Ausschreibungsdetails
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen des § 6e EU VOB/A - EU ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Erklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. „Eignungskriterien“). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus §15 EU ff VOB/A EU im Rahmen der Wertung der Angebote.
Die Auftragserteilung und die Abrechnung erfolgten getrennt nach folgenden Auftraggebern:
Auftraggeber für Bauteil 1 und anteilig Bauteil 0
Energieversorgung Nordhausen GmbH
Straße der Genossenschaften 93
99734 Nordhausen
-kurz EVN-
Auftraggeber für Bauteil 2 und anteilig Bauteil 0
Wasserverband Nordhausen
Hallesche Straße 132
99734 Nordhausen
-kurz WVN-
Auftraggeber für Bauteil 3, Bauteil 4 und anteilig Bauteil 0
Nordhausen Netz GmbH
Straße der Genossenschaften 93
99734 Nordhausen
-kurz NN-
Art und Umfang der Leistungen:
Bauteil 0 – Baustelleneinrichtung, Verkehr, Allgemeines
1 psch Baustelleneinrichtung
1 psch Verkehrssicherung
1 psch Hilfsleistungen
1 St Delaborierung
Bauteil 1 - Fernwärmeausbau
950t Frostschutzschicht
200t Asphalt
550m² Natursteinpflaster aufnehmen und verlegen
210m Borde
530m Leitungsgraben
1.100 m Transportleitung KMR DN40…DN100
100 Stk KMR Formteile und Armaturen DN 40…100
140 m Flexible Fernheizleitung DN25…40
300 Stk KMR Muffe DA110 … 200
Bauteil 2 – Rekonstruktion der Trinkwasserleitung inkl. HAL
560t Frostschutzschicht
200t Asphalt
350m² Natursteinpflaster aufnehmen und verlegen
160m Borde
420m Leitungsgraben
400 m Rohre PE100RC, SDR 17, da125…180
10St Formteile PE100 da63…180
25St Formteile und Armaturen GG DN 50…300
Bauteil 3 – Erdarbeiten für die Erneuerung von Anlagen der Stromversorgung
105t Frostschutzschicht
30t Asphalt
50m Borde
230m Leitungsgraben
Bauteil 4 – Erdarbeiten für die Erneuerung von Anlagen der Gasversorgung
190t Frostschutzschicht
100t Asphalt
80m Natursteinpflaster aufnehmen und verlegen
220m Leitungsgraben
Die Auftragserteilung erfolgt auf das insgesamt wirtschaftlichste Gesamtangebot. Eine Vergabe von einzelnen Bauteilen an verschiedene Bieter (bauteilweise Vergabe) ist nicht vorgesehen.
Berufs- oder Handelsregister - Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Beschreibung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
* Präqualifizierte Unternehmen
führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
* Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder
- eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen:
- der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
- eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
- eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB),
- bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen
wie folgt nachzuweisen:
Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern
ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)“ ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.
HINWEISE:
- Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Bedingungen
Beschreibung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
* die „Angaben zur Preisermittlung“ (Formblatt 221 oder 222 VHB),
* die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft),
* das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
sowie
* die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG,
* die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576,
* das Formblatt „Unternehmensdaten“.
Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
* der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung,
* die „Aufgliederung der Einheitspreise“ (Formblatt 223 VHB),
* die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB),
* das Formblatt „Unternehmensdaten“ für andere Unternehmen (bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz),
* die Urkalkulation.
HINWEISE:
* Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
* Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
* Die Vorlage der Urkalkulation ist wie folgt möglich:
1. elektronisch über die Plattform der evergabe des Bundes. (Die Datei ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den IT-Bereich des Auftraggebers nicht mit einem Passwortschutz zu versehen. Da eine Prüfung der Datei auf Schad-Codes in dem Fall nicht möglich ist, kann die Datei nicht heruntergeladen und damit nicht geöffnet werden. Die Vorlage der Urkalkulation als passwortgeschützte Datei gilt daher als nicht vorgelegt, das Angebot muss damit von der Wertung ausgeschlossen werden.)
ODER
2. schriftlich, in einen verschlossenen Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke / Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 10.6 der „Besonderen Vertragsbedingungen“ - Formblatt 214 der Anlage B) der Vergabeunterlagen).
Beschreibung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
* Benennung von Referenzobjekten (min. 1 Objekt) für vergleichbare Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre durch Vorlage von bestätigten Referenzbescheinigungen mittels Formblatt 444 „Referenzbescheinigung“ des Vergabehandbuch des Bundes - VHB,
* das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Nachweise zur Eignung ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen:
Zertifizierung DVGW-Zulassung W2 nach GW 301 - Unternehmen …. Rohrleitungen
Zertifizierung AGFW-FW 601 - Unternehmen …. für Fernwärmesysteme
Zertifizierung AGFW-FW 605 - Muffenmontage-Unternehmen
Folgende Nachweise sind notwendig, werden aber erst nach Auftragserteilung angefordert:
Zertifizierung AGFW-FW 603 - Geprüfter Muffenmonteur
Anforderungen an Nachunternehmer:
Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.
Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB).
HINWEISE:
* Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
* Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung
von Nachlässen (nach VHB-Formblatt 213 - Angebotsschreiben).
Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß §16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Auf die Kostenfolge nach §182 GWB wird hingewiesen.
Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach §165 GWB
wird ebenfalls hingewiesen.
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