Ausschreibungsdetails
der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e- Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen,
Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Die baulichen Anlagen dienen der Wohnnutzung und beinhalten Nebenräume zur Versorgung und technischen Erschließung des Gebäudes. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Betrieb erforderlichen behördlichen Auflagen sind einzuhalten. Der geforderte Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung einschl. Anlagen zu entnehmen (Anlagen C-02.1 und C-02.2).
Mit Abgabe des Angebots ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EUBekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügte Formblätter zu verwenden. Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter weitergehende
Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird das Angebot nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erarbeitet und gespeichert.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bieter um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
a) Mindestanforderung:
Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens
zweifach maximiert):
- für Personenschaden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für sonstige Schäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Gefordert ist eine Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden von jährlich durchschnittlich mindestens 10 Mio. Euro, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 10.000.000,00 Euro netto bis 12.500.000,99 Euro netto = 1 Punkt
ab 12.500.001,00 Euro netto bis 15.000.000,99 Euro netto = 2 Punkte
ab 15.000.001,00 Euro netto bis 17.500.000,99 Euro netto = 3 Punkte
ab 17.500.001,00 Euro netto bis 20.000.000,99 Euro netto = 4 Punkte
ab 20.000.001,00 Euro netto = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
a) Mindestanforderung:
Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 25 betragen.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtanzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 25 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkt
ab 30 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte
ab 35 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte
ab 40 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte
ab 45 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten unter Nennung der
- Gesamtprojektleitung
- stellvertretenden Gesamtprojektleitung
- Projektmitarbeiters
anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name
- Anstellung im Unternehmen seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in)
- Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation (Studiennachweis als Anlage)
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
a) Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
(1) Bzgl. Gesamtprojektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung.
(2) Bzgl. stellvertretender Gesamtprojektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung.
(3) Bzgl. Projektmitarbeit: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
(4) Nachweise zu den Qualifikationen aller für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten in Form einer Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./M.Eng./M.A. oder B.Sc. /B.Eng./B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung
Hinweis: Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Teilnahmeantrages.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die Berufserfahrung der für das Projekt benannten Gesamtprojektleitung wie folgt:
ab 10 Jahre = 1 Punkt
ab 12 Jahre = 2 Punkte
ab 14 Jahre = 3 Punkte
ab 16 Jahre = 4 Punkte
ab 18 Jahre = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Angabe von einer Referenz für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 8.000.000 Euro netto für KG 200 bis 500). Als schlüsselfertige Leistung wird akzeptiert, wenn alle Bauleistungen im Referenzprojekt von Baubeginn bis zur Fertigstellung von Ihnen als Auftragnehmer hauptverantwortlich durchgeführt worden sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Bauleistung
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Baukosten (KG 200-500, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Erbrachte Gewerke
- Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
- Gründung mit Wasserhaltung
- Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand)
- Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF)
- Außenanlagen Teil des Referenzprojektes
- Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenzprojektes
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 02/2016), um wertungsfähig zu sein.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die Referenz (Ref. 1, Anlage B-03) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufgabe:
- Gründung mit Wasserhaltung = 1 Punkt
- Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand) = 1 Punkt
- KG 200 bis 500 über 8.000.000 Millionen Euro netto = 1 Punkt
- Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 1 Punkt
- Außenanlagen Teil des Referenzprojektes = 0,5 Punkte
- Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenz-projektes = 0,5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 7 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 35 Punkte.
Angabe von einer Referenz für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 8.000.000 Euro netto für KG 200 bis 500). Als schlüsselfertige Leistung wird akzeptiert, wenn alle Bauleistungen im Referenzprojekt von Baubeginn bis zur Fertigstellung von Ihnen als Auftragnehmer hauptverantwortlich durchgeführt worden sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Bauleistung
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Baukosten (KG 200-500, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Erbrachte Gewerke
- Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
- Gründung mit Wasserhaltung
- Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand)
- Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF)
- Außenanlagen Teil des Referenzprojektes
- Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenzprojektes
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 02/2016), um wertungsfähig zu sein.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die Referenz (Ref. 2, Anlage B-03) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufgabe:
- Gründung mit Wasserhaltung = 1 Punkt
- Gründung mit Berliner Verbau (Trägerbohlwand) = 1 Punkt
- KG 200 bis 500 über 8.000.000 Millionen Euro netto = 1 Punkt
- Projekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 1 Punkt
- Außenanlagen Teil des Referenzprojektes = 0,5 Punkte
- Umsetzung von mehr als drei Baukörpern im Rahmen des Referenz-projektes = 0,5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungs-faktor von 7 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 35 Punkte.
Angabe von einer Bauleistungsreferenz im Holzbau in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 4.000.000 Euro netto für KG 200 bis 500).
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Bauleistung
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Baukosten (KG 200-500, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Erbrachte Gewerke
- Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 02/2016), um wertungsfähig zu sein.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Eine Nachforderung von Unterlagen für qualitätsbezogene Kriterien (Projektablaufkonzept) wird gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen.
Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
§ 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
der zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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