Ausschreibungsdetails
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Los 1 Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2 Hinweis: Wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben (NRW (DOFB, DOFM))
Los 3 Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4 Hinweis: Wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben (Baden-Württemberg (FRFM))
Los 5 Rheinland Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6 Bremen, Niedersachsen, Sachsenanhalt (MDFM)
Los 7 Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Los 1 Vergabeunterlagen = Los 1 Bekanntmachung
Los 3 Vergabeunterlagen = Los 2 Bekanntmachung
Los 5 Vergabeunterlagen = Los 3 Bekanntmachung.
Los 6 Vergabeunterlagen = Los 4 Bekanntmachung
Los 7 Vergabeunterlagen = Los 5 Bekanntmachung
Grund für diese Unstimmigkeit ist, dass in der Bekanntmachungsmaske die Lose 2 und 4 nicht übersprungen werden können, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschrieben werden. Das System legt die Lose automatisch in fortlaufender Reihenfolge an, sodass nur eine abweichende Nummerierung möglich ist. Maßgeblich ist daher die Nummerierung in den Vergabeunterlagen.
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Insolvenz: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich
fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.
Vertragsende ohne Optionen 31.12.2030
Vertragsende mit Option von 2 mal jeweils um 1 Jahr: 31.12.2032
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Vorlage von mind. 6 Referenzen für Bauen im Bestand: Nachweis erbrachter Planungsleistungen mindestens der LP 1-5 nach § 55 HOAI und / oder Objektüberwachung (LP 8 nach § 55 HOAI) von technischen Anlagen der Anlagengruppe 4 nach § 53 HOAI für Bauen im Bestand bzw. Sanierungen oder Modernisierungen mit Baukosten dieser Anlagengruppe in Höhe von mind. 100.000 € netto mit einem Leistungsende in den letzten 5 Jahren. Davon mind. 3 Referenzen mit Anteil Planung und mind. 3 Referenzen mit Anteil Objektüberwachung.
Mind. 1 Millionen € netto im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Planung (LP 1-5, 8 nach § 55 HOAI) oder Beratung der Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 HOAI
Im Mittel mind. 10 festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen (Planung oder Beratung der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 HOAI) betraute Ingenieure innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Das günstigste Honorarangebot wird mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet. Angebote, welche 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet.
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
----------------------
250 Punkte von insgesamt 500 Punkte
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3)
→ Personaleinsatz, Organisationsstruktur und Kapazität
Zeigen Sie Ihre für das Projekt vorgesehene interne Organisationsstruktur der handelnden Personen mit den Beziehungen zu externen Projektbeteiligten auf. Ordnen Sie die jeweils erforderlichen Leistungsschwerpunkte zu und machen Sie eine Aussage zum Personaleinsatz und den für das Projekt zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 %
→ Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und der stellv. Projektleitung sowie Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber
Erforderlich sind Angaben und Nachweise zu den Mitarbeiter/innen, die für den Fall einer Zuschlagserteilung die ausgeschriebene Leistung erbringen sollen. Das Personalkonzept soll namentliche Angaben enthalten zu Projektleiter/in, Teilprojektleiter/innen, Projektmitarbeiter/innen. Dabei sind die jeweilige persönliche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachzuweisen. Ebenfalls darzustellen ist, wie eine ausreichende Personalredundanz gewährleistet wird. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Projektbearbeitung bei Personalwechseln, Krankheit und Urlaub sowie eine Beschreibung der Reservekapazitäten. Schätzen Sie prozentual ein, welcher Anteil bisher von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung abgewickelter Projekte für öffentliche Auftraggeber erbracht wurde.
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 %
→ Organisation der Leistungserbringung in der Ausfürhungsphase
Bewertet wird das Konzept zur Sicherstellung der Präsenz und Reaktionsfähigkeit während der Ausführungsphase, insbesondere im Hinblick auf kurzfristige Abstimmungs- und Koordinierungstermine vor Ort.
----------------------
Insgesamt 250 Punkte von 500 Punkten:
1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
-----------------------------
Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Die Bewertung des Angebotes durch das Auswahlgremium erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes sowie des Honorarangebotes anhand der Zuschlagskriterien (vgl. auch „Einzelbewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ auf der ersten Seite).
