Ausschreibungsdetails
Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz Thüringen. Im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit bis 31.12.2027 sind Medaillen/ Ehrenzeichen inklusive Kunststoffetuis mit Tiefziehform zu liefern.
Bis zum 01.06.2026 sind 2000 Bronzene Brandschutzehrenzeichen am Bande zu liefern.
Bis zum 11.12.2026 müssen folgende Ehrenzeichen geliefert werden:
- 2000 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 1500 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 750 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 100 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- 600 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 750 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 400 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 50 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
Bis zum 10.12.2027 sind folgende Ehrenzeichen zu liefern:
- 1000 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 1000 Bronzenes Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 750 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 375 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 50 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- 300 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 375 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 200 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 25 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende optionale Mengen abzunehmen mit Lieferfrist bis 11.12.2026:
- bis zu 5000 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 5000 Bronzenes Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 5000 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 3000 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 1000 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 2000 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 3000 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 2000 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 500 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 500 Bronzenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 300 Silbernes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 200 Goldenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 6000 Katastrophenschutz-Einsatzmedaillen
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende optionale Mengen abzunehmen mit Lieferfrist bis 10.12.2027:
- bis zu 2500 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 2500 Bronzenes Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 2500 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 1500 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 500 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 1000 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 1500 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 1000 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 250 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 250 Bronzenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 150 Silbernes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 100 Goldenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 6000 Katastrophenschutz-Einsatzmedaillen
Für alle oben aufgeführten 13 Ehrenzeichen sollen jeweils 10 Muster, welche als Muster per Gravur oder Laser gekennzeichnet sind, gefertigt und zusammen mit den Ehrenzeichen geliefert werden.
Die letzte Abrufmöglichkeit für den optionalen Teil ist der 30.09. des jeweiligen Jahres.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 213
Jorge-Semprùn-Platz 4
99423 Weimar
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie §
108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung
unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem
Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen
Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab.
Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen.
Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten
und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die
Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß §
8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz Thüringen. Im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit bis 31.12.2027 sind Medaillen/ Ehrenzeichen inklusive Kunststoffetuis mit Tiefziehform zu liefern.
Bis zum 01.06.2026 sind 2000 Bronzene Brandschutzehrenzeichen am Bande zu liefern.
Bis zum 11.12.2026 müssen folgende Ehrenzeichen geliefert werden:
- 2000 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 1500 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 750 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 100 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- 600 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 750 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 400 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 50 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
Bis zum 10.12.2027 sind folgende Ehrenzeichen zu liefern:
- 1000 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 1000 Bronzenes Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 750 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 375 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- 50 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- 300 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 375 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 200 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- 25 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende optionale Mengen abzunehmen mit Lieferfrist bis 11.12.2026:
- bis zu 5000 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 5000 Bronzenes Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 5000 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 3000 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 1000 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 2000 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 3000 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 2000 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 500 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 500 Bronzenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 300 Silbernes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 200 Goldenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 6000 Katastrophenschutz-Einsatzmedaillen
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende optionale Mengen abzunehmen mit Lieferfrist bis 10.12.2027:
- bis zu 2500 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 2500 Bronzenes Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 2500 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 1500 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 500 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 1000 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 1500 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 1000 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 250 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 250 Bronzenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 150 Silbernes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 100 Goldenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 6000 Katastrophenschutz-Einsatzmedaillen
Für alle oben aufgeführten 13 Ehrenzeichen sollen jeweils 10 Muster, welche als Muster per Gravur oder Laser gekennzeichnet sind, gefertigt und zusammen mit den Ehrenzeichen geliefert werden.
Die letzte Abrufmöglichkeit für den optionalen Teil ist der 30.09. des jeweiligen Jahres.
- bis zu 5000 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 5000 Bronzenes Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 5000 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 3000 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 1000 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 2000 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 3000 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 2000 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 500 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 500 Bronzenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 300 Silbernes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 200 Goldenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 6000 Katastrophenschutz-Einsatzmedaillen
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende optionale Mengen abzunehmen mit Lieferfrist bis 10.12.2027:
- bis zu 2500 Brand- und Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 2500 Bronzenes Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 2500 Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 1500 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande
- bis zu 500 Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 1000 Bronzene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 1500 Silberne Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 1000 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande
- bis zu 250 Goldene Katastrophenschutzmedaillen am Bande als Sonderstufe
- bis zu 250 Bronzenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 150 Silbernes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 100 Goldenes Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen als Steckkreuz
- bis zu 6000 Katastrophenschutz-Einsatzmedaillen
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Es gibt keine Begrenzung zur Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen (siehe Punkt 5.1.15). Die Angabe "100" erfolgte, weil eine Höchstzahl angegeben werden musste.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebene(n) Referenze(n) nachzuprüfen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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