Ausschreibungsdetails
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox sowie zugehörige Dienstleistungen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre mit 2x 1 Jahr optionaler Verlängerungsmöglichkeit. Somit beträgt die maximale Laufzeit 4 Jahre.
Die Gesamtleistung ist in 2 Mengenlose aufgeteilt.
Nur aus organisatorischen Gründen erfolgt die Losaufteilung über parallellaufende Vergabeverfahren.
Folgende Lose werden ausgeschrieben (Kurzbezeichnung):
Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 1
(Ressorts: AA, BT, BKM, BMEL, BMF, BMFTR, BMG, BMI, BMJV, BMLEH)
und
Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 2 (dieses Verfahren)
(Ressorts: BKAmt, BMAS, BMVI, BMWi, BRH).
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf des
angegebenen Gesamtvolumens besteht nicht.
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom
Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die
Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist
4. Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung,
ausgenommen die in Los 1 genannten.
Bundeskanzleramt
BG Energie Textil Elektro Medienerz.
BG Verkehrswirtschaft Post-Log. Telekom.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Die Autobahm GmbH des Bundes
Deutscher Wetterdienst
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Erdölbevorratungsverband
Bundesrechnungshof
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennende Referenz gestellt:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte Referenz:
- Im Referenzprojekt haben Sie in Bezug auf Netzwerksicherheitsprodukte und zugehörige Dienstleistungen ein Projektvolumen in Höhe von 50.000 € netto an einen Auftraggeber geliefert und integriert, unabhängig davon, ob es sich um Abrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um einen Einzelvertrag gehandelt hat.
- Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt.
Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenz ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden.
Es ist nur eine (1) Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Nutzen Sie in diesem Fall die Vorlage "Vordruck Referenzen" bitte mehrfach (1x je Referenz). Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen mindestens über einen Partner-Status "Sapphire" des Herstellers Infoblox, der Sie berechtigt, diese Produkte an End-kunden zu verkaufen und zu supporten (Nachweis durch Zertifizierung oder gleichwertig).
Legen Sie bitte einen geeigneten Nachweis vor!
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" entsprechend aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben.
Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 8.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass für das weitere Los ein Mindestumsatz in Höhe der Summe der Mindestumsätze je Los erfüllt sein muss. Die Mindestumsätze müssen kumuliert erfüllt sein.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sofern Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass für das weitere Los ein Mindestumsatz in Höhe der Summe der Mindestumsätze je Los erfüllt sein muss. Die Mindestumsätze müssen kumuliert erfüllt sein.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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