Ausschreibungsdetails
Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren.
Bewerbungsbedingungen siehe Formblatt (Fbl.) 712.
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaft.
Die Eignung ist durch eine Eigenerklärung im Fbl. 724EU FbT zu erklären.
Mit einem Angebot können sich alle interessierten Bieter beteiligen, die die formalen Vorgaben und die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen.
Ihr Angebot reichen Sie unmittelbar und innerhalb der angegebenen Frist beim Auftraggeber über das eVergabe-Portal ein.
Eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
Zuschlagskriterien: 100% Preis, Qualitätskriterien sind nicht nachzuweisen, eine Präsentation findet nicht statt.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Auswertung vor, ein Gespräch mit dem Bieter zur Aufklärung von Angaben in seinem Angebot durchzuführen.
Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben des Auftraggebers zu ändern, zu erweitern, zu ignorieren, zu streichen oder dergleichen, auch wenn Sie es mit dem Auftraggeber gut meinen und im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers handeln wollen.
Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers führen i.d.R. zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Die Eignungskriterien sind Mindestanforderungen, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Bindend sind insbesondere auch die Vorgaben des Auftraggebers zum Honorar.
Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben abzuändern, so dies nicht ausdrücklich im Honorarangebotsblatt zugelassen ist.
Dies gilt für sämtliche angegebenen Honorarbestandteile.
Bezeichnungen von Funktionen oder Personen umfassen für die bessere Lesbarkeit und dem Verständnis gleichermaßen die männliche, die diverse und die weibliche Form der Bezeichnungen.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
--- Eigenerklärung ---
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme nachfolgende Leistungsstufen, einzeln oder im Ganzen, zu übertragen:
Leistungsstufe II - Überprüfung der Bauausführung mit den Phasen 7-13
Leistungsstufe III - Baufachliche Prüfung des Verwendungsnachweises mit den Phasen 14-16.
Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind im Fbl. 724EU beschrieben und zusammengefasst, das als Anlage veröffentlicht ist.
c) Die Angebotsunterlagen (und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber im eVergabe-Portal abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über das eVergabe-Portal zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als über das eVergabe-Portal eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
d) Die Angebotsunterlagen (und die ggf. geforderten Anlagen) sind vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bietende Büro hervorgehen, zu versehen.
Die Unterzeichnung in Textform hat an den vorgesehenen Stellen in den Formblättern 713 FbT und 724EU FbT zu erfolgen.
Werden die Angebotsunterlagen nicht oder nicht an den vorgesehenen Stellen in den Formblättern 713 FbT und 724EU FbT unterzeichnet, wird der Bieter oder die Bietergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bieters.
e) Die Angebotsunterlagen sind komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden.
Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderungen ergänzt werden.
Bieter, in dessen Angebotsunterlagen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über das eVergabe-Portal aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bieters zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bieters im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bieters in den elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet. Die Amtssprache ist deutsch, dies gilt auch für die Auftragserfüllung.
i) Nach Auswertung der Angebote werden die Bieter über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft dies
nachweisen. Die Weitervergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen und die Möglichkeit der Eignungsleihe sind zugelassen.
Hinweis: Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen, dies ist nachzuweisen!
Alternative Anforderung: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, worin der Versicherer sich bereit erklärt, vor Zuschlagserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro
Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die Deckung ist über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt zu erhalten.
Der Nachweis ist mit einer erbrachten vergleichbaren Leistung (Referenz) erbracht, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Leistungsbild 1:
Objektplanungsleistungen für Gebäude nach Landeskrankenhausförderrichtlinie oder einer gleichwertigen Richtlinie, die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Die Referenz ist im Zeitraum vom 01.02.2011 bis 28.02.2026 nachzuweisen.
Hohe Planungsanforderungen (entsprechend den Honorarzonen I bis V nach HOAI) für einen Neubau oder Erweiterungsbau.
Vollständig erbrachte Leistungsphasen: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 3-8).
Gesamtbaukosten KG 200-700 von 50.000.000,00 EUR (netto).
Gem. HOAI Anlage 10 – Objektliste Bau- oder Teilbaumaßnahme KH mind. der Versorgungsstufe II.
Alternativ: Bau- oder Teilbaumaßnahme. Laborgebäude oder Reinraumgebäude.
Leistungsbild 2:
Fachplanungsleistungen TGA-HLS und Küche für Gebäude nach Landeskrankenhausförderrichtlinie oder einer gleichwertigen Richtlinie, die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Die Referenz ist im Zeitraum vom 01.02.2011 bis 28.02.2026 nachzuweisen.
