Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
TEILNAHMEANTRÄGE
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der maßgeblichen Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochgeladen oder schritftlich mit Unterschrift mit allen Anlagen in 2-facher Ausführung (ein Original und eine Kopie) in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sind.
Soweit eine Signatur erforderlich ist, muss es sich um eine fortgeschrittene Signatur oder um eine eingescannte Unterschrift handeln.
Der Teilnahmeantrag muss die Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmenname und Anschrift sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer enthalten. Der Umschlag für schriftliche Teilnahmeanträge ist ausschließlich an
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- E1.3 Angebotssammelstelle-
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz
zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
"NICHT ÖFFNEN - EU TEILNAHMEWETTBEWERB Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Q-U2CP/RA165/34206 - Ankauf kommerzieller Daten zur Weltraumüberwachung in höheren Erdorbits (GEO)/(MEO)"
Schlusstermin: 30.03.2026 13:00 Uhr
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind.
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
BEWERBERFRAGEN:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Nur bei nachweisbaren oder allgemein bekannten technischen Problemen der e-Vergabe-Plattform kann auf die E-Mail-Adresse zurückgegriffen werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen alleine dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
* Detektions- und Verfolgungsdaten von WR-Objekten, Charakterisierung von WR-Objekten im GEO (DVCO)
* Gefahrenlage für nationale Weltraumobjekte (GenWR) - Kollisionsvermeidung und Annäherungserkennung
* Einweisung/Training und Allgemeines
Option 2: Mietkatalog für Datensätze zu Weltraumobjekten (MfDWO) im dritten Vertragsjahr 2028 nebst Einweisung
Option 3: Stückzahlerhöhung von 30 Objekten um 20 Objekte auf 50 Objekte
Option 4: Stückzahlerhöhung von 50 Objekten um 20 Objekte auf 70 Objekte
Vertragsunterlagen sowie weiterführende Vergabeunterlagen werden erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach bestandenem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt.
Durch die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren haben Sie weder einen Anspruch auf die Erteilung eines Zuschlags, noch auf Erstattung der Angebotserstellungskosten.
a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
a) Kurze Darstellung der Referenzprojekts einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), Art und Umfang der erbrachten Leistungen, des Leistungszeitraumes und Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend).
b) Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer.
c) Zur Feststellung der Eignung muss mindestens ein in Art und Umfang vergleichbares Referenzprojekt vorhanden sein. Ein Referenzprojekt wird als mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar anerkannt, wenn für staatliche Organisationen oder Satellitenbetreiber (z.B. NASA, ESA, SpaceX) Kataloge nach den nachfolgenden Mindestkriterien zur Verfügung gestellt wurden:
• Eine redundante Beobachtung wurde über alle Längengrade sichergestellt. Dabei wurden ausschließlich eigene optische Systeme genutzt.
• Dies wurde durch eine Mindestanzahl von 40 Sensoren verteilt auf mindestens 10 Standorte gewährleistet.
• Die genutzten Sensoren müssen im GEO und MEO Objekte mit Kantenlänge größer als 0,5 Meter erfassen können.
• Die Objekte konnten mehrmals täglich erfasst werden.
• Daten wurden kontinuierlich und in Echtzeit dokumentiert und dem Auftraggeber online zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen aus den Referenzaufträge müssen noch nicht vollständig erbracht worden sein, aber sich bereits in der Umsetzungs- / Auslieferungsphase befinden.
Die Leistungen aus den Referenzaufträgen müssen noch nicht vollständig erbracht worden sein, aber sich bereits in der Umsetzungs- / Auslieferungsphase befinden.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2. Angaben zur Eigentümerstruktur.
3. Als Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bewerber den Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII, Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG vor. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein; gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung.
4. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034).
5. Unterschriebene Eigenerklärung "Russland-Sanktionen".
6. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
7. Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch HAN bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw B V 031)
8. Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch UAN bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw B-V 032)
9. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. (Formlose Erklärung)
10. Eigenerklärung über die Nichtangehörigkeit Staatenliste für UAN gemäß beigefügtem Formular (Staatenliste1 im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG2)
B: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Teilnahmebdg.)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die EInhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung.
Zum Nachweis der Eignung muss der Bewerber in den letzten drei Jahren einen Mindestumsatz von 10,5 Mio Euro pro Jahr erzielt haben.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
3. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
C: Technisch-berufliche Leistungsfähigkeit (Teilnahmebdg.)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Der Bieter hat eine Liste mit Referenzprojekten der letzten fünf Jahre, von in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen vorzulegen, welche die folgenden Angaben enthält:
a) Kurze Darstellung der Referenzprojekts einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), Art und Umfang der erbrachten Leistungen, des Leistungszeitraumes und Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend).
b) Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer.
c) Zur Feststellung der Eignung muss mindestens ein in Art und Umfang vergleichbares Referenzprojekt vorhanden sein. Ein Referenzprojekt wird als mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar anerkannt, wenn für staatliche Organisationen oder Satellitenbetreiber (z.B. NASA, ESA, SpaceX) Kataloge nach den nachfolgenden Mindestkriterien zur Verfügung gestellt wurden:
• Eine redundante Beobachtung wurde über alle Längengrade sichergestellt. Dabei wurden ausschließlich eigene optische Systeme genutzt.
• Dies wurde durch eine Mindestanzahl von 40 Sensoren verteilt auf mindestens 10 Standorte gewährleistet.
• Die genutzten Sensoren müssen im GEO und MEO Objekte mit Kantenlänge größer als 0,5 Meter erfassen können.
• Die Objekte konnten mehrmals täglich erfasst werden.
• Daten wurden kontinuierlich und in Echtzeit dokumentiert und dem Auftraggeber online zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen aus den Referenzaufträgen müssen noch nicht vollständig erbracht worden sein, aber sich bereits in der Umsetzungs- / Auslieferungsphase befinden.
2. Formlose Eigenerklärung, dass im Unternehmen des Bewerbers Personal vorhanden ist, welches bereit ist, sich Sicherheitsüberprüfungen durch den Auftraggeber zu unterziehen. Dies gilt insbesondere für Personal, welches zum Zwecke von Aufbau, Installation, Einweisung und Wartung Dienststellen des Auftraggebers betreten muss und hierfür vom Bieter eingeplant wird.
3.Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation das Verschlüsselungsprogramm "Kleopatra GnuPGVS-Desktop" genutzt werden kann.
Zum Nachweis der Eignung muss der Bewerber in den letzten drei Jahren einen Mindestumsatz von 10,5 Mio Euro pro Jahr erzielt haben.
Der Bewerber hat auf eine Nachforderung keinen Anspruch.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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