Eine Bewertung kann dabei immer nur im Verhältnis der Angebote eines Gebietsloses untereinander erfolgen. Da es gerade den geistig-schöpferischen Leistungen immanent ist, dass deren Lösung / Ergebnis nicht vorab abschließend beschrieben werden kann, kann hier auch nicht abschließend detailliert beschrieben werden, welche fachlichen Angebote von dem Auswahlgremium als besonders erfolgreich bewertet werden. Vielmehr stellt der Wertungsleitfaden ein Instrument dar, welches die aufgestellten Wertungskriterien erläutert und darstellt, welche Aussagen das Auswahlgremium von den Bietern erwartet.
Bei den fachlichen Kriterien erfolgt die Bewertung der Unterkriterien anhand der oben im Einzelnen aufgeführten Anforderungen und Erwartungen des AG. Die Basisbewertung ist Faktor 4, d.h. es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten. Diese Wertung wird vergeben, wenn das Angebot überzeugend ist, d.h. die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des AG erfüllt werden. Dabei werden die Angebote der Bieter im Vergleich untereinander gebietslosweise bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden.
Ein „sehr hoher Projekterfolg“ (Faktor 5) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen im Vergleich zu anderen Bietern in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden.
Eine schlechtere Bewertung als Faktor 4 wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine oder schlecht nachvollziehbare Angaben enthält – wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der oben geschilderten Erwartungen des AG weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des AG erfüllt werden.
Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den AG davon überzeugt, dass seine Projektorganisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen.
Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
siehe § 16a EU VOB/A
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich
fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.
Vertragsende ohne Optionen 31.12.2030
Vertragsende mit Option von 2 mal jeweils um 1 Jahr: 31.12.2032
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Vorlage von mind. 6 Referenzen für Bauen im Bestand: Nachweis erbrachter Planungsleistungen mindestens der LP 1-5 nach § 55 HOAI und / oder Objektüberwachung (LP 8 nach § 55 HOAI) von technischen Anlagen der Anlagengruppe 4 nach § 53 HOAI für Bauen im Bestand bzw. Sanierungen oder Modernisierungen mit Baukosten dieser Anlagengruppe in Höhe von mind. 100.000 € netto mit einem Leistungsende in den letzten 5 Jahren. Davon mind. 3 Referenzen mit Anteil Planung und mind. 3 Referenzen mit Anteil Objektüberwachung.
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Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
→ Personaleinsatz, Organisationsstruktur und Kapazität
Zeigen Sie Ihre für das Projekt vorgesehene interne Organisationsstruktur der handelnden Personen mit den Beziehungen zu externen Projektbeteiligten auf. Ordnen Sie die jeweils erforderlichen Leistungsschwerpunkte zu und machen Sie eine Aussage zum Personaleinsatz und den für das Projekt zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 %
→ Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und der stellv. Projektleitung sowie Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber
Erforderlich sind Angaben und Nachweise zu den Mitarbeiter/innen, die für den Fall einer Zuschlagserteilung die ausgeschriebene Leistung erbringen sollen. Das Personalkonzept soll namentliche Angaben enthalten zu Projektleiter/in, Teilprojektleiter/innen, Projektmitarbeiter/innen. Dabei sind die jeweilige persönliche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachzuweisen. Ebenfalls darzustellen ist, wie eine ausreichende Personalredundanz gewährleistet wird. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Projektbearbeitung bei Personalwechseln, Krankheit und Urlaub sowie eine Beschreibung der Reservekapazitäten. Schätzen Sie prozentual ein, welcher Anteil bisher von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung abgewickelter Projekte für öffentliche Auftraggeber erbracht wurde.
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 %
→ Organisation der Leistungserbringung in der Ausfürhungsphase
Bewertet wird das Konzept zur Sicherstellung der Präsenz und Reaktionsfähigkeit während der Ausführungsphase, insbesondere im Hinblick auf kurzfristige Abstimmungs- und Koordinierungstermine vor Ort.
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Insgesamt 250 Punkte von 500 Punkten:
1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
--------------------------Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Die Bewertung des Angebotes durch das Auswahlgremium erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes sowie des Honorarangebotes anhand der Zuschlagskriterien (vgl. auch „Einzelbewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ auf der ersten Seite).