Planungsanforderungen für die Anlagengruppe 2 entsprechend der Honorarzone II nach HOAI und für die Anlagengruppen 1,3,7 entsprechend der Honorarzone III nach HOAI einen Neubau oder Erweiterungsbau.
Gesamtbaukosten KG 200, 400, 500 von 6.000.000,00 EUR (netto).
Art der Baumaßnahme: Bau- oder Teilbaumaßnahme KH mind. der Versorgungsstufe II
Alternativ: Bau- oder Teilbaumaßnahme. Laborgebäude oder Reinraumgebäude.
Leistungsbild 3:
Fachplanungsleistungen TGA-ELT und IT und GA für Gebäude nach Landeskrankenhausförderrichtlinie oder einer gleichwertigen Richtlinie, die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Die Referenz ist im Zeitraum vom 01.02.2011 bis 28.02.2026 nachzuweisen.
Hohe Planungsanforderungen (entsprechend den Honorarzonen I bis V nach HOAI) für einen Neubau oder Erweiterungsbau.
Vollständig erbrachte Leistungsphasen: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 3-8).
Gesamtbaukosten KG 200, 400, 500 von 6.000.000,00 EUR (netto).
Art der Baumaßnahme: Bau- oder Teilbaumaßnahme KH mind. der Versorgungsstufe II
Alternativ: Bau- oder Teilbaumaßnahme. Laborgebäude oder Reinraumgebäude.
Leistungsbild 4 als Alternative zu den Leistungsbildern 1 bis 3:
Projektsteuerungsleistungen für Maßnahme nach Landeskrankenhausförderrichtlinie oder einer gleichwertigen Richtlinie, die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Die Referenz ist im Zeitraum vom 01.02.2011 bis 28.02.2026 nachzuweisen.
Hohe Planungsanforderungen (entsprechend den Honorarzonen I bis V nach HOAI) für einen Neubau oder Erweiterungsbau.
Anforderungen nach AHO - Schriftenreihe Nr. 9, Stand 03/2020.
Vollständig erbrachte Projektphasen (PPH): PPH 2 Planung, PPH 3 Ausführungsvorbereitung, PPH 4: Ausführung.
Die Projektsteuerungsleistungen in den geforderten Projektphasen sind für folgende Planungsleistungen in den Leistungsphasen (LPH) 3-8 HOAI nachzuweisen.
- Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung - Anlagen für Heizung, Lüftung, Sanitär, Küche, Elektro, IT, Gebäudeautomation
Gesamtbaukosten KG 200-700 von 50.000.000,00 EUR (netto).
Gem. HOAI Anlage 10 – Objektliste Bau- oder Teilbaumaßnahme KH mind. der Versorgungsstufe II.
Alternativ: Bau- oder Teilbaumaßnahme. Laborgebäude oder Reinraumgebäude.
Angaben zu der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und Führungskräften in den letzten drei Jahren.
Es wird eine Mindestanzahl von 6 (sechs) Beschäftigten pro Jahr über drei Jahre gefordert.
Angaben zu Anzahl der Jahre der Berufserfahrung mit Nachweis der Qualifikation in der Fachrichtung Architekt o. Ingenieur für die vorgesehene Führungskraft Projektleiter.
Erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 10 (zehn) Jahren.
Angaben zu Anzahl der Jahre der Berufserfahrung mit Nachweis der Qualifikation in der Fachrichtung Architekt o. Ingenieur für die vorgesehene stellvertretende Führungskraft (stellv. Projektleiter).
Erwartet wird eine Berufserfahrung von 10 (zehn) Jahren.
Gewichtung: 100 %
Die Ermittlung des zu wertenden Gesamthonorares erfolgt durch die Addition folgender Bestandteile:
Bestandteil 1 - Gesamt-Pauschalhonorar der Leistungsstufen I bis III, inkl. Nebenkosten (netto)
Bestandteil 2 - Honorarpauschalen für die Bedarfspositionen zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 03/2031 bis 02/2033
Bestandteil 3 - Honorarpauschale für die Bedarfsposition zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 03/2033 bis 02/2034
Punktebewertung zum Preiskriterium: Punkte 0,00 bis 3,00
Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird.
Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten.
Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte.
Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt.
Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet.
Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot.
Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mit den Angebotsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus
Der Antrag ist zu richten an die Geschäftsstelle der Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar.
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