Ausschreibungsdetails
Krankenhauszukunftsfonds
bei der Prüfung der Nachweise der Länder über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel
aus dem Krankenhauszukunftsfonds nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
GEM: § 42 VgV i.V.m.
§§ 123, 124 GWB
I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind,
zur Berufsausübung berechtigt sind.
II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe
nach § 123 GWB erfülle(n):
III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe
nach § 124 GWB erfülle(n):
IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden,
nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß
nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.
Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden
Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach §
150a der Gewerbeordnung anfordern kann.
Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe
von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den
Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert.
V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes
über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach
Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind.
VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
an:
VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch
von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle
vorzulegen.
verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch
für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung
(EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der
Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf
die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit
keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: 1. Die Vertragsparteien
erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken.
2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber
mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder
unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt
auch für Nachunternehmer.
3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht
dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich
aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu.
4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er
dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach
Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer
Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der
Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge
innerhalb von fünf Jahren einzurechnen.
5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,
• bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach
allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge
unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung
erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich
zur Verfügung zu stellen.
• die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden.
6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit
dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit
der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des
Vertragsstrafenversprechens ist.
1. wir die deutschen Gesetze einhalten.
2. abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und
Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den
Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben können. Hiervon
ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und
Nutzungsbedingungen, die gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) zu
übermitteln sind.
3. dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und wir mit
anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die
Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen haben und auch nicht nach
Abgabe des Angebotes treffen werden.
4. wir die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als
alleinverbindlich anerkennen.
5. wir mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten
personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden sind.
6. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen uns als Bieter vorliegen
und uns eine solche Eintragung auch nicht droht.
7. die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage
A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die
Deckungssummen wiederhergestellt werden.
8. dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs.
3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht
vorliegen.
VgV)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter
folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen mit dem Angebot
einzureichen:
6.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von
Personen-,
Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 200.000 Euro pro Schadensfall. Bei
Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung
eine
Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein.
Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen.
Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung
stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden.
(mit
Angebotsabgabe):
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift / digitale Signatur in
Anlage D9
Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen
6.2.2 Eintragung im Gewerbezentralregister
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch
Unterschrift /digitale
Signatur des Formulars D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die
Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift im Angebotsformular D1
zu
bestätigen.
Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die Vergabestelle
behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen
amtlichen
Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein
darf, aus
dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als Kopie
vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das
BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen.
im Berufs, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im
Wettbewerbsregister (sofern erforderlich)
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:
Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder
Vereinsregister
sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist,
sofern
er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen kann.
Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D8 Bieterprofil beizufügen.
Krankenhauszukunftsfonds
bei der Prüfung der Nachweise der Länder über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel
aus dem Krankenhauszukunftsfonds nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
GEM: § 42 VgV i.V.m.
§§ 123, 124 GWB
I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen
sind, zur Berufsausübung berechtigt sind.
II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden
Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n):
III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen
Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n):
IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch
bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt
hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.
Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden
Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach
§ 150a der Gewerbeordnung anfordern kann.
Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer
Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die
oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der
Gewerbeordnung anfordert.
V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer
Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind.
VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125
GWB an:
VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung
auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der
Vergabestelle vorzulegen.
Föderation
Beschreibung: Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab
(ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der
Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff.
15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens,
auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter
über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und
/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören
ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt.
Beschreibung: 1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen,
jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. 2. Auftragnehmer oder
ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim
Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung
betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333
und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese
Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer.
3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider,
steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht
hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu.
4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat
er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach
Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach
einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind
bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und
Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen.
5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,
• bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach
allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die
Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem
Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen
alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus
ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen.
• die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden.
6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer,
mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen
Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber
Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist.
Vereinsregister sowie im
Wettbewerbsregister (sofern erforderlich)
Beschreibung: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden
Nachweis vorlegen:
Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder
Vereinsregister
sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen
ist, sofern
er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung
nachweisen kann.
Beschreibung: Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden
Nachweis vorlegen:
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von
Personen-,
Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 200.000 Euro pro Schadensfall.
Bei
Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der
Versicherung eine
Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein.
Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen.
Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur
Verfügung
stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt
werden. (mit
Angebotsabgabe):
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift / digitale
Signatur in Anlage D9
Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen
Eigenerklärung durch Unterschrift /digitale
Signatur des Formulars D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im
Gewerbezentralregister
gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die
Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine Unterschrift im
Angebotsformular D1 zu
bestätigen.
• Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die
Vergabestelle
behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen
amtlichen
Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein darf, aus
dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als
Kopie
vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird,
kann das
BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz
abfragen.
Beschreibung: Die Angaben sind in dem Formular D8 Bieterprofil
einzutragen und dem Angebot beizufügen.