Eine Bewertung kann dabei immer nur im Verhältnis der Angebote eines Gebietsloses untereinander erfolgen. Da es gerade den geistig-schöpferischen Leistungen immanent ist, dass deren Lösung / Ergebnis nicht vorab abschließend beschrieben werden kann, kann hier auch nicht abschließend detailliert beschrieben werden, welche fachlichen Angebote von dem Auswahlgremium als besonders erfolgreich bewertet werden. Vielmehr stellt der Wertungsleitfaden ein Instrument dar, welches die aufgestellten Wertungskriterien erläutert und darstellt, welche Aussagen das Auswahlgremium von den Bietern erwartet.
Bei den fachlichen Kriterien erfolgt die Bewertung der Unterkriterien anhand der oben im Einzelnen aufgeführten Anforderungen und Erwartungen des AG. Die Basisbewertung ist Faktor 4, d.h. es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten. Diese Wertung wird vergeben, wenn das Angebot überzeugend ist, d.h. die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des AG erfüllt werden. Dabei werden die Angebote der Bieter im Vergleich untereinander gebietslosweise bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden.
Ein „sehr hoher Projekterfolg“ (Faktor 5) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen im Vergleich zu anderen Bietern in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden.
Eine schlechtere Bewertung als Faktor 4 wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine oder schlecht nachvollziehbare Angaben enthält – wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der oben geschilderten Erwartungen des AG weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des AG erfüllt werden.
Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den AG davon überzeugt, dass seine Projektorganisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen.
Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
siehe § 16a EU VOB/A
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich
fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.
Vertragsende ohne Optionen 31.12.2030
Vertragsende mit Option von 2 mal jeweils um 1 Jahr: 31.12.2032
-------------------------------
Vorlage von mind. 6 Referenzen für Bauen im Bestand: Nachweis erbrachter Planungsleistungen mindestens der LP 1-5 nach § 55 HOAI und / oder Objektüberwachung (LP 8 nach § 55 HOAI) von technischen Anlagen der Anlagengruppe 4 nach § 53 HOAI für Bauen im Bestand bzw. Sanierungen oder Modernisierungen mit Baukosten dieser Anlagengruppe in Höhe von mind. 100.000 € netto mit einem Leistungsende in den letzten 5 Jahren. Davon mind. 3 Referenzen mit Anteil Planung und mind. 3 Referenzen mit Anteil Objektüberwachung.
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Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
→ Personaleinsatz, Organisationsstruktur und Kapazität
Zeigen Sie Ihre für das Projekt vorgesehene interne Organisationsstruktur der handelnden Personen mit den Beziehungen zu externen Projektbeteiligten auf. Ordnen Sie die jeweils erforderlichen Leistungsschwerpunkte zu und machen Sie eine Aussage zum Personaleinsatz und den für das Projekt zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 %
→ Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und der stellv. Projektleitung sowie Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber
Erforderlich sind Angaben und Nachweise zu den Mitarbeiter/innen, die für den Fall einer Zuschlagserteilung die ausgeschriebene Leistung erbringen sollen. Das Personalkonzept soll namentliche Angaben enthalten zu Projektleiter/in, Teilprojektleiter/innen, Projektmitarbeiter/innen. Dabei sind die jeweilige persönliche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachzuweisen. Ebenfalls darzustellen ist, wie eine ausreichende Personalredundanz gewährleistet wird. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Projektbearbeitung bei Personalwechseln, Krankheit und Urlaub sowie eine Beschreibung der Reservekapazitäten. Schätzen Sie prozentual ein, welcher Anteil bisher von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung abgewickelter Projekte für öffentliche Auftraggeber erbracht wurde.
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 %
→ Organisation der Leistungserbringung in der Ausfürhungsphase
Bewertet wird das Konzept zur Sicherstellung der Präsenz und Reaktionsfähigkeit während der Ausführungsphase, insbesondere im Hinblick auf kurzfristige Abstimmungs- und Koordinierungstermine vor Ort.
----------------------
Insgesamt 250 Punkte von 500 Punkten:
1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Die Bewertung des Angebotes durch das Auswahlgremium erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes sowie des Honorarangebotes anhand der Zuschlagskriterien (vgl. auch „Einzelbewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ auf der ersten Seite).
Eine Bewertung kann dabei immer nur im Verhältnis der Angebote eines Gebietsloses untereinander erfolgen. Da es gerade den geistig-schöpferischen Leistungen immanent ist, dass deren Lösung / Ergebnis nicht vorab abschließend beschrieben werden kann, kann hier auch nicht abschließend detailliert beschrieben werden, welche fachlichen Angebote von dem Auswahlgremium als besonders erfolgreich bewertet werden. Vielmehr stellt der Wertungsleitfaden ein Instrument dar, welches die aufgestellten Wertungskriterien erläutert und darstellt, welche Aussagen das Auswahlgremium von den Bietern erwartet.
