvertreter bei außergewöhnlichen Ereignissen auf der Baustelle
erscheinen.
o Darstellung so, dass die Projektziele nur unwahrscheinlich erreichbar erscheinen. Der Projektleiter benötigt
mehr als 120 Minuten bei außergewöhnlichen Ereignissen, um die Baustelle zu erreichen. 0 Punkt
o Darstellung so, dass die Projektziele erreichbar erscheinen. Der Projektleiter benötigt bis zu 120 Minuten bei
außergewöhnlichen Ereignissen, um die Baustelle zu erreichen 1 Punkte
o Darstellung so, dass die Projektziele sicher erreichbar erscheinen. Der Projektleiter benötigt bis zu 90
Minuten bei außergewöhnlichen Ereignissen, um die Baustelle zu erreichen 2 Punkte
o Darstellung so, dass die Projektziele sicher erreichbar erscheinen. Die geplante Qualitätssicherung wurde an
verschiedenen Beispielen plausibel dargestellt. Erreichbarkeit der Baustelle innerhalb 60 Minuten bei
außergewöhnlichen Ereignissen. 3 Punkte
wichtig, wie Erstellung von Zwischenberichten und wie bei Abweichen von der zeitlichen Abfolge reagiert
werden soll. Der Auftraggeber bewertet die Darstellung Qualitativ im Hinblick darauf, ob erwartet werden
kann, dass mit dieser Methodik der Endtermin erreichbar ist. Um u.a. die Termineinhaltung einschätzen zu
können, wurde den Bietern Gelegenheit für einen Vor-Ort-Termin gegeben, um die Größe der Maßnahme
richtig einschätzen zu können.
o Erkennen der zeitlichen Probleme und des Zeitplanes erfolgte oberflächlich; Methodik so, dass die
Einhaltung der Termine unwahrscheinlich erreichbar erscheinen. 0 Punkt
o Erkennen der zeitlichen Probleme und des Zeitplanes erfolgte allgemein; Methodik so, dass die Einhaltung
der Termine möglich erscheint. 1 Punkt
o Erkennen der zeitlichen Probleme und des Zeitplanes so erkannt; dass das Projektziel erreichbar erscheint;
Methodik so, dass der Termin erreichbar erscheint. Der Bieter hat den Vor-Ort-Termin wahrgenommen.
2 Punkte
o Erkennen der zeitlichen Probleme und des strengen Zeitplanes sowie den optionalen Leistungen so
erkannt; dass das Projektziel sicher erreichbar erscheint; Methodik so, dass der Termin sicher erreichbar
erscheint. Der Bieter hat den Vor-Ort-Termin wahrgenommen. 3 Punkte
auf Errichtung von Radwegen im Außenbereich (selbständig und unselbständig), die Errichtung von Wegen,
Straßen usw. sowie die Koordination und Integration von den weiteren fachlich Beteiligten, insbesondere dem
Naturschutz-/Landschaftsplaner. Hier wird die Darlegung der Erfahrungen gewünscht.
o Es wird durch den Bieter zugesichert, dass der Projektleiter über die erforderlichen Erfahrungen verfügt.
0 Punkte
o Es wird nachgewiesen, dass der Projektleiter über die erforderlichen Erfahrungen verfügt. 1 Punkt
o Es wird nachgewiesen, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie der Verantwortliche für die
naturschutzrechtlichen Belange über die erforderlichen Erfahrungen verfügt. 2 Punkte
o Es wird nachgewiesen, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie der Verantwortliche für die
naturschutzrechtlichen Belange über die erforderlichen Erfahrungen verfügt. Wenigstens eine der im
Teilnahmewettbewerb gewerteten Referenzen wurde in Verantwortung durch den vorgesehenen
Projektleiter oder den vorgesehenen Stellvertreter ausgeführt. Der Projektleiter oder dessen Stellvertreter
führt die Präsentation zu diesem Punkt persönlich aus. 3 Punkte
o Die Präsentation beinhaltet projektspezifische Ansätze. 1 Punkte
o Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und gibt die Punkte der Angebotsaufforderung im
Wesentlichen wieder. 2 Punkte
o Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und beinhaltet Aussagen, welche den Inhalt der
Angebotsaufforderung noch erweitern. 3 Punkte
Auftraggeber erwartet hier zusätzlich zum Formular Honorarangebot ein Honorarangebot mit
Aufschlüsselung der einzelnen Leistungsphasen, sowie die Aufführung aller Grundlagen, Besonderen
Leistungen (auch optionale Besondere Leistungen) und Nebenleistungen (sh. Hinweise zur
Angebotserstellung).
Es fließen alle angebotenen Summen in die Honorarermittlung ein, (außer die Stundenansätze und Kosten
für Plots) und werden gewertet, selbst wenn diese optionalen Leistungen nicht beauftragt werden.
Die Ausführungsfristen der einzelnen Leistungsphasen sind entsprechend der veröffentlichten
Ausführungsfristen geplant. Die einzelnen Leistungsbereiche werden in den Hinweisen zu der
Angebotserstellung benannt. Die Honorarermittlung ist nachvollziehbar und nachrechenbar einzureichen.
o Das unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten günstigste Honorarangebot erhält 3 Punkte.
o Das Angebot, was unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten den 1,5-fachen Wert des günstigsten
Honorarangebotes erreicht oder übersteigt, erhält 0 Punkte.
o Die dazwischenliegenden Honorarangebote werden entsprechend ihrer Summe nach den v.g.
Punktvergaben interpoliert.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu
beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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