Ausschreibungsdetails
Los 2 Winterdienstleistungen
für das Landeskriminalamt Erfurt (TLKA)
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (2.2 _Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der
Vergabestelle vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Ich/Wir erkläre/erklären, dass mir/uns die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus
resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde/werden:
1. Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG.
2. Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das
Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.
3. Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.
4. Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG.
5. Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß §
7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
6. Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer.
7. Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten hinweise.
Mir/ uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3 ThürVgG.
2.) Es findet Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Anwendung.
Der Bieter hat die Eigenerklärung (2.3_Eigenerklärung RUS (EU-Verfahren) mit dem Angebot vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der
Leistung
- nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
- folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
- keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
- folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n.
Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
- keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
- folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen werde(n) /beauftragt habe(n.
Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
3.) Hinsichtlich der Möglichkeit der Eignungsleihe wird auf die Vorschriften in § 47 VgV verwiesen. Verwenden Sie zur Angebotsabgabe möglichst die den
Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter "8.0_Verzeichnis der Kapzitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" sowie "9.1_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe/ Nachunternehmer)".
Nähere Erläuterung unter Zusätzliche Informationen bei den Eignungskriterien (Nr. 5.1.12.)
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden
Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
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Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
[ ] Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/ werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
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Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich erkläre/Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Erklärung zur Zuverlässigkeit
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/ unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder §124 GWB vorliegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Nur ankreuzen, wenn die folgende Aussage zutrifft:
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
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Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/ werden wir auf Verlangen des AG eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bei der die meisten Beschäftigten meines/unseres Unternehmens versichert sind vorlegen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] im Handelsregister eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
[ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Ich versichere/Wir versichern, dass die in den Vergabeunterlagen geforderte Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Mindestversicherungssummen akzeptiert wird. Eine Kopie des
Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung werde ich / werden wir eine auf Verlangen dem AG vor Vertragsbeginn vorlegen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
Erklärung zur Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir auf Verlangen des AG die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich/werden wir benennen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge im Bereich der Reinigung und Pflege von Außenanlagen und Grünflächen ausgeführt habe/haben.
Vergleichbare Leistungen sind nur solche, die mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten bestehen oder bestanden haben. Die Referenzliste soll Angaben zur Art der Leistung und Leistungsumfang, dem Auftraggeber, dem Auftragszeitraum, dem Auftragswert in € pro Jahr (brutto) sowie zur Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber enthalten.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen ( § 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Eignungsleihe
Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haftet Bieter der und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam.
Sofern die geforderten Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV durch einen Dritten nachgewiesen werden, sind dem Angebot das Formblatt "8.0_Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)", die jeweilige "9.1_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe/Nachunternehmer)" sowie die jeweilige "2.1_Eigenerklärung zur Eignung" des benannten Unternehmens beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter ein benanntes Unternehmen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen muss, falls dieses das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Es ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "7.0 Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten.
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Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] im Handelsregister eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
[ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Ich versichere/Wir versichern, dass die in den Vergabeunterlagen geforderte Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Mindestversicherungssummen akzeptiert wird. Eine Kopie des
Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung werde ich / werden wir eine auf Verlangen dem AG vor Vertragsbeginn vorlegen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
Erklärung zur Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir auf Verlangen des AG die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich/werden wir benennen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge im Bereich Winterdienstleistung ausgeführt habe/haben.
Vergleichbare Leistungen sind nur solche, die mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten bestehen oder bestanden haben. Die Referenzliste soll Angaben zur Art der Leistung und Leistungsumfang, dem Auftraggeber, dem Auftragszeitraum, dem Auftragswert in € pro Jahr (brutto) sowie zur Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber enthalten.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen ( § 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Eignungsleihe
Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haftet Bieter der und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam.
Sofern die geforderten Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV durch einen Dritten nachgewiesen werden, sind dem Angebot das Formblatt "8.0_Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)", die jeweilige "9.1_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe/Nachunternehmer)" sowie die jeweilige "2.1_Eigenerklärung zur Eignung" des benannten Unternehmens beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter ein benanntes Unternehmen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen muss, falls dieses das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Es ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "7.0 Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten.
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Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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