Die Angaben zum Unternehmen enthalten im Wesentlichen die folgenden
Punkte:
Firmenangaben,
Kontaktdaten,
Beschreibung der Organisationsstruktur,
Beschreibung der technischen Ausrüstung,
Anzahl der Beschäftigten im aktuellen Geschäftsjahr (bezogen auf die
ausgeschriebene Leistungsart): Diese Anforderung ist nicht als
Mindestanforderung an
die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verstehen. Das
Unternehmen des
Bieters muss nicht seit mindestens drei Jahren existent und/oder
geschäftstätig
gewesen sein.
Darüber hinaus ist in dem Formular D8 Bieterprofil die Ansprechperson für
Rückfragen
einzutragen, an die sich die Vergabestelle im Falle von notwendigen
Nachforderungen und /
oder Aufklärungen im Sinne des § 56 Abs. 2 S.1 VgV wenden kann.
Eigenerklärung durch Unterschrift / digitaler
Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben. Er erklärt, dass
er die deutschen Gesetze einhält.
abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und
Geschäftsbedingungen
nicht zum Bestandteil des Vertrages werden. Hiervon ausgenommen sind
die bei
Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die der
Auftragnehmer
gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) übermittelt.
dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit
anderen
Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die
Gewährung von
Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des
Angebotes getroffen werden.
er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als
alleinverbindlich anerkennt.
er mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten
personenbezogenen
Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist.
keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter
vorliegen und eine
solche Eintragung auch nicht droht.
die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen
(Anlage A1) pro
Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die
Deckungssummen wiederhergestellt werden.
dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und
Abs. 3
i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht
vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung
einen aktuellen
Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer
zuständigen
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, welche zum Zeitpunkt der
Einreichung nicht älter als 3 Monate ist, vorlegen zu lassen. Sofern der
Auszug nicht auf Verlangen
vorgelegt wird,kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim
Bundesamt für Justiz abfragen. Der
Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach sperater
Aufforderung).
Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den
Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben
sollen.
Darüber hinaus wird das BAS einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
einholen.
1. Preis zu 50 %
2. Qualität (Fachliche Qualifikation und Erfahrung, Referenzprojekte) 50 %
Gesamt 100 %
Weitere Informationen können aufgrund des Zeichenlimits nicht angegeben werden. Sie sind Anlage A2 zu entnehmen.
ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Enthalten die Vergabeunterlagen (Dokumente
der Kategorie A, B, und C) nach Auffassung
des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen oder
Widersprüche,
insbesondere solche, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen
Bestimmungen stehen, so
hat der Bieter den AG vor Angebotsabgabe in Textform über die e-
Vergabeplattform des
Bundes (e-Vergabe) unverzüglich darauf hinzuweisen, spätestens jedoch bis
zum 6. April 2026, 12 Uhr.
Es gilt § 20 Abs. 3 VgV.
Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt jeweils gegenüber allen Bietern.
Soweit
möglich referenzieren Sie bitte auf
• das Dokument,
• die Seite sowie
• die Überschrift
auf die sich Ihre Frage bezieht.
Fragen und deren Beantwortung werden Bestandteile der
Vergabeunterlagen. Sie werden
allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
Weisen die übersandten Formulare zur Angebotserstellung (Dokumente der
Kategorie D
gemäß Seite 2 dieser Bewerbungsbedingungen) Fehler auf, so hat der Bieter
ebenso die
Vergabestelle unverzüglich in Textform über die e-Vergabe hinzuweisen.
Sofern die Vergabestelle den Anpassungsbedarf an den übersandten
Formularen zur
Angebotserstellung bestätigt, nimmt die Vergabestelle eine Korrektur der
Dateien vor und
übersendet diese an die Bieter. In dem Fall sind die bis dahin übersandten
Formulare als
gegenstandslos anzusehen. Für das Angebot sind ausschließlich die
korrigierten
Formulare zu verwenden.
Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage
von § 56 Abs. 2 VgV
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der
Angebotsfrist nicht auf
Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer
Nachfrist nachfordert.
Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der
Vergabestelle geforderten
oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben,
auch nach Ablauf
der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom
Verfahren
ausgeschlossen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer
Korrektur des
Preisblattes (D1_Angebotsformular) die Verwendung des bis dahin
übersandten
Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Die
Nachforderung
des Preisblattes findet nicht statt.
Sollte der Bieter schon ein Angebot eingereicht haben, kann er dies
zurückziehen und bis zu
dem Ende der Angebotsfrist ein neues Angebot einreichen.Die
Vergabestelle behält sich zudem das Recht vor, die in den Vergabeunterlagen
vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen zu ändern
und / oder außer Kraft zu setzen. Änderungen jeglicher Art an den
Vergabeunterlagen werden allen Bietern
zeitnah in Textform
über die e-Vergabe mitgeteilt.
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig,
soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Deutschland (DE)
Tel. +49 228/9499-0
Telefax +49 228/9499-400
vk@bundeskartellamt.bund.de
www.bundeskartellamt.de
Hinweis zum Nachprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die
Vergabekammer
weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebsund
Geschäftsgeheimnisse
zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich.
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung
des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: Bundesamt für
Soziale Sicherung
0588569b-aa8b-4694-87fa-aaa054d38987