Ausschreibungsdetails
Neuerrichtung ESB-Standort,
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT / IT (KG 440, 450, 460, 550) nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2
Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren.
Bewerbungsbedingungen siehe Formblatt (Fbl.) 712.
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaft.
Die Eignung ist durch eine Eigenerklärung im Fbl. 724EU FbT zu erklären.
Mit einem Angebot können sich alle interessierten Bieter beteiligen, die die formalen Vorgaben und die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen.
Ihr Angebot reichen Sie unmittelbar und innerhalb der angegebenen Frist beim Auftraggeber über das eVergabe-Portal ein.
Eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
Zuschlagskriterien: 100% Preis, Qualitätskriterien sind nicht nachzuweisen, eine Präsentation findet nicht statt.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Auswertung vor, ein Gespräch mit dem Bieter zur Aufklärung von Angaben in seinem Angebot durchzuführen.
Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben des Auftraggebers zu ändern, zu erweitern, zu ignorieren, zu streichen oder dergleichen, auch wenn Sie es mit dem Auftraggeber gut meinen und im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers handeln wollen.
Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers führen i.d.R. zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Die Eignungskriterien sind Mindestanforderungen, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Bindend sind insbesondere auch die Vorgaben des Auftraggebers zum Honorar.
Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben abzuändern, so dies nicht ausdrücklich im Honorarangebotsblatt zugelassen ist.
Dies gilt für sämtliche angegebenen Honorarbestandteile.
Bezeichnungen von Funktionen oder Personen umfassen für die bessere Lesbarkeit und dem Verständnis gleichermaßen die männliche, die diverse und die weibliche Form der Bezeichnungen.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
--- Eigenerklärung ---
Die Generalzolldirektion GZD möchte in der Liegenschaft „Am Steigerwald“ in Erfurt einen Standort für Fortbildungen im Bereich Eigensicherung und Bewaffnung ESB ansiedeln. Es soll ein Gebäude für die Trainingsbereiche Raumschießanlage, Selbstverteidigung sowie Handlungs- und Verhaltenstraining neu errichtet werden. Der Außentrainingsbereich soll sich unmittelbar an das Handlungs- und Verhaltenstrainingsgebäude anschließen.
Es soll ein 3-geschossiges Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3.000 m² je Geschoss neu errichtet werden. Der Außentrainingsbereich (Straßensituation ca. 225 m x 18,60 m, ca. 4.200 m²) soll sich unmittelbar an das Handlungs- und Verhaltenstrainingsgebäude anschließen.
Im Erdgeschoss des Gebäudes ist eine KFZ-/ Mehrzweckhalle, Technikräume, verschiedene Lager- und Sanitärräume, Unterkunftsbereiche sowie die Technik der Raumschießanlage vorgesehen.
Das Obergeschoss soll den Schießsportraum mit Waffenkammer und Munitionslager, verschiedene Sanitär- und Lagerräume, Schulungsräume sowie den SV-Mattenraum enthalten.
Es ist ein Aufzug mit 2 Haltestellen vorgesehen. Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage.
Für das Objekt ist eine komplette Elektroanlage, mit Einspeisung, Haupt- und Unterverteilungen bis hin zu Installationsgeräten und einer Beleuchtungsanlage, einschl. Sicherheitsbeleuchtung, vorzusehen. Eine Photovoltaikanlage ist angedacht und muss mit dem Energiekonzept, Bauherr und Energieversorgungsunternehmen abgestimmt werden.
Wir weisen darauf hin, dass für das Vorhaben das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in den Freianlagen / Gebäuden sinngemäß angewendet wird. Es wird die Qualitätsstufe „BNB-Silber nach sinngemäßer Anwendung“ mit der Option der Zertifizierung angestrebt. Ziel ist, die Umwelt für zukünftige Generationen zu schützen, Ressourcen zu schonen und Lebenszykluskosten zu senken. Ein separat durch das TLBV beauftragter BNB-Fachplaner muss in die Konzeption eingebunden werden.
Die notwendige IT-Verkabelung ist für das Funktionsgebäude strukturiert auszulegen, Etagenverkabelung in Kupferausführung (CAT7-Qualität, Datendosen sowie Patchfelder in CAT6-Qualität). Als Etagenverteiler sind 19“-Technikschränke vorzusehen. Die Anbindung der einzelnen Etagenverteiler an den Haupttechnikraum ist mit LWL auszuführen. Ein WLAN-Netz ist vorzusehen.
Eine Einbruchmeldeanlage und eine Hausalarm-/ Brandmeldeanlage nach Brandschutzkonzept ist vorzusehen.
