Tendering Procedure Details
Die Leistungen umfassen insbesondere die konzeptionelle, planerische, koordinierende und fortschreibende Entwicklung einer ganzheitlichen Baulogistik unter Berücksichtigung der projektspezifischen Rahmenbedingungen eines innerstädtischen Großbauvorhabens.
Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort).
2. Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Einreichung nicht älter als sechs Monate), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
Nachweis durch Eigenerklärung und Bescheinigung (Anlage B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 1. Erklärung).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 2.1 und 2.2). Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen. Das Formblatt ist durch den Bewerber, sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber und Unterauftragnehmer auszufüllen.
4. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber die „Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 3. Erklärung) einzureichen.
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 4. Erklärung)
6 Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber- /Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 9. Erklärung und Anlage_B-04_VOEK 674-25_Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung).
7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 10/11. Erklärung einschließlich Verpflichtungserklärungen (Anlage_B-05_VOEK 674-25_Erklärungen_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe)
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1 Millionen Euro (je Schadensfall) sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 1 Millionen Euro (je Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen.
Alternativ hat der Bewerber zu erklären, dass er im Auftragsfall eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 1 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abschließt. Der Nachweis ist im Auftragsfall vorzulegen.
Der geforderte Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 5. Erklärung).
Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bonitätsauskunft bei einem Wirtschaftsinformationsdienst anzufordern.
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) für die auftragsgegenständliche Leistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025), d.h. für Leistungen im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „Baulogistikplanung“ in folgender Höhe: durchschnittlich mind. EUR 500.000,00 pro Jahr.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 6. Erklärung).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel der Mitarbeiter in folgendem Bereich:
Durchschnittlich mindestens 4 MA (VZÄ) mit architektonischem oder ingenieurtechnischem Hochschulabschluss oder vergleichbarem wissenschaftlichem Abschluss mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „Baulogistik” innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 – 2025). Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl im jeweiligen Bereich gewertet.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 6. Erklärung).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Es sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „Baulogistikplanung“ zu vergleichbaren Leistungen einzureichen, die jeweils sämtliche der folgenden Mindestanforderungen 1) bis 3) erfüllen:
1) Leistungsbeginn zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2025, das Projekt muss noch nicht abgeschlossen sein.
2) Leistungen im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „Baulogistikplanung“ beim Neubau eines vergleichbaren Objekts. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Justizvollzugsanstalten, Kongresszentren, kritische Verwaltungsgebäude, Hochhausbauten - jeweils in innerstädtischer Lage oder vergleichbar beengten räumlichen Verhältnissen.
3) Größe des Referenzobjekts von mind. 15.000 m2 Bruttogrundfläche.
Bei dem Nachweis geeigneter Unternehmensreferenzen handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Der Nachweis der Referenzen erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – 7. Erklärung). Ergänzend steht es dem Bewerber frei, zusätzliche Angaben zu machen. Deren Umfang soll zwei .ppt-Charts oder eine DIN A4-Seite je Referenz nicht über-schreiten.
ACHTUNG:
Für eine mögliche Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb nach § 51 VgV (vgl. Ziff. 5.1.7) hat der Bewerber zwei von ihm eingereichte Unternehmensreferenzen als „wertungsrelevant“ zu benennen (deutlich sichtbar auf dem jeweiligen Referenzformblatt).
Ausschließlich diese beiden „Wertungsreferenzen“ werden der referenzbasierten Auswahlentscheidung nach § 51 VgV zugrunde gelegt (siehe die Anlage_A-03.1_Bew._Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb).
Für die Bewertung der gekennzeichneten Wertungsreferenzen werden ausschließlich die Angaben in der Anlage B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärungen – Erklärung 7 zugrunde gelegt. Abweichende/ergänzende Angaben in Anlagen (Referenzunterlagen/Zusatzseiten) werden nicht bewertet und können fehlende Angaben im Formular nicht ersetzen.
Mindestanforderung: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter seit Erwerb des Ausbildungsabschlusses (Hinweis: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren).
Zum Nachweis der Dauer der Berufserfahrung ist ein Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters vorzulegen.
Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters:
Mindestanforderung: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung seit Erwerb des Ausbildungsabschlusses
(Hinweis: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren)
Zum Nachweis der Dauer der Berufserfahrung ist ein Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters vorzulegen.
Qualifikation des Projektleiters:
Mindestanforderung: Abschluss als Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master mit Fachhochschul-/Universitätsabschluss der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbarer Fachrichtungen.
Zum Nachweis der Qualifikation sind jeweils geeignete Zeugniskopien einzureichen.
Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters:
Mindestanforderung: Abschluss als Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master mit Fachhochschul-/Universitätsabschluss der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbarer Fachrichtungen.
Zum Nachweis der Qualifikation sind jeweils geeignete Zeugniskopien einzureichen.
Persönliche Projektreferenzen des Projektleiters:
Es ist mindestens eine persönliche Projektreferenzen des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „Baulogistikplanung“ zu vergleichbaren Leistungen einzureichen, die jeweils sämtliche der folgenden Mindestanforderungen 1) bis 3) erfüllen:
1) Leistungsbeginn zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2025, das Projekt muss noch nicht abgeschlossen sein.
2) Leistungen im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „Baulogistikplanung“ beim Neubau eines vergleichbaren Objekts. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Justizvollzugsanstalten, Kongresszentren, kritische Verwaltungsgebäude, Hochhausbauten - jeweils in innerstädtischer Lage oder vergleichbar beengten räumlichen Verhältnissen.