Bei den fachlichen Kriterien erfolgt die Bewertung der Unterkriterien anhand der oben im Einzelnen aufgeführten Anforderungen und Erwartungen des AG. Die Basisbewertung ist Faktor 4, d.h. es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten. Diese Wertung wird vergeben, wenn das Angebot überzeugend ist, d.h. die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des AG erfüllt werden. Dabei werden die Angebote der Bieter im Vergleich untereinander gebietslosweise bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden.
Ein „sehr hoher Projekterfolg“ (Faktor 5) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen im Vergleich zu anderen Bietern in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden.
Eine schlechtere Bewertung als Faktor 4 wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine oder schlecht nachvollziehbare Angaben enthält – wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der oben geschilderten Erwartungen des AG weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des AG erfüllt werden.
Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den AG davon überzeugt, dass seine Projektorganisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen.
Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
siehe § 16a EU VOB/A
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich
fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.
Vertragsende ohne Optionen 31.12.2030
Vertragsende mit Option von 2 mal jeweils um 1 Jahr: 31.12.2032
-------------------------------
Vorlage von mind. 6 Referenzen für Bauen im Bestand: Nachweis erbrachter Planungsleistungen mindestens der LP 1-5 nach § 55 HOAI und / oder Objektüberwachung (LP 8 nach § 55 HOAI) von technischen Anlagen der Anlagengruppe 4 nach § 53 HOAI für Bauen im Bestand bzw. Sanierungen oder Modernisierungen mit Baukosten dieser Anlagengruppe in Höhe von mind. 100.000 € netto mit einem Leistungsende in den letzten 5 Jahren. Davon mind. 3 Referenzen mit Anteil Planung und mind. 3 Referenzen mit Anteil Objektüberwachung.
Abzugeben ist ein Honorarangebot auf Grundlage des Honorarangebotsblatts. Das Honorarangebot wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten.
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
→ Personaleinsatz, Organisationsstruktur und Kapazität
Zeigen Sie Ihre für das Projekt vorgesehene interne Organisationsstruktur der handelnden Personen mit den Beziehungen zu externen Projektbeteiligten auf. Ordnen Sie die jeweils erforderlichen Leistungsschwerpunkte zu und machen Sie eine Aussage zum Personaleinsatz und den für das Projekt zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 %
→ Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und der stellv. Projektleitung sowie Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber
Erforderlich sind Angaben und Nachweise zu den Mitarbeiter/innen, die für den Fall einer Zuschlagserteilung die ausgeschriebene Leistung erbringen sollen. Das Personalkonzept soll namentliche Angaben enthalten zu Projektleiter/in, Teilprojektleiter/innen, Projektmitarbeiter/innen. Dabei sind die jeweilige persönliche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachzuweisen. Ebenfalls darzustellen ist, wie eine ausreichende Personalredundanz gewährleistet wird. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Projektbearbeitung bei Personalwechseln, Krankheit und Urlaub sowie eine Beschreibung der Reservekapazitäten. Schätzen Sie prozentual ein, welcher Anteil bisher von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung abgewickelter Projekte für öffentliche Auftraggeber erbracht wurde.
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 %
→ Organisation der Leistungserbringung in der Ausfürhungsphase
Bewertet wird das Konzept zur Sicherstellung der Präsenz und Reaktionsfähigkeit während der Ausführungsphase, insbesondere im Hinblick auf kurzfristige Abstimmungs- und Koordinierungstermine vor Ort.
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Insgesamt 250 Punkte von 500 Punkten:
1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Die Bewertung des Angebotes durch das Auswahlgremium erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes sowie des Honorarangebotes anhand der Zuschlagskriterien (vgl. auch „Einzelbewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ auf der ersten Seite).
Eine Bewertung kann dabei immer nur im Verhältnis der Angebote eines Gebietsloses untereinander erfolgen. Da es gerade den geistig-schöpferischen Leistungen immanent ist, dass deren Lösung / Ergebnis nicht vorab abschließend beschrieben werden kann, kann hier auch nicht abschließend detailliert beschrieben werden, welche fachlichen Angebote von dem Auswahlgremium als besonders erfolgreich bewertet werden. Vielmehr stellt der Wertungsleitfaden ein Instrument dar, welches die aufgestellten Wertungskriterien erläutert und darstellt, welche Aussagen das Auswahlgremium von den Bietern erwartet.
