Ausschreibungsdetails
• Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
• Beschaffungsamt des BMI
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen.
Die angegebene Bindefrist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -
Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Nachweise und Erklärungen zur Leistung:
Bestätigung der Erfüllung der technischen Anforderungen:
(1) Die Erfüllung der jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibung (A-Kriterium und ggf. B-Kriterium) durch das Angebot ist durch ankreuzen in der Leistungsbeschreibung in der Spalte "Anforderung erfüllt" durch den Bieter zu erklären.
Die entsprechend ausgefüllte LB ist für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, einzureichen.
Konstruktionszeichnung:
Zur Verifizierung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung ist dem Angebot eine Konstruktionszeichnung beizufügen. Hierfür ist vom Bieter selbst ein Dokument zu erstellen. Aus der Konstruktionszeichnung müssen entsprechend der Leistungsbeschreibung mindestens
● die Gesamtmasse,
● die Gesamtabmessungen,
● die Kuppellängen,
● die Positionierung des Kraftstofftanks sowie der Tankstutzen,
● die Positionierung des Drei-Wege-Kraftstoffhahns,
● die Positionierung der Flüssigkeitsauffangwanne,
● die Positionierung der Ölablasspumpe und
● die Positionierung der Batterie(n) hervorgehen.
Erläuterungen zur angebotenen Leistung:
In der Leistungsbeschreibung werden an einigen Stellen weitergehende Unterlagen/Angaben zu der angebotenen Leistung gefordert. Diese Informationen sind mit dem Angebot einzureichen. Hierfür ist vom Bieter selbst ein Dokument zu erstellen.
Zudem sind die Datenblätter:
● zum Generator,
● zum Motor,
● dem Ladegerät,
● der Motorblockwärmer,
● der Motorsteuerung,
● der Beleuchtung/Lichtmast und
● der Umfeldbeleuchtung
mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Erfüllung eines oder mehrerer B-Kriterien (siehe Abschnitt H in der LB) sind die Datenblätter:
● der Generatorheizung,
● der Kraftstofffilter-Vorwärmung und
● der 52 Hz Abschaltung
mit dem Angebot vorzulegen.
Die Übereinstimmung der Leistung mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird anhand dieser Datenblätter überprüft.
Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung
genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der
Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die
Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B.
technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer
anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig vor.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag des Ablaufs der Angebotsfrist).
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden.
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Lieferung von Netzersatzanlagen zum Gegenstand haben, die folgende Merkmale aufweisen:
Generatorleistung zwischen ≥ 20 kVA und ≤ 200 kVA, Geeignet zum Inselbetrieb und Netzparallelbetrieb (siehe Leistungsbeschreibung), Diesel Motor mit Abgasnorm Stage V, Montiert auf Fahrgestell als Kfz-Anhänger, mit ausfahrbarem LED-Lichtmast und CE-Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
Diese Anforderungen können in einer Referenz erfüllt worden sein oder verteilt auf mehrere Referenzen.
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 1 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 10.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 2 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 10.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 5.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 1 und Los 2 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 20.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 1 und Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 15.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 2 und Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 15.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 1, Los 2 und Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 25.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern Sie für mehrere Lose ein Angebot abgeben und die oben genannten Mindest-Umsatzzahlen für die dargestellten jeweiligen Loskombinationen nicht erreichen, für keines der von Ihnen angebotenen Lose für einen Zuschlag in Betracht kommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Angebot in diesem Fall mangels Eignung nach § 57 Abs. 1 1. HS VgV für alle angebotenen Lose von der Wertung ausgeschlossen wird.
Der Jahresumsatz ist in der Anlage "Unternehmensdaten" anzugeben.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
zueinanderstehen. Details: Siehe Abschnitt 3.8.2 der besonderen Bewerbungsbedingungen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
• Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
• Beschaffungsamt des BMI
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen.