3) Größe des Referenzobjekts von mind. 15.000 m2 Bruttogrundfläche.
Hinweis: Wird nicht mindestens eine persönliche Referenz des Projektleiters eingereicht, die sämtliche Mindestanforderungen erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zur Bewertung sind maximal zwei (2) persönliche Projektreferenzen für den Projektleiter vorgesehen. Diese sind eindeutig als „Referenz 1 (Wertung)“ und „Referenz 2 (Wertung)“ zu kennzeichnen. Nur die zur Wertung gekennzeichneten Referenzen werden zur Bewertung nach nachfolgendem Bewertungsmaßstab herangezogen. Bewertet werden ausschließlich die gekennzeichneten Referenzen, sofern sie jeweils sämtliche Mindestanforderungen erfüllen.
Zum Nachweis der persönlichen Referenzen sind je Referenz max. zwei (2) A4-Seiten Referenzfolien einzureichen. Aus den Referenzfolien müssen sich die Angaben zum Nachweis der Mindestanforderungen an die Referenzen sowie die wertungsrelevanten Angaben ergeben. Inhalte ab einschließlich Seite 3 werden nicht gewertet
Persönliche Projektreferenzen des stellvertretenden Projektleiters:
Bewertet werden persönliche Projektreferenzen des für den Auftrag vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „Baulogistikplanung“ zu vergleichbaren Leistungen einzureichen, die sämtliche der folgenden Mindestanforderungen 1) bis 3) erfüllen:
1) Leistungsbeginn zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2025, das Projekt muss noch nicht abgeschlossen sein.
2) Leistungen im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „Baulogistikplanung“ beim Neubau eines vergleichbaren Objekts. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Justizvollzugsanstalten, Kongresszentren, kritische Verwaltungsgebäude, Hochhausbauten - jeweils in innerstädtischer Lage oder vergleichbar beengten räumlichen Verhältnissen.
3) Größe des Referenzobjekts von mind. 15.000 m2 Bruttogrundfläche.
Zur Bewertung sind maximal zwei (2) persönliche Projektreferenzen für den Projektleiter vorgesehen. Die-se sind eindeutig als „Referenz 1 (Wertung)“ und „Referenz 2 (Wertung)“ zu kennzeichnen. Nur die zur Wertung gekennzeichneten Referenzen werden zur Bewertung nach nachfolgendem Bewertungsmaßstab herangezogen. Bewertet werden ausschließlich die gekennzeichneten Referenzen, sofern sie jeweils sämtliche Mindestanforderungen erfüllen.
Zum Nachweis der persönlichen Referenzen sind je Referenz max. zwei (2) A4-Seiten Referenzfolien einzu-reichen. Aus den Referenzfolien müssen sich die Angaben zum Nachweis der Mindestanforderungen an die Referenzen sowie die wertungsrelevanten Angaben ergeben. Inhalte ab einschließlich Seite 3 werden nicht gewertet.
Der Bieter hat mit dem Angebot ein projektbezogenes Personal- und Organisationskonzept einzureichen. Das Konzept darf eine Seitenanzahl von 3 Seiten (unter Verwendung der Schriftart Arial 11, Zeilenabstand genau 15 Punkt, Seitenränder mind. 2,5 cm oben, unten, rechts, links) nicht überschreiten. Auf Inhaltsverzeichnis und Deckblatt ist zu verzichten. Inhalte ab einschließlich Seite 4 werden nicht gewertet.
Im Konzept sind die nachstehenden Punkte zu erläutern:
a. Benennung und Qualifikation des Projektteams sowie Aufgabenverteilung (Organigramm) und Nennung der Kapazitäten für die auftragsgegenständliche Leistung (auch Umgang mit Änderungen am Projektumfang sowie bei Bearbeitungsspitzen)
b. Vertretungsregelung
c. Zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des Personals (detaillierte Angaben zur Verfügbarkeit der ein-zelnen Mitarbeitenden, insb. in Berlin)
d. Darstellung der Kommunikation innerhalb des Projektteams und mit den anderen Projektbeteiligten (z. B. AG, Nutzer, planende und ausführende Unternehmen)
Beratungskonzept:
Der Bieter hat mit dem Angebot ein projektbezogenes Beratungskonzept einzureichen.
Das Konzept darf eine Seitenanzahl von 8 Seiten (unter Verwendung der Schriftart Arial 11, Zeilenabstand genau 15 Punkt, Seitenränder mind. 2,5 cm oben, unten, rechts, links) nicht überschreiten. Auf Inhaltsverzeichnis und Deckblatt ist zu verzichten. Inhalte ab einschließlich Seite 9 werden nicht gewertet.
Im Konzept sind die nachstehenden Punkte zu erläutern:
a. Projekt- und Rollenverständnis (Auseinandersetzung mit Aufgabenstellung, Rollenverständnis)
b. Herangehensweise (projekt- und phasenbezogene Herangehensweise mit vorgesehenen Arbeitsschritten und deren Abhängigkeiten, Erläuterung der zeitlichen Abhängigkeiten im Gesamtprojekt und Methoden zur Wahrung des Projektterminplans, Darstellung wesentlicher Kostenparameter, Ansätze für Abwägungen bei Projektentscheidungen, Ansätze für eine nachhaltige Baustellenlogistik, Formulierung potenzieller Risiken und Chancen)
c. Erfordernisse der Einbeziehung Dritter (z. B. Behörden), Betroffener oder weiterer Projektbeteiligter
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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