Bei den fachlichen Kriterien erfolgt die Bewertung der Unterkriterien anhand der oben im Einzelnen aufgeführten Anforderungen und Erwartungen des AG. Die Basisbewertung ist Faktor 4, d.h. es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten. Diese Wertung wird vergeben, wenn das Angebot überzeugend ist, d.h. die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des AG erfüllt werden. Dabei werden die Angebote der Bieter im Vergleich untereinander gebietslosweise bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden.
Ein „sehr hoher Projekterfolg“ (Faktor 5) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen im Vergleich zu anderen Bietern in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden.
Eine schlechtere Bewertung als Faktor 4 wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine oder schlecht nachvollziehbare Angaben enthält – wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der oben geschilderten Erwartungen des AG weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des AG erfüllt werden.
Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den AG davon überzeugt, dass seine Projektorganisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen.
Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
siehe § 16a EU VOB/A
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Gegenstand der Leistung ist die technische Begleitung in zwei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket erstellt der spätere Errichter gebäudebezogene Detailanalysen zur technischen und wirtschaftlichen Eignung. Diese umfassen die Prüfung der Statik und Lastreserven, der Dachhaut, der elektrischen Infrastruktur sowie die Berücksichtigung denkmalrechtlicher oder gestalterischer Anforderungen. Ergänzend erfolgen eine Grobplanung der PV-Anlage mit optionalem Speicher, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Basis einer vorgegebenen Excel-Vorlage sowie die Netzanschlussanfrage. Der Auftragnehmer prüft die vorgelegten Berichte digital auf Vollständigkeit, Plausibilität und sachgerechte Anwendung der Vorgaben und legt je Gebäude einen Prüfbericht mit eindeutiger Handlungsempfehlung vor.
Im zweiten Arbeitspaket überprüft der Auftragnehmer die vom Errichter vorgelegten Fachplanungen digital hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben sowie der Berücksichtigung von Brand- und Blitzschutz. Optional erfolgen stichprobenhafte Baufortschrittskontrollen vor Ort mit Dokumentation des Bauzustands, Erfassung erkennbarer Mängel und Unterstützung bei der Rechnungsprüfung. Zudem unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin im Nachtragsmanagement durch Prüfung und Bewertung von Nachträgen sowie Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen.
Abschließend begleitet der Auftragnehmer die Abnahme der Anlagen gemäß VOB/B einschließlich Prüfung der Revisionsunterlagen, Teilnahme an Begehungen, Dokumentation von Mängeln und Unterstützung bei der finalen Freigabe. Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit voraussichtlich von Q2/2026 bis zum 31.12.2030, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Ausschreibung ist in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Berlin/Brandenburg (BEFM, BEFN, PDFM)
Los 2: Nordrhein-Westfalen (DOFB, DOFM)
Los 3: Sachsen/Thüringen (EFFM)
Los 4: Baden-Württemberg (FRFM)
Los 5: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (KOFM)
Los 6: Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (MDFM)
Los 7: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (ROFM)
Die Lose 2 (Nordrhein-Westfalen – DOFB, DOFM) und Los 4 (Baden-Württemberg – FRFM) werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Eine Aufstellung der für jede Region/jedes Los auftragsgegenständlichen Gebäude kann der jeweiligen Anlage ("Gebäudeliste") entnommen werden.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich
fachlich geeigneten Bieters nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien.
Vertragsende ohne Optionen 31.12.2030
Vertragsende mit Option von 2 mal jeweils um 1 Jahr: 31.12.2032
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Vorlage von mind. 6 Referenzen für Bauen im Bestand: Nachweis erbrachter Planungsleistungen mindestens der LP 1-5 nach § 55 HOAI und / oder Objektüberwachung (LP 8 nach § 55 HOAI) von technischen Anlagen der Anlagengruppe 4 nach § 53 HOAI für Bauen im Bestand bzw. Sanierungen oder Modernisierungen mit Baukosten dieser Anlagengruppe in Höhe von mind. 100.000 € netto mit einem Leistungsende in den letzten 5 Jahren. Davon mind. 3 Referenzen mit Anteil Planung und mind. 3 Referenzen mit Anteil Objektüberwachung.
