Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages.
Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell der 1. Oktober 2026 vorgesehen; Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben.
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht.
Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt.
Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck und des Kassensystems.
Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei.
Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
In der Durchführung des Vergabeverfahrens werden den künftigen Bietern Verschlusssachen der Bundeswehr zugänglich gemacht. Daher ist es als Eignungsvoraussetzung zwingend erforderlich, dass das "Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist.
Gemäß dem IT-Sicherheitskonzept der Bundeswehr dürfen Dateien mit Inhalten, die als Verschlusssache "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft sind, nur mit einer zugelassenen Verschlüsselung verschlüsselt per E-Mail versendet werden. Hierzu wird die Software GnuPG VS-Desktop eingesetzt. Soweit mit GnuPG VS-Desktop verschlüsselte Dateien an externe Partner außerhalb der Bundeswehr versendet werden, benötigen die Empfänger ebenfalls GnuPG (oder ein kompatibles Produkt) zum Entschlüsseln der Informationen. Eine Bereitstellung dieser Software an externe Partner durch die Bundeswehr ist nicht vorgesehen. Voraussetzung bei der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist, dass Sie die Software zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe bei dem Hersteller erworben haben.
Gemäß den Vorgaben des BSI müssen VS-NfD Unterlagen mit einer durch das BSI für VS-NfD zugelassenen Verschlüsselung kryptiert werden. Die im Vorfeld benannte Software GnuPG VSDesktop verfügt über eine entsprechende BSI-Zulassung für die
Verschlüsselung von VS-NfD. Andere Varianten von PGP jedoch nicht, weshalb diese nicht zur Verschlüsselung von VS-NfD genutzt werden dürfen. Somit ist GnuPG VS-Desktop in dieser Hinsicht alternativlos zur Verschlüsselung von VS-NfD.
Das Frühstück muss montags bis freitags als "To-Go-Angebot" sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort angeboten werden.
Das Mittagessen muss montags bis donnerstags mit zwei unterschiedlichen Hauptgerichten (ergänzt durch Imbissgerichte), davon ein vegetarisches oder veganes Gericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" ausgestaltet sein.
Ein Abendessen muss montags bis donnerstags ab dem späten Nachmittag zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Die Speisekarte muss in regelmäßigen Abständen wechseln.
Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen.
Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden.
Vorgesehen ist zudem der Betrieb folgender Automaten durch den AN:
• Kaffeespezialitäten- und Heißgetränkeautomat
• Kaltgetränkeautomat
• Zigarettenautomat
Neben dem Kasinobetrieb ist bei Bedarf Verpflegung von anderer Seite, eine Form der Gemeinschaftsverpflegung, durch den AN anzubieten. Für Leistungen der Verpflegung von anderer Seite wird eine separate Vergütung gezahlt und ein eigener Vertrag über den Leistungsgegenstand geschlossen. Die Verpflegung von anderer Seite umfasst Mahlzeiten für bis zu 10 Verpflichtete freitagsabends, an Wochenenden und Brückentagen sowie an Feiertagen. Eine Mindestteilnehmerzahl oder ein Mindestumsatz aus der Verpflegung von anderer Seite werden nicht zugesagt.
Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Einstufungsgrad "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" bereit erklären und das Merkblatt Formular B096a zur Kenntnis nehmen und beachten. Nachzuweisen durch Vorlage des Formulars BAAINBw-B-V31
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, beachten, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 883/2014. Nachzuweisen durch Formular Eigenerklärung RUS.
"Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB"
mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung
gestellt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
- Anpassung unter "Beschreibung der Leistung"
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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