Ausschreibungsdetails
Leistungsumfang:
Beratende und fachkundige Begleitung des Bauherrn in der Planungsphase (Leistungsphase 5) sowie in der Ausführungsphase.
• Beratende Unterstützung des Bauherrn in allen betonbautechnisch relevanten Fragestellungen während der Planungs- (Lph 5 und 6) und Ausführungsphase bis zur Mängelbeseitigung und Abnahme
• Organisation der Kommunikationsprozesse zwischen den Beteiligten, insbesondere Organisation der Betonfachgespräche
• Teilnahme an Betonfachgesprächen in der Planungs- und Ausführungsphase
• Fachkundige Beratung und Bewertung in den Betonfachgesprächen ohne Übernahme von Planungs- oder Ausführungsverantwortung
• Schnittstellenübergreifende Betrachtung und Abstimmung zwischen Bemessung, Konstruktion, Betontechnik und Bauausführung
• Identifikation und Bewertung von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Fachbereichen der Betonbautechnik
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk
zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de
eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Folgende Unterlagen werden nicht nachgefordert (Zuschlagskriterien!): Preisblatt und Zertifizierungen.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
15.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
16.
In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) einzutragen.
17. Falls zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-04 Bietergemeinschaftserklärung).
18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-05)
19. Folgende Unterlagen sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewer-ber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-06) zur Verfügung gestellt.
- Planungsunterlagen (Anlage C-03).
- Handbuch BIZ (Anlage C-01.1)
- Handbuch Bundestag (Anlage C-01.2)
- Handbuch Bundestag Teil1-VorgabenBestanddokumentation (Anlage C-01.3)
- Projekthandbuch-PD (Anlage C-01.6)
- Planungsterminplan (Anlage C-01.7)
Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „Bodenhubtore BIZ“ einzureichen.
Es ist zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.
Falls die vorstehende Erklärung nicht abgeben werden kann, hat das bietende Unternehmen anzugeben, aus welchen Gründen es nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen werden darf. Zum Beispiel durch:
☐ Das Unternehmen ist den Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen, dass die Zahlung vorgenommen wurde oder die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen eingegangen wurde (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB).
☐ Es wurden folgende Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen (ggf. zusätzliches Blatt verwenden):
Sollten sich die Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärung ändern, ist dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung von dem Bieter mitzuteilen.
Es ist eine Erklärung zum Nichtbestehen eines etwaigen Bezugs des Bieters zu Russland abzugeben:
Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.
☐ Es ist zu erklären, dass
das Unternehmen nicht in Russland niedergelassen ist und -im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann- nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt.
an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist.
das Unternehmen nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit handelt.
für die Ausführung des Auftrags nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen wird, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt.
nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch genommen werden, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt ist oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt.
Leistungsumfang:
Beratende und fachkundige Begleitung des Bauherrn in der Planungsphase (Leistungsphase 5) sowie in der Ausführungsphase.
• Beratende Unterstützung des Bauherrn in allen betonbautechnisch relevanten Fragestellungen während der Planungs- (Lph 5 und 6) und Ausführungsphase bis zur Mängelbeseitigung und Abnahme
• Organisation der Kommunikationsprozesse zwischen den Beteiligten, insbesondere Organisati-on der Betonfachgespräche
• Teilnahme an Betonfachgesprächen in der Planungs- und Ausführungsphase
• Fachkundige Beratung und Bewertung in den Betonfachgesprächen ohne Übernahme von Pla-nungs- oder Ausführungsverantwortung
• Schnittstellenübergreifende Betrachtung und Abstimmung zwischen Bemessung, Konstruktion, Betontechnik und Bauausführung
• Identifikation und Bewertung von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Fachbereichen der Betonbautechnik
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Details siehe Projekt-und Leistungsbeschreibung sowie Vertrag.
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-04 in gleicher Form einzureichen.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk
zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de
eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
---
13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Folgende Unterlagen werden nicht nachgefordert (Zuschlagskriterien!): Preisblatt und Zertifizierungen.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
15.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
16.
In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) einzutragen.
17. Falls zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-04 Bietergemeinschaftserklärung).
18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-05)
19. Folgende Unterlagen sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewer-ber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-06) zur Verfügung gestellt.
- Planungsunterlagen (Anlage C-03).
- Handbuch BIZ (Anlage C-01.1)
- Handbuch Bundestag (Anlage C-01.2)
- Handbuch Bundestag Teil1-VorgabenBestanddokumentation (Anlage C-01.3)
- Projekthandbuch-PD (Anlage C-01.6)
- Planungsterminplan (Anlage C-01.7)
Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „Bodenhubtore BIZ“ einzureichen.
Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung
Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden und mindestens 1,0 Millionen Euro für Sachschäden, Vermögensschäden und sonstigen Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Benennung von mindestens 3 abgeschlossenen vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Fertigstellung zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Angebotsfrist in der hiesigen Ausschreibung.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei Unternehmensreferenz vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu prüfen. Der Bieter hat grundsätzlich sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
• Vergleichbare Referenzobjekte mit architektonisch anspruchsvollen, hoch repräsentativen Gebäuden, z.B. Parlamentsgebäude, Gerichtsgebäude, Verwaltungsgebäude und Museen.,
• Fertigstellung zwischen dem 01.01.2021 und dem Ablauf der Angebotsfrist in der hiesigen Ausschreibung,
• mindestens eine Referenz muss folgenden Leistungsumfang beinhalten: wasserundurchlässigen Beton (WU-Beton),
• mindestens eine Referenz muss folgenden Leistungsumfang beinhalten: Sichtbeton Klasse 4,
Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Vergleichbar sind Referenzobjekte mit architektonisch anspruchsvollen, hoch repräsentativen Gebäuden, z.B. Parlamentsgebäude, Gerichtsgebäude, Verwaltungsgebäude und Museen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
• über einen Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Betonbau und davon mind. 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich wasserundurchlässiger Beton,
• Nachweise zu den Qualifikationen und der berufliche Lebenslauf der für das Projekt vorgesehene/-n Sachverständige/-n sind dem Angebot beizufügen (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung oder vergleichbar).
Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
P_B=(1-((B_i-B_min))/B_min )*P_max
PB Punktzahl des Angebots für das Kriterium
Bmin Niedrigster Preis im Kriterium
Bi Individueller Preis im Kriterium des betrachteten Angebots
Pmax Maximale Höchstpunktzahl für das Kriterium (600 Punkte)
Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Wertung „Qualität“ erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums bis zu 10 bzw. 30 Leistungspunkte erhält, die mit einem der prozentualen Gewichtung entsprechenden Faktor multipliziert werden. Das Produkt sind die mit dem Kriterium erzielten Wertungspunkte. So können z. B. beim Kriterium „Anzahl der Zertifizierungen“ maximal 100 Wertungspunkte (10 Leistungspunkte x 10 % Gewichtung = 100 Wertungspunkte) erreicht werden.
Unterkriterium „Anzahl der Zertifizierungen“ 10 %:
Die Qualität wird anhand der für die/den angegebenen Sachverständige/-n eingereichten einschlägigen Zertifizierungen im Fachbereich Betonbau bewertet. Diese umfassen Weiterbildungen.
Die Bieter sind dazu verpflichtet über die entsprechenden Zertifizierungen in dem gesamten Zeitraum der Auftragsausführung zu verfügen (ggf. im Leistungszeitraum durch weiteres Personal).
Die Angaben werden in sechs Stufen bewertet, nämlich:
6 oder mehr Zertifizierungen: 10 Punkte,
5 Zertifizierungen: 8 Punkte,
4 Zertifizierungen: 6 Punkte,
3 Zertifizierungen: 4 Punkte,
2 Zertifizierungen: 2 Punkte
1 Zertifizierung: 1 Punkte
keine Zertifizierung: 0 Punkte.
Unterkriterium „Erfahrung des/-r Sachverständiger/-in“ 30 %:
Die Qualität wird außerdem anhand der Berufserfahrung der / des angegebenen Sachverständige/-n bewertet.
Es ist die Sachverständigung mit beruflichem Lebenslauf zu benennen sowie die Berufserfahrung in vergleichbaren Leistungsbereichen der ausgeschriebenen Leistung anzugeben. Insbesondere ist auch die Berufserfahrung im Bereich Betonbau anzugeben.
Die Angaben werden wie folgt bewertet:
über 12 Jahre Berufserfahrung Betonbau = 30 Punkte
10 - 11 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 20 Punkte
8 - 9 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 15 Punkte
6 - 7 Jahr und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 10 Punkte
5 Jahre und 11 Monate Berufserfahrung Betonbau = 0 Punkte
weniger als 5 Jahre Berufserfahrung Betonbau = Ausschluss (Mindestanforderung mind. 5 Jahre)
Die Liegenschaften des Deutschen Bundestages sind zugangsbeschränkt. Den Mitarbeitern des Auf-tragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalauswei-ses/Reisepasses gestattet. Um eine polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundestags-verwaltung mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundestagsverwaltung kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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