Ausschreibungsdetails
Revitalisierung des alten Heizhauses und Campuserschließung
Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
160 Stück Rissverpressung ZS-I bis 1m Einzellänge;
145 Stück Rissverdämmung EP-I bis 1m Einzellänge;
2.680 Stück Bohrpacker setzen;
205 m Rissinjektion mit Zementsuspension;
155 m Rissinjektion mit EP-Harz;
410 Stück Bewehrung freilegen, bis 6cm Tiefe, bis 0,75m2;
45m2 Bewehrung freilegen, bis 6cm Tiefe, >1m2;
410 Stück Druckluftstrahlen, bis 0,75 m2;
45m2 Druckluftstrahlen >1m2;
80 Stück Bewehrung trennen Durchmesser bis 30mm;
160 Stück Ergänzen Bewehrungslagen;
80 Stück Einkleben von Bewehrungsstäben;
420 Stück Korrosionsschutz, bis 1m Länge;
84 m Korrosionsschutz, >1m;
410 Stück Haftbrücke bis 0,75m2
80 m Haftbrücke >1m;
410 Stück Reprofilierung PCC bis 0,75m2;
650 m Kantenschalung sägerau;
400 m2 Reinigen mit Heißdampf;
385 Stück Lasur / Retusche auftragen bis 1m2;
20 m2 Lasur / Retusche auftragen > 1m2;
#
Von den Bietern sind zusätzlich zu den Eignungsnachweisen nach §6a EU VOB/A folgende Nachweise zur Angebotsabgabe mit vorzulegen:
1. Qualifikationsnachweis als Zertifikat des Ausbildungsbeirates des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins e.V. (SIVV-Schein) oder einer amtlichen Materialprüfanstalt.
Das Qualifikationszertifikat muss ausreichende Fachkenntnisse hinsichtlich der Ausführung fachgerechter Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Betonoberflächen, Fachkenntnisse über einzusetzende Werkstoffe und Arbeitsmittel sowie über Verfahren zur Schadenserkennung und Instandsetzung bestätigen.
2. Prüfbescheinigung als Nachweis über die Qualifikation zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660 Teil 1. Der Nachweis umfasst ein gültiges Prüfzertifikat DIN EN ISO 9606-1 und eine Zusatzqualifikation DVS 1146/17660.
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, in der Industrie- und Handelskammer oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung Ihrer Erklärung folgende Nachweise vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in Euro.
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen).
c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angaben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass Ihm für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Von den Bietern sind zusätzlich zu den Eignungsnachweisen nach §6a EU VOB/A folgende Nachweise zur Angebotsabgabe mit vorzulegen:
1. Qualifikationsnachweis als Zertifikat des Ausbildungsbeirates des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins e.V. (SIVV-Schein) oder einer amtlichen Materialprüfanstalt.
Das Qualifikationszertifikat muss ausreichende Fachkenntnisse hinsichtlich der Ausführung fachgerechter Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Betonoberflächen, Fachkenntnisse über einzusetzende Werkstoffe und Arbeitsmittel sowie über Verfahren zur Schadenserkennung und Instandsetzung bestätigen;
2.Prüfbescheinigung als Nachweis über die Qualifikation zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660 Teil 1. Der Nachweis umfasst ein gültiges Prüfzertifikat DIN EN ISO 9606-1 und eine Zusatzqualifikation DVS 1146/17660.
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung beantragt werden, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Der Antrag ist zu richten an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar.
825881ef-1219-43f0-b120-0f654104031b