Die angegebene Bindefrist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -
Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Nachweise und Erklärungen zur Leistung:
Bestätigung der Erfüllung der technischen Anforderungen:
(1) Die Erfüllung der jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibung (A-Kriterium und ggf. B-Kriterium) durch das Angebot ist durch ankreuzen in der Leistungsbeschreibung in der Spalte "Anforderung erfüllt" durch den Bieter zu erklären.
Die entsprechend ausgefüllte LB ist für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, einzureichen.
Konstruktionszeichnung:
Zur Verifizierung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung ist dem Angebot eine Konstruktionszeichnung beizufügen. Hierfür ist vom Bieter selbst ein Dokument zu erstellen. Aus der Konstruktionszeichnung müssen entsprechend der Leistungsbeschreibung mindestens
● die Gesamtmasse,
● die Gesamtabmessungen,
● die Kuppellängen,
● die Positionierung des Kraftstofftanks sowie der Tankstutzen,
● die Positionierung des Drei-Wege-Kraftstoffhahns,
● die Positionierung der Flüssigkeitsauffangwanne,
● die Positionierung der Ölablasspumpe und
● die Positionierung der Batterie(n) hervorgehen.
Erläuterungen zur angebotenen Leistung:
In der Leistungsbeschreibung werden an einigen Stellen weitergehende Unterlagen/Angaben zu der angebotenen Leistung gefordert. Diese Informationen sind mit dem Angebot einzureichen. Hierfür ist vom Bieter selbst ein Dokument zu erstellen.
Zudem sind die Datenblätter:
● zum Generator,
● zum Motor,
● dem Ladegerät,
● der Motorblockwärmer,
● der Motorsteuerung,
● der Beleuchtung/Lichtmast und
● der Umfeldbeleuchtung
mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Erfüllung eines oder mehrerer B-Kriterien (siehe Abschnitt H in der LB) sind die Datenblätter:
● der Generatorheizung,
● der Kraftstofffilter-Vorwärmung und
● der 52 Hz Abschaltung
mit dem Angebot vorzulegen.
Die Übereinstimmung der Leistung mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird anhand dieser Datenblätter überprüft.
Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung
genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der
Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die
Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B.
technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer
anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig vor.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag des Ablaufs der Angebotsfrist).
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden.
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Lieferung von Netzersatzanlagen zum Gegenstand haben, die folgende Merkmale aufweisen:
Generatorleistung zwischen ≥ 20 kVA und ≤ 200 kVA, Geeignet zum Inselbetrieb und Netzparallelbetrieb (siehe Leistungsbeschreibung), Diesel Motor mit Abgasnorm Stage V, Montiert auf Fahrgestell als Kfz-Anhänger, mit ausfahrbarem LED-Lichtmast und CE-Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
Diese Anforderungen können in einer Referenz erfüllt worden sein oder verteilt auf mehrere Referenzen.
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 1 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 10.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 2 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 10.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 5.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 1 und Los 2 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 20.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 1 und Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 15.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 2 und Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 15.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 1, Los 2 und Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 25.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern Sie für mehrere Lose ein Angebot abgeben und die oben genannten Mindest-Umsatzzahlen für die dargestellten jeweiligen Loskombinationen nicht erreichen, für keines der von Ihnen angebotenen Lose für einen Zuschlag in Betracht kommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Angebot in diesem Fall mangels Eignung nach § 57 Abs. 1 1. HS VgV für alle angebotenen Lose von der Wertung ausgeschlossen wird.
Der Jahresumsatz ist in der Anlage "Unternehmensdaten" anzugeben.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
zueinanderstehen. Details: Siehe Abschnitt 3.8.2 der besonderen Bewerbungsbedingungen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
• Bundespolizei
• Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
• Bundesnachrichtendienst
• Bundeskriminalamt
• Beschaffungsamt des BMI
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen.
