Ausschreibungsdetails
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
und 2026 eine Fortschreibung durch den Deutsch-Polnischen Raumordnungsausschuss. Neben inhaltlichen
Anpassungen infolge vielfältiger Entwicklungen und internationaler Herausforderungen seit 2014 bedarf es auch
neuer, an die Kommunikationsansprüche der Gegenwart angepasste Elemente der Darstellung und Vermittlung
der Inhalte. Das Projekt soll dabei durch die Entwicklung von (karto-)grafischen und Layout-Elementen
unterstützen – diese münden in der Neufassung einer zweisprachigen Broschüre. Eine Konferenz soll Inhalte und
Stoßrichtung des Konzepts im Verflechtungsraum und anderen Grenzregionen kommunizieren und erste Schritte
zur Umsetzung identifizieren.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
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bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
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ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
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(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
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ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
• Umsetzung einer Bildsprache, die den bilateralen-kooperativen Charakter des Konzepts unterstützt und den bilateralen-kooperativen Charakter des Konzepts und die erfolgreiche gemeinsame Entwicklung unterstreicht.
• Erstellung kartographischer und infografischer Darstellungen, die nicht nur empirische, sondern auch ideell-visionäre Inhalte transportieren.
• Erarbeitung einer Broschüre für einen breiten Adressatenkreis aus Akteuren der Raumentwicklung, Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung sowie für die interessierte Öffentlichkeit.
• Vorschläge zur Entwicklung eines „Corporate Design“ für das GZK2050 (Powerpoint-Template, Entwurf Roll-Up, Bausteine für Poster (A 0, A 1))
Die generelle Gestaltung der Broschüre und die Kartographie sollen die Verwandtschaft mit dem ursprünglichen Konzept und den Dokumenten zu seiner Umsetzung erkennen lassen; gleichzeitig in ein modernes überarbeitetes Erscheinungsbild überführen. Neben einem guten Raumverständnis sind Kreativität und ggfs. eine Portion Humor erforderlich.
Teilnehmende an einem Workshop des Deutsch-Polnischen Raumordnungsausschuss haben im Dezember 2025 bei einem Brainstorming erste Vorstellungen davon entwickelt, wie die inzwischen sechs Handlungsfelder visualisiert und attraktiv verständlich gemacht werden. Neben wissenschaftlich-inhaltlichem Verständnis spielte bei diesem Austausch die kreative Note eine wichtige Rolle. Die Entwürfe liegen auf Papier und digitalisiert vor und sollen berücksichtigt werden. Diese Entwürfe sowie Protokolle des Austauschs werden durch das BBSR auf Anfrage für Zwecke der Angebotserstellung zur Verfügung gestellt (siehe Kontaktdaten in der Bekanntmachung). Es wird ausdrücklich auf die Vertraulichkeit der Unterlagen hingewiesen. Diese dürfen ausschließlich zum Zwecke der Angebotserstellung verwendet werden. Sie dürfen nicht weitergegeben werden und sind nach der Angebotserstellung zu vernichten bzw. zu löschen.
• Die Karten bzw. Abbildungen sollen prägnant auf die sechs definierten Handlungsfelder eingehen und eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit erzeugen
• Es ist keine scharfe Abgrenzung der Situation entlang von Verwaltungsgrenzen oder der georeferenzierten Lage von Straßen, Schienenwegen oder ähnlichem erforderlich
• Zu jeder Karte soll es nur eine Version geben, d.h. sie müssen zweisprachig beschriftet werden.
• Für jede Karte sind bis zu drei fortgeschriebene Entwurfsfassungen erforderlich
• Die endgültige Zahl der Karten/Kartographischen Darstellungen wird im Laufe des Vorhabens festgelegt – sie wird bei mindestens sieben liegen.
• Auf Basis der Entwürfe sollen Empfehlungen für weitere Elemente der Öffentlichkeitsarbeit wie Powerpoint-Präsentationen, Roll-Ups, Poster u.ä. abgeleitet werden.
• Alle Entwurfs- und Endfassungen müssen in deutscher und polnischer Sprache vorgelegt werden. Die Texte, die es visuell/grafisch zu unterstützen gilt, werden durch die Vorarbeiten des Deutsch-Polnischen Raumordnungsausschusses in verbindlichen polnischen und deutschen Fassungen vom Auftraggeber bereitgestellt
• Abstimmung mit Mitgliedern des Deutsch-Polnischen Raumordnungsausschusses:
o Teilnahme am Workshop der AG GZK2050 im Mai 2026 in Berlin, Anwesenheit von ca. drei Stunden erforderlich, dort Vorstellung der Entwürfe. Das Feedback der AG-Mitglieder fließt dann in die Weiterentwicklung der Entwürfe ein.
o Teilnahme am Workshop der AG GZK2050 im Oktober 2026 in Polen, Anwesenheit von ca. drei Stunden erforderlich. Dort präsentiert der Auftragnehmer die Überarbeitung und ermöglicht letzte Änderungen, sodass die Entwürfe bis Ende November 2026 finalisiert werden können.
"Informationen zur Vergabe"
und "Informationen zur Vergabe"
Vergabe"
ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der polnische Ko-Vorsitz des Deutsch-Polnischen Raumordnungsausschusses sowie Länder und Wojewodschaften im Verflechtungsraum sollen in geeigneter Weise bei der Realisierung berücksichtigt werden.
Eckpunkte der Konferenz:
Zeitraum: 1. Quartal 2027
Ort: Präferenz Berlin in Liegenschaft des Bundes, großer Raum für Plenum sowie weitere (Neben-)Räume für mögliche Workshops erforderlich
Ca. 100 Teilnehmende
Definition und Abstimmung der Zielgruppe (planerisch, Zivilgesellschaft, akademisch, ggf. Politik)
halbtägige Veranstaltung, z.B. 10:00 bis 15:30 Uhr
Eröffnung durch Ministerin/Staatssekretär angestrebt
Arbeitsgruppen, Workshops, Podiumsdiskussionen zu den Handlungsfeldern des Gemeinsamen Zukunftskonzepts (Dauer ca. 90 Minuten; mit Moderator, Protokollant, Impulsreferaten)
durchgehend simultan deutsch/polnisch übersetzt
professionelle, zweisprachige Moderation
Veranstaltung soll fotografisch und durch eine Videoaufzeichnung dokumentiert werden
Online-Anmeldemöglichkeit, zu verlinken durch das Deutsch-Polnische Raumordnungsportal
Empfang / Registrierung, Ausgabe von Konferenzunterlagen
Catering je nach Zeitplan
Optional kulturelles Beiprogramm (Musik, Kleinkunst, o.ä.)
Aufgaben:
• Entwicklung der oben skizzierten Eckpunkte zu einem endgültigen Tagungsprogramm
• Ansprache von Moderator, ReferentInnen, PodiumsteilnehmerInnen, möglichen Workshop-Akteuren
• Aktualisierung und Ergänzung eines Adressverteilers für deutsche und polnische Akteure im Verflechtungsraum (Verwaltungen ab Ebene Amt aufwärts, Wirtschafts- und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, Kammern, Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderer, Akteure des Verkehrs- und Umweltsektors, …)
• Im Anschluss an Konferenz kurze schriftliche Zusammenfassung und Schlussfolgerungen der Veranstalter durch Abschlussbesprechung
• Abstimmungsgespräche mit Auftragnehmer (monatlich, online; das letzte soll vor der Veranstaltung am Veranstaltungsort stattfinden (Begehung, Technik, etc.))
"Informationen zur Vergabe"
und "Informationen zur Vergabe"
Vergabe"
ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
Versionsverlauf
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