Abzugeben ist ein Honorarangebot auf Grundlage des Honorarangebotsblatts. Das Honorarangebot wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten.
Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
→ Personaleinsatz, Organisationsstruktur und Kapazität
Zeigen Sie Ihre für das Projekt vorgesehene interne Organisationsstruktur der handelnden Personen mit den Beziehungen zu externen Projektbeteiligten auf. Ordnen Sie die jeweils erforderlichen Leistungsschwerpunkte zu und machen Sie eine Aussage zum Personaleinsatz und den für das Projekt zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 %
→ Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und der stellv. Projektleitung sowie Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber
Erforderlich sind Angaben und Nachweise zu den Mitarbeiter/innen, die für den Fall einer Zuschlagserteilung die ausgeschriebene Leistung erbringen sollen. Das Personalkonzept soll namentliche Angaben enthalten zu Projektleiter/in, Teilprojektleiter/innen, Projektmitarbeiter/innen. Dabei sind die jeweilige persönliche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachzuweisen. Ebenfalls darzustellen ist, wie eine ausreichende Personalredundanz gewährleistet wird. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Projektbearbeitung bei Personalwechseln, Krankheit und Urlaub sowie eine Beschreibung der Reservekapazitäten. Schätzen Sie prozentual ein, welcher Anteil bisher von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung abgewickelter Projekte für öffentliche Auftraggeber erbracht wurde.
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 %
→ Organisation der Leistungserbringung in der Ausfürhungsphase
Bewertet wird das Konzept zur Sicherstellung der Präsenz und Reaktionsfähigkeit während der Ausführungsphase, insbesondere im Hinblick auf kurzfristige Abstimmungs- und Koordinierungstermine vor Ort.
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Insgesamt 250 Punkte von 500 Punkten:
1.1 Projektteam / -organisation (Präsentation Kapitel 1) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.2 Fachkenntnis und Erfahrung (Präsentation Kapitel 2) – Gewichtung 20 % (100 Punkte)
1.3 Flexibilität (Präsentation Kapitel 3) – Gewichtung 10 % (50 Punkte)
Faktor 5 = sehr hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 4 = hoher Projekterfolg zu erwarten
Faktor 3 = befriedigender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 2 = ausreichender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 1 = ungenügender Projekterfolg zu erwarten
Faktor 0 = Projekterfolg nicht zu erwarten
Die Bewertung des Angebotes durch das Auswahlgremium erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebotes sowie des Honorarangebotes anhand der Zuschlagskriterien (vgl. auch „Einzelbewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ auf der ersten Seite).
Eine Bewertung kann dabei immer nur im Verhältnis der Angebote eines Gebietsloses untereinander erfolgen. Da es gerade den geistig-schöpferischen Leistungen immanent ist, dass deren Lösung / Ergebnis nicht vorab abschließend beschrieben werden kann, kann hier auch nicht abschließend detailliert beschrieben werden, welche fachlichen Angebote von dem Auswahlgremium als besonders erfolgreich bewertet werden. Vielmehr stellt der Wertungsleitfaden ein Instrument dar, welches die aufgestellten Wertungskriterien erläutert und darstellt, welche Aussagen das Auswahlgremium von den Bietern erwartet.
Bei den fachlichen Kriterien erfolgt die Bewertung der Unterkriterien anhand der oben im Einzelnen aufgeführten Anforderungen und Erwartungen des AG. Die Basisbewertung ist Faktor 4, d.h. es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten. Diese Wertung wird vergeben, wenn das Angebot überzeugend ist, d.h. die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des AG erfüllt werden. Dabei werden die Angebote der Bieter im Vergleich untereinander gebietslosweise bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden.
Ein „sehr hoher Projekterfolg“ (Faktor 5) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen im Vergleich zu anderen Bietern in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden.
Eine schlechtere Bewertung als Faktor 4 wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine oder schlecht nachvollziehbare Angaben enthält – wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der oben geschilderten Erwartungen des AG weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des AG erfüllt werden.
Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den AG davon überzeugt, dass seine Projektorganisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen.
Beim Honorarangebot wird das günstigste Angebot mit dem Faktor 5 (volle Punktzahl) bewertet; Angebote, die 30 % oder mehr vom günstigsten Angebot abweichen, werden mit dem Faktor 0 bewertet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
siehe § 16a EU VOB/A
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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