Die Raumschießanlage ist über eine separate Unterverteilung zu versorgen. Für die Raumschießanlage ist ebenfalls eine komplette Elektroinstallation mit Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Warn- und Beschallungsanlage, Türsprechanlage vorzusehen.
Im Außenbereich ist neben dem HVT-Außengelände, die E-Bike Ladestation, der Grillpavillon und die Raucherinsel elektrisch zu erschließen und eine Außenbeleuchtungsanlage ist vorzusehen.
Auf Grundlage der bereits vorliegenden Leistungsstufe 1 (bis zur Entwurfsplanung LPH 3), die von einem externen Büro erbracht wurde, sind die fortführenden Planungsphasen umzusetzen. Dies beinhaltet die Einarbeitung in die Bestandsergebnisse sowie den Abgleich mit der aktuellen Aufgabenstellung.
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien sind im Fbl. 724 beschrieben und zusammengefasst, das als Anlage veröffentlicht ist.
c) Die Angebotsunterlagen (und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bieter im eVergabe-Portal abzurufen.
Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht.
Es ist nur die elektronische Abgabe der Angebotsunterlagen über das eVergabe-Portal zugelassen.
Werden die Angebotsunterlagen auf einem anderen Weg als dem über das eVergabe-Portal eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
d) Die Angebotsunterlagen (und die ggf. geforderten Anlagen) sind vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bietende Büro hervorgehen, zu versehen.
Die Unterzeichnung in Textform hat an den vorgesehenen Stellen in den Formblättern 713 FbT und 724 FbT zu erfolgen.
Werden die Angebotsunterlagen nicht oder nicht an den vorgesehenen Stellen in den Formblättern 713 FbT und 724 FbT unterzeichnet, wird der Bieter oder die Bietergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bieters.
e) Die Angebotsunterlagen sind komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden.
Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderungen ergänzt werden.
Bieter, in dessen Angebotsunterlagen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über das eVergabe-Portal aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bieters zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bieters im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bieters in den elektronisch eingegangenen Angebotsunterlagen durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet. Die Amtssprache ist deutsch, dies gilt auch für die Auftragserfüllung.
i) Nach Auswertung der Angebote werden die Bieter über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet.
j) Die Leistung ist geeignet für Ingenieurbüros.
Die Dienstleistungen sind einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Elektroplanung: Ingenieuren.
Zum Berufsstand Ingenieur sind gleichwertige Qualifizierungen zugelassen. Die Gleichwertigkeit der Qualifizierungen sind durch die Bewerber nachzuweisen.
k) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft dies
nachweisen. Die Weitervergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen und die Möglichkeit der Eignungsleihe sind zugelassen.
Hinweis: Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen, dies ist nachzuweisen!
Alternative Anforderung: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, worin der Versicherer sich bereit erklärt, vor Zuschlagserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro
Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die Deckung ist über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt zu erhalten.
Der Nachweis ist mit einer erbrachten vergleichbaren Leistung (Referenz) erbracht, wenn sie die
nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Die Referenz ist im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2025 nachzuweisen.
Durchschnittliche Planungsanforderungen (entsprechend den Honorarzonen I bis V nach HOAI) für einen Neubau.
Vollständig erbrachte Leistungsphasen: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 5-8).
Außerdem eine Fachplanung Technische Ausrüstung – Elektrotechnik mit:
- einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- einer Elektroinstallation der KG 444, 445, 446
- einer strukturierten IT-Verkabelung
- einer Beleuchtungsberechnung
Angaben zu der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und Führungskräften in den letzten drei Jahren.
Es wird eine Mindestanzahl von 3 (drei) Beschäftigten pro Jahr über drei Jahre gefordert.
Angaben zu Namen und Qualifikation von mindestens 2 (zwei) Fachkräften, die die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung – Elektrotechnik erbringen.
Angaben zu Anzahl der Jahre der Berufserfahrung mit Nachweis der Qualifikation in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung – Elektrotechnik für die vorgesehene Führungskraft Projektleiter.
Erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 5 (fünf) Jahren.
Angaben zu Anzahl der Jahre der Berufserfahrung mit Nachweis der Qualifikation in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung – Elektrotechnik für die vorgesehene stellvertretende Führungskraft (stellv. Projektleiter).
Erwartet wird eine Berufserfahrung von 3 (drei) Jahren.
Gewichtung: 100 %
Punktebewertung zum Preiskriterium: Punkte 0,00 bis 3,00
Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird.
Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten.
Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, dass den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte.
Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt.
Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet.
Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot.
Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mit den Angebotsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB;
- die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt;
- gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus
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