Die angegebene Bindefrist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -
Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Nachweise und Erklärungen zur Leistung:
Bestätigung der Erfüllung der technischen Anforderungen:
(1) Die Erfüllung der jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibung (A-Kriterium und ggf. B-Kriterium) durch das Angebot ist durch ankreuzen in der Leistungsbeschreibung in der Spalte "Anforderung erfüllt" durch den Bieter zu erklären.
Die entsprechend ausgefüllte LB ist für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, einzureichen.
Konstruktionszeichnung:
Zur Verifizierung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung ist dem Angebot eine Konstruktionszeichnung beizufügen. Hierfür ist vom Bieter selbst ein Dokument zu erstellen. Aus der Konstruktionszeichnung müssen entsprechend der Leistungsbeschreibung mindestens
● die Gesamtmasse,
● die Gesamtabmessungen,
● die Kuppellängen,
● die Positionierung des Kraftstofftanks sowie der Tankstutzen,
● die Positionierung des Drei-Wege-Kraftstoffhahns,
● die Positionierung der Flüssigkeitsauffangwanne,
● die Positionierung der Ölablasspumpe und
● die Positionierung der Batterie(n) hervorgehen.
Erläuterungen zur angebotenen Leistung:
In der Leistungsbeschreibung werden an einigen Stellen weitergehende Unterlagen/Angaben zu der angebotenen Leistung gefordert. Diese Informationen sind mit dem Angebot einzureichen. Hierfür ist vom Bieter selbst ein Dokument zu erstellen.
Zudem sind die Datenblätter:
● zum Generator,
● zum Motor,
● dem Ladegerät,
● der Motorblockwärmer,
● der Motorsteuerung,
● der Beleuchtung/Lichtmast und
● der Umfeldbeleuchtung
mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Erfüllung eines oder mehrerer B-Kriterien (siehe Abschnitt H in der LB) sind die Datenblätter:
● der Generatorheizung,
● der Kraftstofffilter-Vorwärmung und
● der 52 Hz Abschaltung
mit dem Angebot vorzulegen.
Die Übereinstimmung der Leistung mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird anhand dieser Datenblätter überprüft.
Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung
genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der
Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die
Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B.
technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer
anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig vor.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag des Ablaufs der Angebotsfrist).
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden.
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Lieferung von Netzersatzanlagen zum Gegenstand haben, die folgende Merkmale aufweisen:
Generatorleistung zwischen ≥ 20 kVA und ≤ 200 kVA, Geeignet zum Inselbetrieb und Netzparallelbetrieb (siehe Leistungsbeschreibung), Diesel Motor mit Abgasnorm Stage V, Montiert auf Fahrgestell als Kfz-Anhänger, mit ausfahrbarem LED-Lichtmast und CE-Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
Diese Anforderungen können in einer Referenz erfüllt worden sein oder verteilt auf mehrere Referenzen.
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 1 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 10.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 2 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 10.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot ausschließlich für Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 5.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 1 und Los 2 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 20.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 1 und Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 15.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 2 und Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 15.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Sofern ein Angebot für Los 1, Los 2 und Los 3 abgegeben wird, muss der Jahresumsatz mindestens 25.500.000 EUR pro Jahr betragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern Sie für mehrere Lose ein Angebot abgeben und die oben genannten Mindest-Umsatzzahlen für die dargestellten jeweiligen Loskombinationen nicht erreichen, für keines der von Ihnen angebotenen Lose für einen Zuschlag in Betracht kommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Angebot in diesem Fall mangels Eignung nach § 57 Abs. 1 1. HS VgV für alle angebotenen Lose von der Wertung ausgeschlossen wird.
Der Jahresumsatz ist in der Anlage "Unternehmensdaten" anzugeben.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
zueinanderstehen. Details: Siehe Abschnitt 3.8.2 der besonderen Bewerbungsbedingungen.
Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, bei dem die Leistungskennzahl (L) und die Preiskennzahl (P) im günstigsten Verhältnis zueinanderstehen. Details siehe Abschnitt 3.8.2 der besonderen Bewerbungsbedingungen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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